Beschreibung
Subjektive Abweichungen, die sich auf die Kraftstoffverteiler für den privaten Gebrauch auswirken, müssen der Provinz mitgeteilt werden. Im Einzelnen müssen folgende Ereignisse mitgeteilt werden
- die Änderung des Namens/Firmennamens der Eigentümergesellschaft
- die Übertragung des Eigentums an der Anlage.
Bitte beachten Sie, dass das Formular "Mitteilung der Änderung des Namens/der Firma" eingereicht werden muss, wenn sich der Name und/oder die Firma des Unternehmers der Anlage ändert, ohne dass sich die MwSt.-Nummer ändert , andernfalls muss das Formular "Mitteilung der Übertragung des Eigentums an der Anlage" eingereicht werden.