Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Bekanntmachung zur Interessenbekundung SIEG 2026

  • Aktiv

Lebensmittel- und Grundbedarfsgeschäfte in Berggebieten, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können im Gegenzug für die Erbringung gemeinnütziger Dienstleistungen einen Zuschuss erhalten.

L'immagine rappresenta il segno distintivo che devono avere i negozi multiservizi

Beschreibung

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 2222 vom 23. Dezember 2024 wurden die neuen „Kriterien und Durchführungsbestimmungen zu Artikel 61 Absatz 2 Buchstabe a) und Absatz 3 des Landesgesetzes über den Handel 2010 – Maßnahmen zur Förderung der Ansiedlung und des Fortbestands wirtschaftlicher Aktivitäten in Berggebieten“ genehmigt, die im Folgenden als „Kriterien“ bezeichnet werden.

Diese Kriterien sehen unter anderem vor, dass die Autonome Provinz Trient Unternehmen, die Einzelhandelsgeschäfte für Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs an bestimmten Standorten betreiben, die Erbringung der in den Kriterien festgelegten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) übertragen, nachdem die zuständigen Gemeinden den dringendsten Bedarf der Bevölkerung des betreffenden Ortes überprüft haben. Für die Erbringung der vorgesehenen Dienstleistungen kann das beauftragte Unternehmen eine Beihilfe zum Ausgleich der entstandenen Kosten gemäß den in den Kriterien festgelegten Modalitäten beantragen.

Mit der Veröffentlichung der„Bekanntmachung zur Interessenbekundung SIEG 2026“ sollen Unternehmen, die die nachstehend aufgeführten Voraussetzungen erfüllen, dazu aufgefordert werden, ihr Interesse an der Erbringung der beschriebenen Dienstleistungen zu bekunden.

Die eingereichte Interessenbekundung gilt als Erklärung der Bereitschaft zur Erbringung der festgelegten Tätigkeiten, woraufhin die Autonome Provinz Trient eine entsprechende Bestätigung erteilen kann und das Unternehmen anschließend die Möglichkeit hat, gemäß den in den Kriterien vorgesehenen Modalitäten und Fristen eine Beihilfe zum Ausgleich der entstandenen Kosten zu beantragen.

Es gilt als vereinbart, dass die Provinz keinerlei Verpflichtung hinsichtlich der Fortsetzung des Verfahrens im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung übernimmt und dass die Unternehmen, die ihre Bereitschaft bekunden, diesbezüglich keinerlei Ansprüche geltend machen können.

Beschränkungen

Für die Gewährung der Vergünstigung wird nur die Multiservice-Tätigkeit berücksichtigt, die nach dem Datum der Abholung des in Anhang D des Beschlusses der Landesregierung Nr. 2778 vom 3. Dezember 2010 vorgesehenen Erkennungszeichens ausgeübt wird.

Die beauftragten Unternehmen müssen außerhalb des betreffenden Geschäfts Folgendes anbringen:

  • das Erkennungszeichen für die Multiservice-Tätigkeit;
  • die Öffnungszeiten;
  • die Liste der angebotenen Dienstleistungen unter Angabe der kostenlosen Leistungen.

Alle Betriebe müssen mindestens 6 Tage pro Woche für mindestens 3 Stunden pro Tag oder mindestens 5 Tage pro Woche für die Öffentlichkeit zugänglich sein, sofern sie an mindestens einem Tag für insgesamt mindestens 6 Stunden, verteilt auf Vormittag und Nachmittag, zugänglich sind.

Eine Unterbrechung des Betriebs ist für maximal 40 Kalendertage im jeweiligen Kalenderjahr oder für einen entsprechend der Dauer des Auftrags anteilig berechneten Zeitraum zulässig; dies ist der zuständigen Stelle per zertifizierter E-Mail (PEC) spätestens am Tag nach Beginn der Unterbrechung mitzuteilen.

An wen es sich richtet

Interesse bekunden dürfen ausschließlich Unternehmen, die Einzelhandelsgeschäfte für Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs betreiben:

  • die im Handelsregister von Trient eingetragen sind;
  • deren Sitz und/oder lokale Betriebsstätte, die die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (SIEG) auf dem Gebiet der Provinz erbringen wird, sich dort befindet;
  • gegen die kein Insolvenzverfahren läuft;
  • mit einem Umsatz von weniger als 591.560 Euro;
  • mit einer Beschäftigtenzahl (ohne Inhaber, Familienangehörige und Auszubildende) von weniger als 2,5 Vollzeitäquivalenten;
  • mit einer Verkaufsfläche zwischen 50 und 300 Quadratmetern;
  • die eine Mindestöffnungszeit von 3 Stunden pro Tag an mindestens 6 Tagen pro Woche (oder 5 Tagen unter bestimmten Bedingungen) gewährleisten;
  • die keine Spielautomaten (Slot Machines) installiert haben;

und die sich in Berggebieten befinden:

  • mit mindestens 100 Einwohnern;
  • in denen es keine anderen ähnlichen Geschäfte mit dauerhaftem Charakter gibt;
  • die mindestens 2 km von anderen dauerhaft betriebenen Geschäften derselben Art entfernt sind (vorbehaltlich von der Gemeinde bescheinigter Ausnahmen);
  • in einer Höhe von mindestens 500 Metern (vorbehaltlich von der Gemeinde bescheinigter Ausnahmen).

So geht es

Die Interessenbekundung muss ausschließlich auf elektronischem Wege an die zertifizierte E-Mail-Adresse der für den Handel zuständigen Stelle übermittelt werden; andernfalls ist sie unzulässig. Dabei sind folgende Schritte zu befolgen:

1. Lesen Sie die „Bekanntmachung zur Interessenbekundung SIEG 2026“ sorgfältig durch.
1. Füllen Sie das Formular zur Einreichung der Interessenbekundung aus und geben Sie dabei die Multiservice-Tätigkeiten an, die Sie ausüben möchten (mindestens vier);
2. Lassen Sie das Formular vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterzeichnen;
3. Fügen Sie eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments des gesetzlichen Vertreters bei;
4. Senden Sie die gesamten Unterlagen ausschließlich per zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresse „serv.artcom@pec.provincia.tn.it“ und geben Sie im Betreff den Vermerk „Interessenbekundung zur Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse in Berggebieten für das Jahr 2026“ an.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • ausgefülltes und unterzeichnetes Formular zur Interessenbekundung;
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments des Unterzeichners;
  • gegebenenfalls Bescheinigungen der Gemeinde bezüglich der Anforderungen an den Standort;
  • etwaige bereits bestehende Vereinbarungen oder Verträge im Falle der Durchführung der Aktivitäten Nr. 1), 4), 5) und 8).

Formulare

Zeiten und Fristen

2025 16 Okt

Termine per la richiesta di informazioni e/o chiarimenti 30.09.2025 ⇢ 16.10.2025

Anmerkung

È possibile richiedere informazioni e chiarimenti sulla presente procedura mediante la proposizione di quesiti scritti da inoltrare al Servizio artigianato e commercio, all’indirizzo pec serv.artcom@pec.provincia.tn.it entro le ore 12:00 del giorno giovedì 16 ottobre 2025.

2025 24 Okt

Termine per per la presentazione della manifestazione di interesse 30.09.2025 ⇢ 24.10.2025

Anmerkung

Le imprese interessate possono manifestare interesse entro e non oltre le ore 12.00 del giorno venerdì 24 ottobre 2025.

Interessierte Unternehmen können ihr Interesse bis spätestens Freitag , den 24. Oktober 2025, um 12.00 Uhr bekunden.

Informationen und Erläuterungen zu diesem Verfahren können durch Einreichung schriftlicher Fragen angefordert werden, diebis spätestens Donnerstag, den 16. Oktober 2025,um 12.00 Uhr an die Abteilung für Handwerk und Handel unter der PEC-Adresse serv.artcom@pec.provincia.tn.itzu richten sind.

Kosten

KOSTENLOS

Die Teilnahme an dem Verfahren ist kostenlos.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Legge provinciale 30 luglio 2010, n. 17 (Legge provinciale sul commercio 2010), modifica dei criteri e delle modalità per la concessione dei contributi previsti dall'articolo 61, comma 2 lettera a) e comma 3) - Interventi per favorire l'insediamento e la permanenza di attività economiche in zone montane.

Weiterlesen

Revisione dei criteri e delle modalità di attuazione dell'articolo 61, comma 2 lettera a) e comma 3, della legge provinciale sul commercio 2010 (l.p. n. 17/2010) - Interventi per favorire l'insediamento e la permanenza di attività economiche in zone monta

Weiterlesen

Disciplina dell'attività commerciale

Weiterlesen

Begleitdokumente

Con il presente avviso si intende sollecitare, da parte delle imprese aventi i requisiti di cui all'art. 3 bis della deliberazione della G.P. n. 2222 del 23.12.2024, la manifestazione di interesse allo svolgimento dei SIEG per il 2026.

Weiterlesen

Zusatzinformationen

Links zu externen Seiten

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Multiservices: Beratung

Die Provinz berät Gemeinden, Unternehmen, Berufsverbände, Fachleute und Bürger bei der Anwendung von Vorschriften für "Multi-Service"-Geschäfte.

Multidienstleistungen: Subventionen für die Dauerhaftigkeit im Jahr 2025

Unternehmen, die im Einzelhandel mit Lebensmitteln und Gütern des Grundbedarfs oder in öffentlichen Einrichtungen in Ortschaften tätig sind, in denen es keine kommerziellen Dienstleistungen dieser Art gibt, können bei der Provinz Beiträge beantragen.

Multidienste: Beiträge für die Niederlassung im Jahr 2025

Unternehmen, die im Einzelhandel mit Lebensmitteln und Gütern des Grundbedarfs oder in öffentlichen Einrichtungen in Ortschaften tätig sind, in denen es keine kommerziellen Dienstleistungen dieser Art gibt, können bei der Provinz Beiträge beantragen.

Multiservices: Anmeldung des Unterscheidungszeichens

Bevor das betreffende Unternehmen mehrere Dienstleistungen anbietet, muss es für jede betreffende Lebensmittel- und Getränkehandlung oder öffentliche Einrichtung ein entsprechendes Zeichen beantragen.

Verknüpfte Datensätze

Verknüpfte Hinweise

Letzte Änderung: 23.06.2026 12:06

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren