Hervorgehobenes
Frist für die Einreichung der Interessenbekundung: 24.10.2025, 12:00 Uhr.
Lebensmittel- und Grundbedarfsgeschäfte in Berggebieten, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können im Gegenzug für die Erbringung gemeinnütziger Dienstleistungen einen Zuschuss erhalten.
Frist für die Einreichung der Interessenbekundung: 24.10.2025, 12:00 Uhr.
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 2222 vom 23. Dezember 2024 wurden die neuen „Kriterien und Durchführungsbestimmungen zu Artikel 61 Absatz 2 Buchstabe a) und Absatz 3 des Landesgesetzes über den Handel 2010 – Maßnahmen zur Förderung der Ansiedlung und des Fortbestands wirtschaftlicher Aktivitäten in Berggebieten“ genehmigt, die im Folgenden als „Kriterien“ bezeichnet werden.
Diese Kriterien sehen unter anderem vor, dass die Autonome Provinz Trient Unternehmen, die Einzelhandelsgeschäfte für Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs an bestimmten Standorten betreiben, die Erbringung der in den Kriterien festgelegten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) übertragen, nachdem die zuständigen Gemeinden den dringendsten Bedarf der Bevölkerung des betreffenden Ortes überprüft haben. Für die Erbringung der vorgesehenen Dienstleistungen kann das beauftragte Unternehmen eine Beihilfe zum Ausgleich der entstandenen Kosten gemäß den in den Kriterien festgelegten Modalitäten beantragen.
Mit der Veröffentlichung der„Bekanntmachung zur Interessenbekundung SIEG 2026“ sollen Unternehmen, die die nachstehend aufgeführten Voraussetzungen erfüllen, dazu aufgefordert werden, ihr Interesse an der Erbringung der beschriebenen Dienstleistungen zu bekunden.
Die eingereichte Interessenbekundung gilt als Erklärung der Bereitschaft zur Erbringung der festgelegten Tätigkeiten, woraufhin die Autonome Provinz Trient eine entsprechende Bestätigung erteilen kann und das Unternehmen anschließend die Möglichkeit hat, gemäß den in den Kriterien vorgesehenen Modalitäten und Fristen eine Beihilfe zum Ausgleich der entstandenen Kosten zu beantragen.
Es gilt als vereinbart, dass die Provinz keinerlei Verpflichtung hinsichtlich der Fortsetzung des Verfahrens im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung übernimmt und dass die Unternehmen, die ihre Bereitschaft bekunden, diesbezüglich keinerlei Ansprüche geltend machen können.
Für die Gewährung der Vergünstigung wird nur die Multiservice-Tätigkeit berücksichtigt, die nach dem Datum der Abholung des in Anhang D des Beschlusses der Landesregierung Nr. 2778 vom 3. Dezember 2010 vorgesehenen Erkennungszeichens ausgeübt wird.
Die beauftragten Unternehmen müssen außerhalb des betreffenden Geschäfts Folgendes anbringen:
Alle Betriebe müssen mindestens 6 Tage pro Woche für mindestens 3 Stunden pro Tag oder mindestens 5 Tage pro Woche für die Öffentlichkeit zugänglich sein, sofern sie an mindestens einem Tag für insgesamt mindestens 6 Stunden, verteilt auf Vormittag und Nachmittag, zugänglich sind.
Eine Unterbrechung des Betriebs ist für maximal 40 Kalendertage im jeweiligen Kalenderjahr oder für einen entsprechend der Dauer des Auftrags anteilig berechneten Zeitraum zulässig; dies ist der zuständigen Stelle per zertifizierter E-Mail (PEC) spätestens am Tag nach Beginn der Unterbrechung mitzuteilen.
Interesse bekunden dürfen ausschließlich Unternehmen, die Einzelhandelsgeschäfte für Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs betreiben:
und die sich in Berggebieten befinden:
Die Interessenbekundung muss ausschließlich auf elektronischem Wege an die zertifizierte E-Mail-Adresse der für den Handel zuständigen Stelle übermittelt werden; andernfalls ist sie unzulässig. Dabei sind folgende Schritte zu befolgen:
1. Lesen Sie die „Bekanntmachung zur Interessenbekundung SIEG 2026“ sorgfältig durch.
1. Füllen Sie das Formular zur Einreichung der Interessenbekundung aus und geben Sie dabei die Multiservice-Tätigkeiten an, die Sie ausüben möchten (mindestens vier);
2. Lassen Sie das Formular vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterzeichnen;
3. Fügen Sie eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments des gesetzlichen Vertreters bei;
4. Senden Sie die gesamten Unterlagen ausschließlich per zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresse „serv.artcom@pec.provincia.tn.it“ und geben Sie im Betreff den Vermerk „Interessenbekundung zur Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse in Berggebieten für das Jahr 2026“ an.
È possibile richiedere informazioni e chiarimenti sulla presente procedura mediante la proposizione di quesiti scritti da inoltrare al Servizio artigianato e commercio, all’indirizzo pec serv.artcom@pec.provincia.tn.it entro le ore 12:00 del giorno giovedì 16 ottobre 2025.
Le imprese interessate possono manifestare interesse entro e non oltre le ore 12.00 del giorno venerdì 24 ottobre 2025.
Interessierte Unternehmen können ihr Interesse bis spätestens Freitag , den 24. Oktober 2025, um 12.00 Uhr bekunden.
Informationen und Erläuterungen zu diesem Verfahren können durch Einreichung schriftlicher Fragen angefordert werden, diebis spätestens Donnerstag, den 16. Oktober 2025,um 12.00 Uhr an die Abteilung für Handwerk und Handel unter der PEC-Adresse serv.artcom@pec.provincia.tn.itzu richten sind.
Die Teilnahme an dem Verfahren ist kostenlos.
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