Hervorgehobenes
Frist für die Einreichung von Interessenbekundungen: 24/10/2025, 12:00 Uhr.
Lebensmittelgeschäfte in Berggebieten, die bestimmte Anforderungen erfüllen, können als Gegenleistung für die Erbringung von Versorgungsleistungen einen Zuschuss erhalten.
Frist für die Einreichung von Interessenbekundungen: 24/10/2025, 12:00 Uhr.
Mit Beschluss des Provinzialrats Nr. 2222 vom 23. Dezember 2024 wurden die neuen "Kriterien und Modalitäten für die Umsetzung von Artikel 61, Absatz 2, Buchstabe a) und Absatz 3 des Provinzgesetzes über den Handel von 2010 - Interventionen zur Förderung der Ansiedlung und des Fortbestands von Wirtschaftstätigkeiten in Berggebieten", im Folgenden "Kriterien" genannt, genehmigt.
Diese Kriterien sehen unter anderem vor, dass die Autonome Provinz Trient Unternehmen, die Einzelhandelsgeschäfte für Lebensmittel und Güter des Grundbedarfs in bestimmten Ortschaften betreiben, mit der Erbringung der in den Kriterien selbst genannten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) betrauen kann, sofern die zuständigen Gemeinden den notwendigsten Bedarf der Bevölkerung der betreffenden Ortschaft prüfen. Als Gegenleistung für die Erbringung der vorgesehenen Dienstleistungen kann das beauftragte Unternehmen nach den in den Kriterien geregelten Verfahren Beihilfen zum Ausgleich der entstandenen Kosten beantragen.
Mit der Veröffentlichung der"Aufforderung zur Interessenbekundung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse 2026" sollen Unternehmen, die die nachstehend genannten Anforderungen erfüllen, zur Abgabe von Interessenbekundungen aufgefordert werden, um die beschriebenen Dienstleistungen zu erbringen.
Die übermittelte Interessensbekundung stellt eine Bereitschaftserklärung zur Durchführung der genannten Tätigkeiten dar, auf die eine Anerkennung durch die Autonome Provinz Trient und die daraus folgende Möglichkeit für das Unternehmen folgen kann, eine Beihilfe in Form eines Ausgleichs für die entstandenen Kosten zu beantragen, und zwar gemäß den in den Kriterien festgelegten Verfahren und Fristen.
Es versteht sich von selbst, dass die Provinz in keiner Weise an die Fortsetzung des Verfahrens im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung gebunden ist, und dass diejenigen, die sich dazu bereit erklären, keine diesbezüglichen Ansprüche geltend machen können.
Die Befreiung gilt nur für Tätigkeiten, die nach dem Datum des Entzugs des im Beschluss der Diputación Foral Nr. 2778 vom 3. Dezember 2010 in Anhang D vorgesehenen Unterscheidungszeichens ausgeübt werden.
Die beauftragten Unternehmen müssen an der Außenseite des betreffenden Geschäfts Folgendes anbringen
Alle Tätigkeiten müssen der Öffentlichkeit an mindestens sechs Tagen in der Woche für mindestens drei Stunden pro Tag zugänglich sein, oder an mindestens fünf Tagen in der Woche, vorausgesetzt, dass sie an mindestens einem Tag für insgesamt mindestens sechs Stunden, aufgeteilt auf Vormittag und Nachmittag, zugänglich sind.
Eine Unterbrechung der Tätigkeit ist für höchstens 40 natürliche Tage im betreffenden Kalenderjahr oder für einen der Dauer des Auftrags entsprechenden Zeitraum zulässig, der der zuständigen Dienststelle spätestens am Tag nach Beginn der Unterbrechung von der PEC mitgeteilt werden muss.
Nur Unternehmen, die im Einzelhandel mit Lebensmitteln und Grundbedarfsartikeln tätig sind, können ihr Interesse bekunden:
und die sich in Berggebieten befinden
Die Interessenbekundung ist ausschließlich auf telematischem Wege an das zertifizierte E-Mail-Postfach der für den Handel zuständigen Dienststelle zu übermitteln, wobei die folgenden Schritte zu beachten sind
1. die"Bekanntmachung über die Interessenbekundung für die SGEI 2026" sorgfältig lesen
1. Füllen Sie das Formular für die Einreichung der Interessenbekundung aus und geben Sie an, welche dienstleistungsübergreifenden Tätigkeiten Sie durchführen möchten (mindestens vier)
2. lassen Sie das Formular vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterschreiben
3. Fügen Sie eine Fotokopie eines gültigen Ausweises des gesetzlichen Vertreters bei;
4. Senden Sie alle Unterlagen ausschließlich per PEC an die Adresse "serv.artcom@pec.provincia.tn.it" und geben Sie in der Betreffzeile "Interessenbekundung für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse in Berggebieten für das Jahr 2026" an.
È possibile richiedere informazioni e chiarimenti sulla presente procedura mediante la proposizione di quesiti scritti da inoltrare al Servizio artigianato e commercio, all’indirizzo pec serv.artcom@pec.provincia.tn.it entro le ore 12:00 del giorno giovedì 16 ottobre 2025.
Le imprese interessate possono manifestare interesse entro e non oltre le ore 12.00 del giorno venerdì 24 ottobre 2025.
Interessierte Unternehmen können ihr Interesse bis spätestens Freitag, den 24. Oktober 2025 , 12 Uhr , bekunden.
Es besteht die Möglichkeit, Informationen und Erläuterungen zu diesem Verfahren anzufordern, indem bis Donnerstag, den 16. Oktober 2025 , 12 Uhr, schriftliche Fragen an die Dienststelle Handwerk und Handel unter der Adresse serv.artcom@pec.provincia.tn.it gerichtet werden.
Die Teilnahme an dem Verfahren ist kostenlos.
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