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Bekanntmachung der Interessenbekundung SGEI 2026

  • Aktiv

Lebensmittelgeschäfte in Berggebieten, die bestimmte Anforderungen erfüllen, können als Gegenleistung für die Erbringung von Versorgungsleistungen einen Zuschuss erhalten.

L'immagine rappresenta il segno distintivo che devono avere i negozi multiservizi

Beschreibung

Mit Beschluss des Provinzialrats Nr. 2222 vom 23. Dezember 2024 wurden die neuen "Kriterien und Modalitäten für die Umsetzung von Artikel 61, Absatz 2, Buchstabe a) und Absatz 3 des Provinzgesetzes über den Handel von 2010 - Interventionen zur Förderung der Ansiedlung und des Fortbestands von Wirtschaftstätigkeiten in Berggebieten", im Folgenden "Kriterien" genannt, genehmigt.

Diese Kriterien sehen unter anderem vor, dass die Autonome Provinz Trient Unternehmen, die Einzelhandelsgeschäfte für Lebensmittel und Güter des Grundbedarfs in bestimmten Ortschaften betreiben, mit der Erbringung der in den Kriterien selbst genannten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) betrauen kann, sofern die zuständigen Gemeinden den notwendigsten Bedarf der Bevölkerung der betreffenden Ortschaft prüfen. Als Gegenleistung für die Erbringung der vorgesehenen Dienstleistungen kann das beauftragte Unternehmen nach den in den Kriterien geregelten Verfahren Beihilfen zum Ausgleich der entstandenen Kosten beantragen.

Mit der Veröffentlichung der"Aufforderung zur Interessenbekundung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse 2026" sollen Unternehmen, die die nachstehend genannten Anforderungen erfüllen, zur Abgabe von Interessenbekundungen aufgefordert werden, um die beschriebenen Dienstleistungen zu erbringen.

Die übermittelte Interessensbekundung stellt eine Bereitschaftserklärung zur Durchführung der genannten Tätigkeiten dar, auf die eine Anerkennung durch die Autonome Provinz Trient und die daraus folgende Möglichkeit für das Unternehmen folgen kann, eine Beihilfe in Form eines Ausgleichs für die entstandenen Kosten zu beantragen, und zwar gemäß den in den Kriterien festgelegten Verfahren und Fristen.

Es versteht sich von selbst, dass die Provinz in keiner Weise an die Fortsetzung des Verfahrens im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung gebunden ist, und dass diejenigen, die sich dazu bereit erklären, keine diesbezüglichen Ansprüche geltend machen können.

Beschränkungen

Die Befreiung gilt nur für Tätigkeiten, die nach dem Datum des Entzugs des im Beschluss der Diputación Foral Nr. 2778 vom 3. Dezember 2010 in Anhang D vorgesehenen Unterscheidungszeichens ausgeübt werden.

Die beauftragten Unternehmen müssen an der Außenseite des betreffenden Geschäfts Folgendes anbringen

  • das Unterscheidungszeichen der Multiservice-Tätigkeit
  • die Öffnungszeiten;
  • die Liste der angebotenen Dienstleistungen, unter Angabe derjenigen, die kostenlos sind.

Alle Tätigkeiten müssen der Öffentlichkeit an mindestens sechs Tagen in der Woche für mindestens drei Stunden pro Tag zugänglich sein, oder an mindestens fünf Tagen in der Woche, vorausgesetzt, dass sie an mindestens einem Tag für insgesamt mindestens sechs Stunden, aufgeteilt auf Vormittag und Nachmittag, zugänglich sind.

Eine Unterbrechung der Tätigkeit ist für höchstens 40 natürliche Tage im betreffenden Kalenderjahr oder für einen der Dauer des Auftrags entsprechenden Zeitraum zulässig, der der zuständigen Dienststelle spätestens am Tag nach Beginn der Unterbrechung von der PEC mitgeteilt werden muss.

An wen es sich richtet

Nur Unternehmen, die im Einzelhandel mit Lebensmitteln und Grundbedarfsartikeln tätig sind, können ihr Interesse bekunden:

  • die im Handelsregister von Trient eingetragen sind
  • die ihren Sitz und/oder eine lokale Betriebseinheit haben, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Gebiet der Provinz erbringen wird
  • gegen die kein Konkursverfahren anhängig ist
  • mit einem Umsatz von weniger als 591.560 €
  • mit einer Beschäftigtenzahl (ohne Inhaber, Familienangehörige und Auszubildende) von weniger als 2,5 Vollzeitäquivalenten
  • mit einer Verkaufsfläche zwischen 50 und 300 Quadratmetern;
  • die eine Mindestöffnungszeit von 3 Stunden pro Tag an mindestens 6 Tagen in der Woche garantieren (oder 5 Tage unter bestimmten Bedingungen);
  • die keine Glücksspielautomaten (Slot Machines) aufgestellt haben

und die sich in Berggebieten befinden

  • mit mindestens 100 Einwohnern;
  • mit keinen anderen ähnlichen Geschäften mit dauerhaftem Charakter;
  • mindestens 2 km von anderen ähnlichen Geschäften mit dauerhaftem Charakter entfernt sind (es sei denn, die Gemeinde hat eine Ausnahmegenehmigung erteilt);
  • mit einer Höhe von mindestens 500 Metern (es sei denn, eine Ausnahme wird von der Gemeinde bescheinigt).

So geht es

Die Interessenbekundung ist ausschließlich auf telematischem Wege an das zertifizierte E-Mail-Postfach der für den Handel zuständigen Dienststelle zu übermitteln, wobei die folgenden Schritte zu beachten sind

1. die"Bekanntmachung über die Interessenbekundung für die SGEI 2026" sorgfältig lesen
1. Füllen Sie das Formular für die Einreichung der Interessenbekundung aus und geben Sie an, welche dienstleistungsübergreifenden Tätigkeiten Sie durchführen möchten (mindestens vier)
2. lassen Sie das Formular vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterschreiben
3. Fügen Sie eine Fotokopie eines gültigen Ausweises des gesetzlichen Vertreters bei;
4. Senden Sie alle Unterlagen ausschließlich per PEC an die Adresse "serv.artcom@pec.provincia.tn.it" und geben Sie in der Betreffzeile "Interessenbekundung für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse in Berggebieten für das Jahr 2026" an.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • ausgefülltes und unterzeichnetes Formular zur Interessenbekundung
  • Kopie eines gültigen Ausweises des Unterzeichners;
  • etwaige Bescheinigung der Stadtverwaltung über die Anforderungen des Standorts;
  • etwaige bereits bestehende Übereinkommen oder Vereinbarungen im Falle der Tätigkeiten 1), 4), 5) und 8).

Formulare

Zeiten und Fristen

2025 16 Okt

Termine per la richiesta di informazioni e/o chiarimenti 30.09.2025 ⇢ 16.10.2025

Anmerkung

È possibile richiedere informazioni e chiarimenti sulla presente procedura mediante la proposizione di quesiti scritti da inoltrare al Servizio artigianato e commercio, all’indirizzo pec serv.artcom@pec.provincia.tn.it entro le ore 12:00 del giorno giovedì 16 ottobre 2025.

2025 24 Okt

Termine per per la presentazione della manifestazione di interesse 30.09.2025 ⇢ 24.10.2025

Anmerkung

Le imprese interessate possono manifestare interesse entro e non oltre le ore 12.00 del giorno venerdì 24 ottobre 2025.

Interessierte Unternehmen können ihr Interesse bis spätestens Freitag, den 24. Oktober 2025 , 12 Uhr , bekunden.

Es besteht die Möglichkeit, Informationen und Erläuterungen zu diesem Verfahren anzufordern, indem bis Donnerstag, den 16. Oktober 2025 , 12 Uhr, schriftliche Fragen an die Dienststelle Handwerk und Handel unter der Adresse serv.artcom@pec.provincia.tn.it gerichtet werden.

Kosten

KOSTENLOS

Die Teilnahme an dem Verfahren ist kostenlos.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Legge provinciale 30 luglio 2010, n. 17 (Legge provinciale sul commercio 2010), modifica dei criteri e delle modalità per la concessione dei contributi previsti dall'articolo 61, comma 2 lettera a) e comma 3) - Interventi per favorire l'insediamento e la permanenza di attività economiche in zone montane.

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Revisione dei criteri e delle modalità di attuazione dell'articolo 61, comma 2 lettera a) e comma 3, della legge provinciale sul commercio 2010 (l.p. n. 17/2010) - Interventi per favorire l'insediamento e la permanenza di attività economiche in zone monta

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Disciplina dell'attività commerciale

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Begleitdokumente

Con il presente avviso si intende sollecitare, da parte delle imprese aventi i requisiti di cui all'art. 3 bis della deliberazione della G.P. n. 2222 del 23.12.2024, la manifestazione di interesse allo svolgimento dei SIEG per il 2026.

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Zusatzinformationen

Links zu externen Seiten

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Multiservices: Beratung

Die Provinz berät Gemeinden, Unternehmen, Berufsverbände, Fachleute und Bürger bei der Anwendung von Vorschriften für "Multi-Service"-Geschäfte.

Multidienstleistungen: Subventionen für die Dauerhaftigkeit im Jahr 2025

Unternehmen, die im Einzelhandel mit Lebensmitteln und Gütern des Grundbedarfs oder in öffentlichen Einrichtungen in Ortschaften tätig sind, in denen es keine kommerziellen Dienstleistungen dieser Art gibt, können bei der Provinz Beiträge beantragen.

Multidienste: Beiträge für die Niederlassung im Jahr 2025

Unternehmen, die im Einzelhandel mit Lebensmitteln und Gütern des Grundbedarfs oder in öffentlichen Einrichtungen in Ortschaften tätig sind, in denen es keine kommerziellen Dienstleistungen dieser Art gibt, können bei der Provinz Beiträge beantragen.

Multiservices: Anmeldung des Unterscheidungszeichens

Bevor das betreffende Unternehmen mehrere Dienstleistungen anbietet, muss es für jede betreffende Lebensmittel- und Getränkehandlung oder öffentliche Einrichtung ein entsprechendes Zeichen beantragen.

Verknüpfte Datensätze

Verknüpfte Hinweise

Letzte Änderung: 29.12.2025 10:58

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