Die Maßnahme - geregelt durch Art. 3 des Gesetzesdekrets 152/2021 - sieht die Umsetzung der Projektlinie "Revolvierender Unternehmensfonds (FRI) für Unternehmensunterstützung und Entwicklungsinvestitionen" vor, die Gewährung von direkten Beiträgen zu Ausgaben für Maßnahmen zur energetischen Umrüstung, ökologischen Nachhaltigkeit und digitalen Innovation in Höhe von mindestens 500.000 Euro und höchstens 10 Millionen Euro, die bis zum 31. Dezember 2025 umgesetzt werden, bis zu einem Höchstsatz von 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben und Kosten.Förderfähige Begünstigte sind Tourismusunternehmen (Hotels, Einrichtungen, die Agrotourismus betreiben, Beherbergungsbetriebe im Freien, Unternehmen in den Bereichen Tourismus, Erholung, Messen und Konferenzen, einschließlich Badeanstalten, Kuranlagen, Jachthäfen und Themenparks), einschließlich der Inhaber von Eigentumsrechten an Immobilien, in denen die Geschäftstätigkeit ausgeübt wird.