Beschreibung
Die Verfahren für die Gewährung und Auszahlung von Beiträgen sind im Erlass des Ministeriums für Tourismus im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen vom 28.12.2021 festgelegt.
Der Erlass definiert die förderfähigen Interventionen und Ausgaben.
Lesen Sie das interministerielle Dekret
Der Termin für die Eröffnung der Fristen und die Modalitäten für die Einreichung der Förderanträge werden durch eine spätere Bestimmung des Ministeriums festgelegt, die auf seiner institutionellen Website veröffentlicht wird.