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Revolvierender Unternehmensfonds (RIF) für Unternehmensförderung und Entwicklungsinvestitionen

Die Maßnahme - geregelt durch Art. 3 des Gesetzesdekrets 152/2021 - sieht die Umsetzung der Projektlinie "Revolvierender Unternehmensfonds (FRI) für Unternehmensunterstützung und Entwicklungsinvestitionen" vor, die Gewährung von direkten Beiträgen zu Ausgaben für Maßnahmen zur energetischen Umrüstung, ökologischen Nachhaltigkeit und digitalen Innovation in Höhe von mindestens 500.000 Euro und höchstens 10 Millionen Euro, die bis zum 31. Dezember 2025 umgesetzt werden, bis zu einem Höchstsatz von 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben und Kosten.Förderfähige Begünstigte sind Tourismusunternehmen (Hotels, Einrichtungen, die Agrotourismus betreiben, Beherbergungsbetriebe im Freien, Unternehmen in den Bereichen Tourismus, Erholung, Messen und Konferenzen, einschließlich Badeanstalten, Kuranlagen, Jachthäfen und Themenparks), einschließlich der Inhaber von Eigentumsrechten an Immobilien, in denen die Geschäftstätigkeit ausgeübt wird.

Veröffentlichungsdatum:

04.04.2025

Beschreibung

Die Verfahren für die Gewährung und Auszahlung von Beiträgen sind im Erlass des Ministeriums für Tourismus im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen vom 28.12.2021 festgelegt.
Der Erlass definiert die förderfähigen Interventionen und Ausgaben.

Lesen Sie das interministerielle Dekret

Der Termin für die Eröffnung der Fristen und die Modalitäten für die Einreichung der Förderanträge werden durch eine spätere Bestimmung des Ministeriums festgelegt, die auf seiner institutionellen Website veröffentlicht wird.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 08:44

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