Beschreibung
Gemeinden, Unternehmen, Berufsverbände, Fachleute und Bürger können sich schriftlich oder telefonisch an den Dienst für Handel und Gewerbe wenden, um Ratschläge oder Informationen zu erhalten über
- die Anwendung der Vorschriften über die "Multidienstleistungs"-Handelsaktivitäten, die in Artikel 61 des Provinzgesetzes über den Handel (Provinzgesetz Nr. 17 vom 30. Juli 2010) vorgesehen sind und durch den Provinzialratsbeschluss Nr. 2222 vom 23. Dezember 2024, geändert durch den Provinzialratsbeschluss Nr. 276 vom 27. Februar 2026, umgesetzt werden
- die in den vorgenannten Beschlüssen vorgesehenen Leistungen wie die Gründungsprämie und die der Zuschuss zur Dauerhaftigkeit und die Beihilfe zur Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI).
In dem Abschnitt Dokumente am Ende der Seite sind die erläuternden Rundschreiben und die Bezugsverordnungen veröffentlicht.
Die Karte der "Multi-Service"-Unternehmen in der Provinz wird zur Verfügung gestellt.