Beschreibung
Gemeinden, Unternehmen, Berufsverbände, Freiberufler und Bürger können beim Amt für Handwerk, Handel und Ordnungsamt schriftliche oder telefonische Anfragen um Stellungnahme oder Auskünfte einreichen bezüglich:
- die Anwendung der Rechtsvorschriften zu „Multiservice“-Gewerbetätigkeiten gemäß Art. 61 des Landesgesetzes über den Handel (Landesgesetz vom 30. Juli 2010, Nr. 17) vorgesehen und durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 2222 vom 23. Dezember 2024 umgesetzt, in der durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 276 vom 27. Februar 2026 geänderten Fassung;
- die in den vorgenannten Beschlüssen vorgesehenen Vergünstigungen wie die Ansiedlungsprämieund den Beihilfe für den Verbleib sowie die Beihilfe für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI).
Im Abschnitt „Dokumente“ am Ende der Seite sind die erläuternden Rundschreiben und die einschlägigen Rechtsvorschriften veröffentlicht.
Zur Verfügung steht die Karte der in der Provinz ansässigen „Multiservice“-Geschäfte zur Verfügung gestellt.