Hervorgehobenes
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Ausbau der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen – EFRE-Ausschreibung Nr. 2/2022: Investitionen in Photovoltaikanlagen
Dieser Dienst steht ausschließlich für die ABRECHNUNG zur Verfügung. Es ist nicht mehr möglich, einen Antrag zu stellen.
EFRE-Fördermittel zur Unterstützung von Unternehmen, die in den Bau von Photovoltaikanlagen in Kombination mit Speichersystemen investieren, um die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu steigern.
Das Unternehmen kann den Zuschuss im Rahmen der Ausnahmeregelung oder der De-minimis-Regelung wie folgt beantragen:
1. für Anträgejeglicher Höhe im Rahmen der Ausnahmeregelung für folgende Maßnahmen:
a) Lieferung und Installation neuer Photovoltaikanlagen mit einer Spitzenleistung (P) von 15 kW bis zu 1000 kW
Zusätzlich:
b) Speichersystem mit einer maximal förderfähigen Ausgabe von 800 €/kWh
c) technische Kosten im Zusammenhang mit dem betreffenden Vorhaben (Planung, Bauleitung, Beratung, Abnahme…) bis zu einer Obergrenze von 10 % der gesamten förderfähigen Kosten für die Durchführung des Vorhabens
2. für Anträge miteinem zulässigen Ausgabenbetrag von mehr als 200.000 Euro im Rahmen der De-minimis-Regelung für folgende Maßnahmen:
a) Lieferung und Installation neuer Photovoltaikanlagen mit einer Spitzenleistung (P) von 15 kW bis zu 1.000 kW
Zusätzlich:
b) Speichersystem mit einer maximal förderfähigen Ausgabe von 800 €/kWh
c) Entfernung und Entsorgung von Asbestzementdächern bis zu einem Höchstbetrag von 20 €/m²
d) technische Kosten im Zusammenhang mit der betreffenden Maßnahme (Planung, Bauleitung, Beratung, Abnahme…) bis zu einer Obergrenze von 10 % der gesamten förderfähigen Kosten für die Durchführung der Maßnahme
e) Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Der Zuschuss, den das Unternehmen erhalten kann, beträgt:
Ab dem 7. Februar 2024 wird der Zuschuss im Rahmen der De-minimis-Regelung gemäß der neuen Verordnung 2023/2831 gewährt. Bis zum 30. Juni 2024 kann der Zuschuss gemäß der alten Verordnung 1407/2014 in der jeweils gültigen Fassung nur dann gewährt werden, wenn dies für den Antragsteller hinsichtlich der Beihilfehöchstgrenze günstiger ist.
Für die Buchführung, die Rückverfolgbarkeit, die Zahlung und die Abrechnung der entstandenen Kosten gelten besondere Vorschriften. Bitte beachten Sie diese Aspekte in Anhang 4 der Ausschreibung (LINK ZUR AUSSCHREIBUNG).
Im Gegenzug für den erhaltenen Zuschuss muss das Unternehmen zudem eine Reihe von Verpflichtungen einhalten, darunter:
Weitere Auflagen sind in den Anhängen 5 und 6 der Ausschreibung festgelegt (LINK ZUR AUSSCHREIBUNG) festgelegt, die sich auf weitere Verpflichtungen der Begünstigten sowie auf die Informations-, Überwachungs- und Publizitätspflichten im Zusammenhang mit den finanzierten Maßnahmen beziehen.
UnterdemfolgendenLinkfinden Sie hingegen eine Zusammenfassung der wichtigstenBerichtspflichten,die den Begünstigten der Ausschreibungen des EFRE-Programms 2021–2027 obliegen.
Kleine, mittlere und große Unternehmen, die wie folgt definiert sind:
Um den Zuschuss in Anspruch nehmen zu können, muss das Unternehmen:
Die Förderanträge werden im Rahmen eines fortlaufenden Bewertungsverfahrens geprüft.
Die Kriterien, anhand derer die Förderfähigkeit geprüft wird, sind: allgemeine formale Förderkriterien, allgemeine inhaltliche Förderkriterien, spezifische inhaltliche Förderkriterien, Bewertungskriterien und Bonus-Kriterien.
Der Antrag kann gestellt werden von:
Um den Zuschuss zu beantragen, muss das Unternehmen einen Antrag über die Online-Plattform einreichen.
Für die Einreichung ist der Besitz des öffentlichen digitalen Identitätssystems (SPID) erforderlich.
| TECHNISCHER SUPPORT FÜR DIE PLATTFORM Etwaige technische Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform müssen gemeldet werden an: |
Für eventuell erforderliche weitere Unterlagen siehe die Bekanntmachung (LINK ZUR BEKANNTMACHUNG).
Investitionsabrechnung
Die Berichterstattung über die geförderte Initiative muss über die IT-Plattform erfolgen, indem Sie auf der Plattform SI-FESR unter „Digitale Kanäle“ über die Schaltfläche„Zum SI-FESR-Portal Trient“ zugreifen. Für das Ausfüllen können Sie das Handbuch zur Online-Erstellung des Berichts gemäß der FESR-Bekanntmachung Nr. 2/2022 – Plattform SI-FESR zu Rate ziehen, das im Abschnitt „Dokumente“ am Ende dieser Seite verfügbar ist.
Um die geförderte Investition abzurechnen, sind folgende Unterlagen erforderlich:
Die beizufügenden Unterlagen können digital unterschrieben werden. Alternativ können sie mit einer handschriftlichen Unterschrift versehen werden, wobei eine Kopie des Ausweisdokuments beizufügen ist.
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Il presente documento riepiloga le condizioni per il sostegno ad un’operazione agevolata a
valere sull’Avviso FESR 2-2022 “Investimenti in impianti fotovoltaici”.
Manuale operativo per la compilazione online della RENDICONTAZIONE del contributo Avviso FESR n. 2/2022 Investimenti in impianti fotovoltaici utilizzando la piattaforma SI-FESR
WeiterlesenLinee guida per la comunicazione a cura dei beneficiari - Programma FESR 2021-2027
I edizione
Avviso FESR n. 2/2022 Investimenti in impianti fotovoltaici
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