Beschreibung
Gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/1060 (Art. 50) sind die Begünstigten des EFRE-Programms 2021-2027 verpflichtet, eine Reihe von Kommunikationsverpflichtungen einzuhalten, die darin bestehen, auf ihrer offiziellen Website und in den sozialen Medien, aber auch durch andere Instrumente, die Unterstützung ihres Projekts durch europäische Fonds sichtbar zu machen.
Die Kommunikationsverpflichtungen stellen eine Chance für den Begünstigten dar, da sie es ihm ermöglichen, seine Realität besser sichtbar zu machen und seine Projekte einem breiteren Publikum bekannt zu machen.
Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Kommunikationsanforderungen, die in den Leitlinien für Begünstigte im Detail erläutert werden.
Von grundlegender Bedeutung für die Kommunikation über die europäischen Fonds ist der unten abgebildete Block von vier Logos, nämlich Kohäsion Italien 21-27 Trentino, die EU, die Italienische Republik und die Autonome Provinz Trient. Es wird auf allen Dokumenten und Kommunikationsmaterialien zur Durchführung der Operation angebracht, unabhängig davon, ob sie für die Öffentlichkeit oder für die Teilnehmer bestimmt sind, um die Unterstützung durch die Union hervorzuheben.
OFFIZIELLE WEBSITE UND SOZIALE MEDIEN
Der Begünstigte ist verpflichtet, auf seiner offiziellen Website und in den sozialen Medien eine kurze Beschreibung der Operation mit ihren Zielen und Ergebnissen zu veröffentlichen und dabei die finanzielle Unterstützung durch die Union deutlich hervorzuheben. Es ist wichtig, dass auf der Website und den Seiten der sozialen Medien, die sich auf die Operation beziehen, der Logoblock des Programms erscheint.
POSTER ODER ELEKTRONISCHE ANZEIGE
Bei Vorhaben, deren Gesamtkosten bis zu 500 000 EUR betragen, muss der Begünstigte an einer für die Öffentlichkeit leicht zugänglichen Stelle mindestens ein Plakat im Format A3 oder eine gleichwertige elektronische Anzeige anbringen, die Informationen über das Vorhaben enthält und auf die finanzielle Unterstützung aus den Fonds hinweist.
Poster A3 horizontal_editierbar
TAFELN ODER PLAKATWÄNDE
Bei aus dem EFRE geförderten Vorhaben, die einen Betrag von 500.000 € überschreiten, ist der Begünstigte verpflichtet, dauerhaft und für die Öffentlichkeit deutlich sichtbar Tafeln oder Plakate mit dem Emblem der Union anzubringen. Dies muss geschehen, sobald die physische Durchführung des Vorhabens, das Sachinvestitionen oder die Installation der gekauften Ausrüstung umfasst, beginnt.
KOMMUNIKATIONSVERANSTALTUNG ODER -AKTIVITÄT
Bei Vorhaben von strategischer Bedeutung und bei Vorhaben, deren Gesamtkosten 10 Mio. EUR übersteigen, organisiert der Begünstigte rechtzeitig eine Kommunikationsveranstaltung oder -maßnahme, an der die Kommission und die Verwaltungsbehörde des Programms teilnehmen.
VERSTÖSSE
Kommt der Begünstigte seinen Verpflichtungen nicht nach oder ergreift er keine Abhilfemaßnahmen, so ergreift die Verwaltungsbehörde unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit Maßnahmen, indem sie bis zu 3 % der Unterstützung aus den Mitteln für das betreffende Vorhaben streicht.