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Fördermittel für die Installation von Photovoltaikanlagen – Bekanntmachung des EFRE Nr. 2/2022

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Ausbau der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen – EFRE-Ausschreibung Nr. 2/2022: Investitionen in Photovoltaikanlagen

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Hervorgehobenes

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Attenzione! Nuova procedura di liquidazione contributo a decorrere dal 16 giugno 2025

Nach Abschluss der erforderlichen Prüfungen teilt APIAE dem Unternehmen die förderfähigen Ausgaben und den zustehenden Zuschuss mit.

Das Unternehmen muss sich auf der IT-Plattform anmelden, um einen Auszahlungsantrag mit einer 2,00-Euro-Stempelmarke einzureichen und den Betrag der förderfähigen Ausgaben sowie des Zuschusses zu bestätigen.

Etwaige Einwände sind per zertifizierter E-Mail an apiae.incentivi@pec.provincia.tn.itzu übermitteln . 

Beschreibung

EFRE-Fördermittel zur Unterstützung von Unternehmen, die in den Bau von Photovoltaikanlagen in Kombination mit Speichersystemen investieren, um die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu steigern.

Förderfähige Maßnahmen

Das Unternehmen kann den Zuschuss im Rahmen der Ausnahmeregelung oder der De-minimis-Regelung wie folgt beantragen:

1. für Anträgejeglicher Höhe im Rahmen der Ausnahmeregelung für folgende Maßnahmen:
a) Lieferung und Installation neuer Photovoltaikanlagen mit einer Spitzenleistung (P) von 15 kW bis zu 1000 kW
Zusätzlich:
b) Speichersystem mit einer maximal förderfähigen Ausgabe von 800 €/kWh
c) technische Kosten im Zusammenhang mit dem betreffenden Vorhaben (Planung, Bauleitung, Beratung, Abnahme…) bis zu einer Obergrenze von 10 % der gesamten förderfähigen Kosten für die Durchführung des Vorhabens

2. für Anträge miteinem zulässigen Ausgabenbetrag von mehr als 200.000 Euro im Rahmen der De-minimis-Regelung für folgende Maßnahmen:
a) Lieferung und Installation neuer Photovoltaikanlagen mit einer Spitzenleistung (P) von 15 kW bis zu 1.000 kW
Zusätzlich:
b) Speichersystem mit einer maximal förderfähigen Ausgabe von 800 €/kWh
c) Entfernung und Entsorgung von Asbestzementdächern bis zu einem Höchstbetrag von 20 €/m²
d) technische Kosten im Zusammenhang mit der betreffenden Maßnahme (Planung, Bauleitung, Beratung, Abnahme…) bis zu einer Obergrenze von 10 % der gesamten förderfähigen Kosten für die Durchführung der Maßnahme
e) Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Attenzione!

Siehe Punkt 9 der Bekanntmachung(LINK ZUR AUSSCHREIBUNG) die Zeitpläne für die Umsetzung der Maßnahmen,auch in Bezug auf die gewählte Förderregelung.

Unter Punkt A1.2 finden Sie Einzelheiten zu den förderfähigen Kosten und den entsprechenden Ausgabenobergrenzen.

Fördermaßnahme

Der Zuschuss, den das Unternehmen erhalten kann, beträgt:

  • Bei Anträgen jeglicher Höhe im Rahmen der Befreiungsregelung gilt folgende Förderquote aufdie förderfähigen Ausgaben, je nach Unternehmensgröße:
    • KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN (KMU): 40 %
    • GROSSE UNTERNEHMEN: 30 %
  • Bei Anträgen mit förderfähigen Ausgaben von mehr als 200.000 Euro im Rahmen der De-minimis-Regelung beträgt der Förderbeitrag aufdie förderfähigen Ausgaben:
    • 40 %

Ab dem 7. Februar 2024 wird der Zuschuss im Rahmen der De-minimis-Regelung gemäß der neuen Verordnung 2023/2831 gewährt. Bis zum 30. Juni 2024 kann der Zuschuss gemäß der alten Verordnung 1407/2014 in der jeweils gültigen Fassung nur dann gewährt werden, wenn dies für den Antragsteller hinsichtlich der Beihilfehöchstgrenze günstiger ist.

Weitere Informationen und Kontaktdaten für Unterstützung finden Sie auf der FAQ-Seite

 EFRE-Ausschreibung für Photovoltaik – FAQ

Beschränkungen

Für die Buchführung, die Rückverfolgbarkeit, die Zahlung und die Abrechnung der entstandenen Kosten gelten besondere Vorschriften. Bitte beachten Sie diese Aspekte in Anhang 4 der Ausschreibung (LINK ZUR AUSSCHREIBUNG).

Im Gegenzug für den erhaltenen Zuschuss muss das Unternehmen zudem eine Reihe von Verpflichtungen einhalten, darunter:

  • die Fristen für den Beginn der förderfähigen Maßnahme, deren Durchführung, Abschluss und Abrechnung einzuhalten;
  • die geförderten Vermögenswerte bis zum Abschluss der Maßnahme und in den darauf folgenden 5 Jahren nicht zu veräußern, abzutreten oder anderweitig ihrem Verwendungszweck zu entziehen.

Weitere Auflagen sind in den Anhängen 5 und 6 der Ausschreibung festgelegt (LINK ZUR AUSSCHREIBUNG) festgelegt, die sich auf weitere Verpflichtungen der Begünstigten sowie auf die Informations-, Überwachungs- und Publizitätspflichten im Zusammenhang mit den finanzierten Maßnahmen beziehen.

UnterdemfolgendenLinkfinden Sie hingegen eine Zusammenfassung der wichtigstenBerichtspflichten,die den Begünstigten der Ausschreibungen des EFRE-Programms 2021–2027 obliegen.

Attenzione!

Bei teilweiser Umsetzung des Projekts wird der Zuschuss proportional auf der Grundlage der bei der Abrechnung neu berechneten förderfähigen Ausgaben gekürzt. Im Falle einer Verringerung der Leistung der Photovoltaikanlage um mehr als 10 % gegenüber der geplanten Leistung erlischt jedoch der Anspruch auf die Förderung.

An wen es sich richtet

Kleine, mittlere und große Unternehmen, die wie folgt definiert sind:

  • Unternehmen, Netzwerkverträge, Konsortien mit externer Tätigkeit, die im Handelsregister eingetragen sind und ihren Rechtssitz sowie ihren Geschäftssitz im Gebiet der Provinz Trient haben oder über eine aktive Betriebsstätte im Provinzgebiet verfügen;
  • Unternehmen, Netzwerkverträge und Konsortien mit externer Tätigkeit, deren Rechtssitz und Betriebsstätte außerhalb des Gebiets der Provinz Trient liegen, die jedoch bereits vor der Gewährung der Beihilfe über eine aktive Betriebsstätte im Provinzgebiet verfügen
Attenzione!

Bitte beachten Sie Punkt 3, Absatz 4 der Bekanntmachung(LINK ZUR BEKANNTMACHUNG) hinsichtlich der ausgeschlossenen Rechtsträger

Zugangsvoraussetzungen

Um den Zuschuss in Anspruch nehmen zu können, muss das Unternehmen:

  • einen der in Anhang 8 der Bekanntmachung „Liste der ATECO-Codes“ aufgeführten ATECO-Codes aufweisen (LINK ZUR BEKANNTMACHUNG);
  • über eine Energieeffizienzdiagnose gemäß der Norm UNI CEI EN 16247 verfügen, die von einem zugelassenen, im Berufsregister eingetragenen Techniker erstellt wurde, deren Konformität mit den in derselben technischen Norm enthaltenen Mindestkriterien bestätigt wurde und die in der Lage ist, Möglichkeiten zur Energieeinsparung und/oder zur Reduzierung klimaschädlicher Emissionen im Zusammenhang mit der Installation von Photovoltaikmodulen zu identifizieren;
  • sich verpflichten, eine eventuelle Asbestzementabdeckung zu entfernen;
  • sich nicht in Liquidation (auch nicht freiwillig) befinden;
  • kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 sein;
  • nicht zu den in Anhang 9 genannten Unternehmen gehören (siehe Bestimmungen des Beschlusses der Provinzregierung Nr. 982/2023).
Bewertungskriterien

Die Förderanträge werden im Rahmen eines fortlaufenden Bewertungsverfahrens geprüft.

Die Kriterien, anhand derer die Förderfähigkeit geprüft wird, sind: allgemeine formale Förderkriterien, allgemeine inhaltliche Förderkriterien, spezifische inhaltliche Förderkriterien, Bewertungskriterien und Bonus-Kriterien.

Attenzione!

Die Bewertungskriterien und die Bonus-Kriterien weisen der Initiative eine Punktzahl zu, auf deren Grundlageder Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben ermittelt wird. SiehePunkt A1.2 des Anhangs 1 der Ausschreibung(LINK ZUR AUSSCHREIBUNG) die maximalen Ausgabenobergrenzen.

Der Antrag kann gestellt werden von:

  • Gesetzlicher Vertreter des Unternehmens
  • Bevollmächtigter

So geht es

Einreichung des Antrags und Fristen

Um den Zuschuss zu beantragen, muss das Unternehmen einen Antrag über die Online-Plattform einreichen.

Für die Einreichung ist der Besitz des öffentlichen digitalen Identitätssystems (SPID) erforderlich.

Attenzione!

Es darfnur ein einziger Förderantrag gestellt werden. Bei Anträgen, die sich auf die Installation mehrerer Photovoltaikanlagen beziehen, wird die maximal zulässige Leistung dieser Anlagen durch Addition der Spitzenleistung (kW) jeder einzelnen Anlage berechnet.

 
TERMINI PRESENTAZIONE DOMANDE

Die Anträge können über die Plattform ab Montag, dem 4. Juli 2022, um 14:00 Uhr bis Mittwoch, dem 31. Januar 2024, um 12:00 Uhr eingereicht werden (Frist verlängert durch Beschluss des Landesrats Nr. 2430 vom 21. Dezember 2023).

TECHNISCHER SUPPORT FÜR DIE PLATTFORM

Etwaige technische Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform müssen gemeldet werden an:
assistenzafesrtn@performer.it
Bitte geben Sie in der E-Mail Ihren Namen, die Steuernummer des Unternehmens, eine Telefonnummer sowie die Referenznummer der Anfrage (falls vorhanden) an.
Der technische Support ist montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr (außer an Feiertagen) erreichbar.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Energieaudit gemäß UNI CEI EN 16247, erstellt von einem zugelassenen Techniker, der im Berufsregister eingetragen ist (obligatorischer Anhang)
  • Erklärung eines zugelassenen, im Berufsregister eingetragenen Technikers über die Übereinstimmung der Energieanalyse mit den in der Norm UNI CEI EN 16247 festgelegten Mindestkriterien (obligatorischer Anhang)

Für eventuell erforderliche weitere Unterlagen siehe die Bekanntmachung (LINK ZUR BEKANNTMACHUNG).

ATTENZIONE!!! Inviare pdf statici NON compilabili

Falls die von Ihnen ausgefüllten Erklärungen im ausfüllbaren PDF-Format vorliegen, beachten Sie bitte, dass Sie die Datei in statischer Form (PDF/A) auf der Plattform übermitteln/beifügen MÜSSEN. Der Grund dafür ist, dass das ausfüllbare PDF die Unveränderbarkeit des elektronischen Verwaltungsdokuments nicht gewährleistet.
Die digitale Signatur darf ausschließlich auf der Version der Datei im statischen Format angebracht werden.

   
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite
https://www.provincia.tn.it/News/Approfondimenti/Comunicazioni-telematiche+

 

Investitionsabrechnung

Die Berichterstattung über die geförderte Initiative muss über die IT-Plattform erfolgen, indem Sie auf der Plattform SI-FESR unter „Digitale Kanäle“ über die Schaltfläche„Zum SI-FESR-Portal Trient“ zugreifen. Für das Ausfüllen können Sie das Handbuch zur Online-Erstellung des Berichts gemäß der FESR-Bekanntmachung Nr. 2/2022 – Plattform SI-FESR zu Rate ziehen, das im Abschnitt „Dokumente“ am Ende dieser Seite verfügbar ist.

Um die geförderte Investition abzurechnen, sind folgende Unterlagen erforderlich: 

  • einfache Kopien der Rechnungen oder gleichwertiger Dokumente, auf denen im dafür vorgesehenen Feld die CUP-Nummer oder der mitgeteilte Identifikationscode angegeben ist;
  • einfache Kopie der Überweisungsbelege, auf denen die Nummer und das Datum der Rechnung, für die die Zahlung erfolgt ist, angegeben sind;
  • ggf. eine Kopie des quittierten F24-Formulars;
  • Unterlagen, die eine rechtsverbindliche Verpflichtung zur Durchführung der Investition belegen (z. B. Auftragsbestätigungen, Verträge), ausschließlich im Falle einer Förderung im Rahmen einer Befreiungsregelung;
  • abschließender zusammenfassender Bericht über die Maßnahme, unterzeichnet von einem zugelassenen, im Berufsregister eingetragenen Techniker, gemäß dem Muster;
  • ggf. eine einfache Kopie der bei der Gemeinde eingereichten Erklärung über den Baubeginn;
  • einfache Kopie einer gegebenenfalls bei der Gemeinde eingereichten Erklärung über die Beendigung der Arbeiten;
  • gegebenenfalls Gründungsurkunde der erneuerbaren Energiegemeinschaft (CER) gemäß Art. 31 des Gesetzesdekrets 199/2021;
  • gegebenenfalls eine Erklärung eines zugelassenen, im Berufsregister eingetragenen Fachtechnikers, die die vollständige Ausschöpfung der Förderobergrenze und/oder deren Unzulässigkeit bestätigt, jedoch nur im Falle der Installation der Photovoltaikanlage an Fassaden und Nebengebäuden und sofern diese nicht bereits bei der Antragstellung beigefügt wurde.
Attenzione!

Ausfüllbare PDF-Dateien müssen vor der digitalen Signatur in eine statische Version umgewandelt werden.

Die beizufügenden Unterlagen können digital unterschrieben werden. Alternativ können sie mit einer handschriftlichen Unterschrift versehen werden, wobei eine Kopie des Ausweisdokuments beizufügen ist.

Formulare

Zeiten und Fristen

Dieser Dienst steht nur noch für die BERICHTERSTATTUNG zur Verfügung. Es können keine Anträge mehr eingereicht werden.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Programma Operativo 2021-2027 FESR - Priorità: Trentino sostenibile; Incremento della produzione di energia da fonti rinnovabili - Obiettivo specifico b.ii «Promuovere le energie rinnovabili in coerenza con la direttiva UE 2018/2001 sull'energia rinnovabile, compresi i criteri di sostenibilità da essa stabiliti» approvazione dello schema di Avviso FESR n. 2/2022 - Investimenti in impianti fotovoltaici.

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Assegnazione ad APIAE delle risorse per l'esercizio finanziario 2022 necessarie all'esercizio delle competenze ai sensi dell'articolo 39 ter l.p. n. 3/2006 e all'incremento dei budget relativi ai Secondi Bandi Qualità in Trentino - settore commercio e servizi e settore ricettivo di cui alla D.G.P. n. 1242/2022. Autorizzazione ad APIAE alla ridestinazione di una quota di avanzo di amministrazione vincolato dell'esercizio 2021 ad incremento del budget dedicato all'Avviso FESR 2/2022 'Investimenti in impianti fotovoltaici' di cui alla D.G.P. 1034/2022

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Assegnazione ad APIAE di ulteriori risorse per l'esercizio finanziario 2022 necessarie all'esercizio delle competenze ai sensi dell'articolo 39 ter l.p. n. 3/2006 e aumento del budget dell'Avviso FESR 2/2022 'Investimenti in impianti fotovoltaici', di cui deliberazione di Giunta provinciale n. 1034 del 7 giugno 2022 e s.m.i..

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Ulteriori disposizioni concernenti l'ammissibilità delle domande di contributo presentate per l'Avviso FESR n. 2/2022 (approvato con D.G.P. n. 1034/2022), anche ai sensi dei Criteri e modalità per l'applicazione della legge - Norme di carattere generale della legge provinciale 13 dicembre 1999, n. 6 (approvati con D.G.P. n. 2804/2005 e ss.mm.).

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Approvazione dell'assestamento del bilancio 2023-2025 dell'Agenzia provinciale per l'incentivazione delle attività economiche (APIAE), disposto con provvedimento del Dirigente generale di APIAE n. 77 di data 31 maggio 2023, ai sensi del Regolamento di contabilità, della l.p. 7/1979 e del D.Lgs. n. 118/2011 e s.m., assegnazione di nuove risorse e contestuale ridefinizione del budget dell'Avviso FESR 2/2022.

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Assegnazione ad APIAE di risorse per l'esercizio finanziario 2023 ad incremento del budget relativo all'Avviso FESR 2/2022 'Investimenti in impianti fotovoltaici' di cui alla D.G.P n. 1034/2022 e s.m.ie

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Deliberazione di Giunta provinciale n. 1034 del 7 giugno 2022 e s.m.i: specifiche tecniche per la tracciabilità della spesa e proroga della presentazione delle domande.

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Modifica delle disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi e delle disposizioni specifiche per singoli interventi, ai sensi dell'articolo 6 della legge provinciale n. 6/2023 e relativa apertura dei termini di applicazione e presentazione delle domande di incentivo anche a valere sull'Avviso 'Nuova Impresa 2023'. Disposizioni riguardanti l'applicazione del Regolamento (UE) n. 2023/2831 della Commissione del 13 dicembre 2023

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MANUALE UTENTE COMPILAZIONE DOMANDA tramite il portale SIFESR - presentazione domande online Avviso FESR 2/2022 Impianti fotovoltaici

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MANUALE GESTIONE UTENTI per l'utilizzo del portale SIFESR - presentazione domande online Avviso FESR 2/2022 Impianti fotovoltaici

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