Beschreibung
Mit dem Beschluss Nr. 2051 vom 14. Dezember 2020 hat die Provinz die Regeln für die telematische Kommunikation innerhalb ihrer Ämter aktualisiert und auch die Modalitäten für den Austausch von Dokumenten mit ihren öffentlichen und privaten Gesprächspartnern (andere öffentliche Verwaltungen, Bürger, Unternehmen, Verbände, Fachleute usw.) unter Verwendung der heute verfügbaren IT-Tools festgelegt.
Wenn Sie als Bürger beschließen, Anträge, Erklärungen, Berichte oder Mitteilungen an die Provinz mit Hilfe von Telematikinstrumenten zu übermitteln, müssen Sie die folgenden einfachen Regeln beachten und daran denken, dass Sie diese an das zertifizierte E-Mail-Postfach der zuständigen Stelle übermitteln müssen(hier finden Sie die Adressen der Provinzstrukturen )
- wenn Sie ein (zertifiziertes oder herkömmliches)Postfach verwenden: Sie müssen die Anträge, Erklärungen, Berichte oder Mitteilungen mit einer digitalen Signatur oder einer handschriftlichen Unterschrift unterzeichnen; im letzteren Fall müssen Sie das von Ihnen Unterzeichnete einscannen und zusammen mit einer Kopie eines Ausweises übermitteln
- wenn Sie die Website oder das Portal (z. B. das Portal der Online-Dienste ) nutzen: Anträge, Erklärungen, Berichte oder Mitteilungen müssen nicht unterschrieben werden, aber Sie müssen sich mit der SPID oder dem elektronischen Personalausweis (CIE), der nationalen Dienstleistungskarte (CNS) oder der Gesundheitskarte ausweisen, die jedoch als Dienstleistungskarte der Provinz (CPS) aktiviert ist
- wenn Sie Ihr digitales Domizil benutzen, d. h. eine CEM-Adresse, die im Nationalen Verzeichnis der digitalen Domizile von natürlichen Personen, Freiberuflern und anderen privatrechtlichen Einrichtungen, die nicht in Berufsregistern, Listen oder Registern oder im Unternehmensregister(INAD) eingetragen sein müssen, registriert ist, müssen Ihre Anträge, Erklärungen, Mitteilungen oder Bescheide nicht unterzeichnet werden
Wenn Sie Inhaber eines Unternehmens oder Gewerbetreibender sind, sind Sie verpflichtet, Anträge, Erklärungen, Meldungen oder Mitteilungen an die Provinz mitHilfe von Telematikmitteln rechtsgültig zu übermitteln, und Sie müssen dieselben Regeln befolgen wie die Bürger. Beachten Sie jedoch, dass Sie die herkömmliche elektronische Post NUR nutzen können, wenn Sie nicht verpflichtet sind, sich in das Nationale Verzeichnis der Unternehmen und Freiberufler(INI-PEC ) einzutragen.
Wenn Sie eine öffentliche Verwaltung sind: Sie müssen den Kanal für die Anwendungszusammenarbeit (Interoperabilität) nutzen. Nur wenn Sie sich noch nicht der Interoperabilität angeschlossen haben, können Sie noch die zertifizierte elektronische Post verwenden. In jedem Fall müssen die von Ihnen übermittelten Dokumente signiert und registriert sein.
ZULÄSSIGE FORMATE
DATEIEN , die an Mitteilungen angehängt werden , müssen eines der folgenden Formate (und deren Erweiterungen) haben: PDF/A, PDF, XML, TXT, TIFF, TIF, JPEG, JPG, JFIF, JPE, EML, BMP, CSV und GIF. Der Grund dafür ist, dass diese Formate als geeignet für die Langzeitarchivierung anerkannt sind, da die mit diesen Formaten erstellten Dokumente stabil sind. Das Format HTML ist ebenfalls zulässig (allerdings nur für den Hauptteil der E-Mail-Nachricht). Eventuell vorhandene digitale Signaturen dürfen nur auf Dateien in den oben genannten zulässigen Formaten aufgebracht werden. Komprimierte Formate (z. B. .zip) werden nicht akzeptiert.
Die DATEIEN dürfen einzelnnicht größer als 70 Megabyte sein .
ACHTUNG!!! Wenn die von Ihnen erstellten Anträge, Erklärungen, Berichte oder Mitteilungen im ausfüllbaren pdf-Format vorliegen, denken Sie daran, dass Sie dieselbe Datei zusätzlich zur ausfüllbaren Datei in statischer Form übermitteln MÜSSEN. Denn die ausfüllbare PDF-Datei garantiert nicht die Unveränderbarkeit des computergestützten Verwaltungsdokuments. Die digitale Signatur darf nur auf der statischen Version der Datei angebracht werden.
Wenn der Antrag oder das einzureichende Dokument mit einem Steuerstempel versehen werden soll, muss dieser auf dem Antrag oder dem eingescannten Dokument sichtbar sein, oder seine Angaben (Tag und Uhrzeit der Ausstellung und 14-stellige Kennung) müssen auf dem Antragsformular angegeben werden.
Lesen Sie mehr im Text der Entschließung und in den beigefügten Richtlinien .