Beschreibung
Das Landesgesetz Nr. 9 vom 1. Juli 2011 „Regelung der Katastrophenschutzmaßnahmen in der Provinz Trient“ überträgt der Provinz die Aufgabe der Gefahren- und Risikoprognose (Art. 6 Abs. 3) durch die Erstellung und Aktualisierung der „Gefahrenkarten“ (Art. 10 Abs. 1), die sich auf Gefahren im Zusammenhang mit hydrogeologischen Phänomenen, Lawinen, Hochwasser, Erdbeben, Waldbränden, bestimmten gefährlichen Stoffen, Hängeleitungen oder anderen Hindernissen für den Flugverkehr sowie nicht explodierten Kriegsgerätes.
Diese Instrumente bilden die Grundlage für die Erstellung der in Art. 22 des Landesgesetzes Nr. 15 vom 4. August 2015 (Provinzgesetz zur Raumordnung), vorgesehen ist. Diese Karte identifiziert Gebiete mit unterschiedlichen Einstufungen für die Anwendung der Bestimmungen zur Flächennutzung gemäß dem Provinzgesetz Nr. 5 vom 27. Mai 2008 „Verabschiedung des neuen Provinzraumordnungsplans“.
Insbesondere ist die Gefahrenübersichtskarte einer der Bestandteile des Landesraumordnungsplans (PUP) (Absatz 4 Buchstabe d des Artikels 21 desLandesgesetzes Nr. 15 vom 4. August 2015, Nr. 15 sowie Artikel 3 Absatz 1 des Landesgesetzes Nr. 5 vom 27. Mai 2008) und hat die Aufgabe, Gebiete zu identifizieren, die aufgrund des Vorhandenseins von hydrogeologischen, Lawinen-, Erdbeben- und Waldbrandgefahren, die in den Gefahrenkarten beschrieben sind (Artikel 10 des Landesgesetzes Nr. 9 vom 1. Juli 2011 und Artikel 14 des Landesgesetzes Nr. 5 vom 27. Mai 2008).
Im Bereich der Gefahren stellt die Zusammenfassende Gefahrenkarte das neue Referenzinstrument für die Stadtplanung dar, und mit ihrem Inkrafttreten treten die Bestimmungen der Zusammenfassenden geologischen Karte sowie die Bestimmungen zur Flächennutzung des Allgemeinen Plans zur Nutzung öffentlicher Gewässer außer Kraft (Absatz 2, Art. 22 des Landesgesetzes Nr. 15 vom 4. August 2015) nicht mehr an.
Mit Beschluss Nr. 1340 vom 12. September 2025 hat die Landesregierung den neuen Wortlaut der „Technischen Bestimmungen für die Erstellung der Gefahrenübersichtskarte“ genehmigt.
Diese legen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikels 14 des Landesgesetzes Nr. 5 vom 27. Mai 2008 auf der Grundlage der verschiedenen Gefahrenkarten die technischen Bestimmungen und die Methodik für die Erstellung der Zusammenfassungskarte zur Gefährdung sowie die Verfahren zur Identifizierung der Gebiete mit unterschiedlichen Gefährdungsgraden und der Flussgebiete von hydrologischem Interesse im Rahmen des Allgemeinen Plans für die Nutzung öffentlicher Gewässer fest.
Die Vorschriften zur Gefahrenübersichtskarte sehen vor, dass diese in Abhängigkeit von und zeitgleich mit den Aktualisierungen der zugrunde liegenden Gefahrenkarten regelmäßig aktualisiert wird.
Die Landesregierung hat mit den Beschlüssen Nr. 1341 und Nr. 1361 vom 12. September 2025 die zweite Aktualisierung der Gefahrenkarten und der zusammenfassenden Gefahrenkarte für das gesamte Landesgebiet genehmigt, die am 19. September 2025, dem Tag nach der Veröffentlichung im B.U.R., in Kraft traten. Am 18. September 2026 hat die Landesregierung mit den Beschlüssen Nr. 1422 und Nr. 1447 die vorherigen Beschlüsse berichtigt, aufgrund eines rein sachlichen Fehlers in Bezug auf die Lawinengefahr, der ausschließlich das Gebiet von Pampeago in der Gemeinde Tesero betraf.
Der Gemeinderat hat mit demBeschluss Nr. 1361 vom 12. September 2025zudem den neuen, aktualisierten Wortlaut der „Hinweise und Erläuterungen zur Anwendung der Bestimmungen bezüglich Gebieten mit hohen, mittleren oder niedrigen Benachteiligungen sowie Gebieten mit anderen Arten von Benachteiligungen“ genehmigt, wie in Anhang C des Beschlusses selbst aufgeführt.
Die kartografischen Inhalte des genehmigten CSP stehen jedem über Web-GIS online zur Verfügung, mit der Möglichkeit, die Karten themenweise anzuzeigen und die Shapefiles, TIFF-Dateien sowie mehrschichtige PDF-Dateien im Maßstab 1:10.000 herunterzuladen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die korrekte interaktive Darstellung der Karten in den mehrschichtigen PDF-Dateien auch vom verwendeten Browser abhängt. Sollte die Darstellung nicht funktionieren, müssen Sie die Datei auf Ihren Rechner herunterladen und mit ADOBE READER öffnen.
(ANLEITUNG ZUR NUTZUNG DES AGOL-WEB-GIS)
Die Karten sind auch online über die folgenden Links verfügbar:
- WMS (Liste der Dienst-Links)
Karten und Dokumente herunterladen
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- Download der Fluss- und Gewässergebiete der CSP für das gesamte Provinzgebiet im SHP-Format
- Download der seismometrischen Stationen der CSP für das gesamte Provinzgebiet im SHP-Format
- Download der CSP für das gesamte Provinzgebiet nach Themen im SHP-Format