Beschreibung
Alle Elemente der biologischen Vielfalt, ob mikroskopisch klein oder riesig, selten oder häufig, untrennbar mit dem Wasser verbunden oder an seine Knappheit angepasst, sind an den universellen Prozessen der Schaffung und Erhaltung des Lebens auf unserem Planeten beteiligt.
Es wird immer deutlicher, dass der Verlust oder sogar die Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt mit einer Verarmung der Lebensqualität einhergeht und wirtschaftliche und soziale Kosten verursacht.
Das Leben auf der Erde selbst hängt von den "Dienstleistungen" ab, die von Ökosystemen erbracht werden, die ein bestimmtes Maß an Funktionalität aufrechterhalten:
- Unterstützende Leistungen: z. B. Bodenbildung, Photosynthese, Nährstoffkreislauf;
- Versorgungsleistungen: z. B. Nahrung, Wasser, Holz und Fasern;
- Regulierungsleistungen: z. B. Klimastabilisierung, hydrologische Struktur, Wasserqualität, Barriere gegen die Ausbreitung von Krankheiten;
- Kulturelle Leistungen: z. B. ästhetische, erholsame und spirituelle Werte
Der Verlust der biologischen Vielfalt bedeutet also nicht nur das Aussterben von Arten. Vielmehr geht es um die fortschreitende Abnahme und das potenzielle Verschwinden zahlloser lebenswichtiger Leistungen, die uns die Natur (kostenlos) zur Verfügung stellt.
1992 wurde auf dem Erdgipfel in Rio de Janeiro das Übereinkommen über die biologische Vielfalt unterzeichnet. Es stellt den ersten grundlegenden internationalen Rechtsakt dar, mit dem sich die Staaten gemeinsam verpflichtet haben, dem Verlust der biologischen Vielfalt Einhalt zu gebieten. Die einzelnen Länder legen fest, wie sie die Grundsätze des Übereinkommens umsetzen, indem sie einen speziellen nationalen Plan aufstellen.
Die Konvention wurde 1993 von der Europäischen Union und 1994 vom italienischen Staat ratifiziert.
Natura 2000: Ziele und Instrumente eines innovativen Ansatzes
Das Hauptziel von Natura 2000 ist der Schutz der biologischen Vielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Ressourcen (natürliche und naturnahe Lebensräume sowie wild lebende Tiere und Pflanzen) in einem "zufriedenstellenden Erhaltungszustand".
Die biologische Vielfalt trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung bei und muss unter Berücksichtigung der sozialen und kulturellen wirtschaftlichen Bedürfnisse sowie der regionalen und lokalen Besonderheiten gefördert und erhalten werden.
08.07.2022