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FAQ - Ihr Zuschuss für grüne Eigentumswohnungen 2025

Zusammenstellung der Erläuterungen zu den mit Beschluss Nr. 2052 vom 13. Dezember 2024 genehmigten Zuschüssen für die energetische Umrüstung"Ihre grüne Eigentumswohnung" 2025.

Diese Erläuterungen wurden in Absprache mit dem Dienst für Stadtplanung und Landschaftsschutz sowie mit den Vertretern des "Tisches der Eigentumswohnungen" erstellt.

Informationen und Zugang zum Dienst finden Sie auf der entsprechenden Seite von Infoenergia.

Rückzahlung der Hypothekenzinsen bei der Vertragsbank

Im Voraus zu zahlende vergünstigte Zinsen für ein Darlehen, das von der Wohnungseigentümergemeinschaft für den Teil aufgenommen wurde, der ausschließlich auf Gebäudeeinheiten entfällt, die nicht im Eigentum von Unternehmen oder - nur im Falle von Sozialwohnungen - von einzelnen privaten Eigentümern bei einer zugelassenen Bank stehen. Die Höhe des Darlehens darf die Gesamtkosten der Bauarbeiten und der planerischen/technischen Unterstützung nicht übersteigen.

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