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FAQ - Ihr Zuschuss für grüne Eigentumswohnungen 2025

Zusammenstellung der Erläuterungen zu den mit Beschluss Nr. 2052 vom 13. Dezember 2024 genehmigten Zuschüssen für die energetische Umrüstung"Ihre grüne Eigentumswohnung" 2025.

Diese Erläuterungen wurden in Absprache mit dem Dienst für Stadtplanung und Landschaftsschutz sowie mit den Vertretern des "Tisches der Eigentumswohnungen" erstellt.

Informationen und Zugang zum Dienst finden Sie auf der entsprechenden Seite von Infoenergia.

Typ der Wohnung

Alle Gebäude, die der Definition in Artikel 1117 "Gemeinsame Teile des Gebäudes" des Kapitels II "Eigentumswohnungen in Gebäuden" des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechen, d. h. Gebäude mit mindestens zwei Wohnungen mit getrennten Eigentümern und gemeinsamen Bereichen, sind beitragsfähig.

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