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FAQ - Ihr Zuschuss für grüne Eigentumswohnungen 2025

Zusammenstellung der Erläuterungen zu den mit Beschluss Nr. 2052 vom 13. Dezember 2024 genehmigten Zuschüssen für die energetische Umrüstung"Ihre grüne Eigentumswohnung" 2025.

Diese Erläuterungen wurden in Absprache mit dem Dienst für Stadtplanung und Landschaftsschutz sowie mit den Vertretern des "Tisches der Eigentumswohnungen" erstellt.

Informationen und Zugang zum Dienst finden Sie auf der entsprechenden Seite von Infoenergia.

Beitragsanfrage

Der Antrag muss vom Verwalter der Eigentumswohnung oder der Kontaktperson der Eigentumswohnung eingereicht werden.

Dem Antrag auf Sanierung von Eigentumswohnungen sind außerdem die Energiediagnose oder die Planungsunterlagen beizufügen, aus denen die Verringerung des Verbrauchs nach der Maßnahme hervorgeht.

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