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Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten von provinzieller Bedeutung

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Beantragen Sie einen Zuschuss für die Verwirklichung von Kulturprojekten von provinzieller Bedeutung

Beschreibung

Um die Entwicklung des kulturellen Angebots zu fördern, unterstützt die Provinz mit finanziellen Mitteln kulturelle Projekte von provinzieller Bedeutung, die den Zielen und Grundsätzen entsprechen, die in den Leitlinien für die Kulturpolitik der Provinz festgelegt sind.

Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden im Amtsblatt der Region und in den Medien veröffentlicht und definieren die Merkmale des Projekts, die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit des Projekts sowie die Verfahren für die Bewertung und Durchführung des Projekts.

Beschränkungen

Die Anträge können vom 2. bis 30. November des Jahres eingereicht werden, das dem Jahr vorausgeht, auf das sie sich beziehen.

Die Zuschussempfänger sind verpflichtet, der zuständigen Stelle der Provinz mit angemessener Vorlaufzeit, mindestens 10 Tage vor Beginn der Aktivität, sämtliches Werbematerial für die finanzierten Aktivitäten und Initiativen (Plakate, Broschüren, Pressemitteilungen, Einladungen usw.) vorzulegen, um die Überwachung und Überprüfung der durchgeführten Aktivität zu ermöglichen.

An wen es sich richtet

Anträge können von kulturellen Organisationen ohne Erwerbszweck eingereicht werden, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen oder bei der "Runta" eingetragen sind oder seit mindestens zwei Jahren tätig sind, die laut ihrer Satzung oder ihrem Gesellschaftsvertrag hauptsächlich kulturelle Tätigkeiten ausüben und ihren rechtlichen oder operativen Sitz im Trentino haben.

Zuschussanträge für kulturelle Projekte von provinzieller Bedeutung (Artikel 12 des "Provinzgesetzes") können nicht von Personen eingereicht werden, die im selben Bezugsjahr bereits einen Zuschussantrag gemäß Artikel 21bis des "Provinzgesetzes" (Einheitlicher Provinzfonds für Unterhaltung) oder einen Zuschussantrag gemäß Artikel 11 des "Provinzgesetzes" (durch Vereinbarung durchgeführte Aktivitäten von provinzieller Bedeutung) eingereicht haben.

Darüber hinaus sind Zuschüsse für kulturelle Projekte von provinzieller Bedeutung (Art. 12 des "Provinzgesetzes") nicht verfügbar für Einrichtungen, die zu Vereinigungen gehören, die durch die Festlegung spezifischer, im "Provinzgesetz" vorgesehener Vereinbarungen zur Unterstützung laufender Aktivitäten finanziert werden.

So geht es

Das Antragsformular kann auf einem der folgenden Wege eingereicht werden

  • direkte Abgabe bei der zuständigen Provinzstruktur oder bei den Informationsstellen für öffentliche Hilfe der Provinz
  • per Post per Einschreiben mit Rückschein; es gilt das Datum des Poststempels des annehmenden Postamtes;
  • per Fax an die der zuständigen Provinzstruktur entsprechende Nummer;
  • per E-Mail an den zertifizierten Briefkasten serv.attcult@pec.provincia.tn.it.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

-Antrag auf einen Zuschuss für kulturelle Projekte von provinzieller Bedeutung

-Anhang A

- Kopie der Satzung oder des Statuts der Kultureinrichtung (falls nicht bereits im Besitz der Provinzverwaltung)

- Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (im Falle eines handschriftlich unterzeichneten Antrags, der nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters eingereicht wird);

-Privatsphärenhinweis

Formulare

Zeiten und Fristen

Die Anträge können vom 2. bis 30. November des Jahres eingereicht werden, das dem Jahr vorausgeht, auf das sie sich beziehen.

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge.

Kosten

Stempel
16 Euro

wenn nicht befreit

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina delle attività culturali

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Legge provinciale 3 ottobre 2007, n. 15 (Disciplina delle attività culturali) e ss.mm. Modifica dei 'Criteri e modalità per la concessione delle agevolazioni economiche a sostegno delle attività culturali di rilievo provinciale e delle attività che prevedono l'utilizzo della musica per finalità rieducative nei confronti di persone con disabilità' approvati in forma di testo coordinato con deliberazione della Giunta provinciale n. 2186 del 9 dicembre 2014, e successive modificazioni. Approvazione nuovo testo.

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Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Beitrag für außergewöhnliche kulturelle Veranstaltungen

Beantragung eines finanziellen Zuschusses für die Organisation von Veranstaltungen von besonderer kultureller Bedeutung, die außergewöhnlich oder unvorhersehbar sind

Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten, die im Einvernehmen durchgeführt werden

Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten von provinzieller Bedeutung, die im Einvernehmen mit den Verbänden der kulturellen Vereinigungen, den Gesellschaften für historische Studien des Trentino und den kulturellen Organisationen für historische Forschung durchgeführt werden

Zuschüsse für den Erwerb von beweglichen Gütern (Ausrüstung) für kulturelle Aktivitäten

Beantragung eines finanziellen Zuschusses für den Kauf von Mobiliar, Software, Instrumenten, Requisiten, Kostümen und Zubehör für kulturelle Aktivitäten und Veranstaltungen von provinzieller Bedeutung.

Zuschüsse für Einrichtungen und Ausstattungen für kulturelle Aktivitäten

Zuschüsse für Kauf, Bau, Renovierung, Sanierung, Erweiterung, außerordentliche Instandhaltung und technische Anpassung

Letzte Änderung: 15.09.2025 18:07

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