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Zuschüsse für Einrichtungen und Ausstattungen für kulturelle Aktivitäten

  • Aktiv

Zuschüsse für Kauf, Bau, Renovierung, Sanierung, Erweiterung, außerordentliche Instandhaltung und technische Anpassung

Beschreibung

Beschränkungen

Die Anträge können vom 2. bis 30. November des Jahres eingereicht werden, das dem Jahr, auf das sie sich beziehen, vorausgeht.

An wen es sich richtet

Antragsberechtigt sind kulturelle Organisationen ohne Erwerbszweck, die einen Rechtsstatus haben oder bei Runts eingetragen sind oder seit mindestens zwei Jahren tätig sind und die gemäß ihrer Satzung oder ihrem Gesellschaftsvertrag hauptsächlich kulturelle Tätigkeiten ausüben und ihren operativen Sitz im Trentino haben.

Darüber hinaus muss sich das Gebäude, das Gegenstand der Maßnahme ist, im Trentino befinden und für kulturelle Aktivitäten von provinzieller Bedeutung bestimmt sein.

So geht es

Das Antragsformular kann auf einem der folgenden Wege eingereicht werden

  • direkte Abgabe bei der zuständigen Provinzstruktur oder bei den Informationsstellen für öffentliche Hilfe der Provinz
  • per Post per Einschreiben mit Rückschein; es gilt das Datum des Poststempels des annehmenden Postamtes;
  • per Fax an die der zuständigen Provinzstruktur entsprechende Nummer;
  • per E-Mail an den zertifizierten Briefkasten serv.attcult@pec.provincia.tn.it.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Strukturen und Ausstattungen

- Anhang C1 (Beschreibung und Kostenvoranschlag der Maßnahme)

- Anhang C2 (kulturelles Projekt und kulturelle Aktivitäten, die in den Räumlichkeiten des von der Intervention betroffenen Gebäudes durchgeführt werden sollen)

- Anlage C3 (Erklärung mit den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für die Verwaltung des Gebäudes)

- Kopie des Beschlusses der zuständigen Gemeindebehörde über die Stellungnahme zum öffentlichen Interesse des Projekts oder eine Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Erklärung, in der bestätigt wird, dass die zuständige Gemeindebehörde eine solche Stellungnahme abgegeben hat

- Kopie der Urkunde über die Verfügbarkeit des Grundstücks; nur wenn der Antragsteller nicht der Eigentümer des Grundstücks ist

- Anlage C4 (Zustimmungserklärung des Eigentümers zur Durchführung des Eingriffs) oder eine Kopie der Maßnahme der öffentlichen Einrichtung, die Eigentümerin des Grundstücks ist, die die Genehmigung zur Durchführung des Eingriffs enthält; nur wenn der Antragsteller nicht Eigentümer des Grundstücks ist

- Anhang C5 (Erklärung des Eigentümers, dass er sich verpflichtet, gesamtschuldnerisch mit dem Begünstigten den Teil des Zuschusses zurückzuzahlen, der im Verhältnis zur Anzahl der Jahre der Nichtnutzung berechnet wird); nur wenn der Antragsteller nicht der Eigentümer des Gebäudes ist und der Eigentümer eine Privatperson ist

- Kopie des eingetragenen Vorvertrags über den Verkauf der zu erwerbenden Immobilie; nur im Falle des Erwerbs einer Immobilie

- Anlage C6 (beglaubigtes Gutachten von Personen, die in den Registern der Ingenieure, Architekten, Vermessungsingenieure oder Industriesachverständigen eingetragen sind, das den Marktwert der Immobilie sowie die Übereinstimmung der Immobilie mit den nationalen und provinzialen Bau- und Stadtplanungsvorschriften bescheinigt); nur im Falle des Erwerbs einer Immobilie

- Anlage C7 (Erklärung anstelle der eidesstattlichen Versicherung des gesetzlichen Vertreters über das Nichtvorhandensein familiärer Beziehungen bis zum dritten Verwandtschaftsgrad zwischen dem Verkäufer und dem Käufer); nur im Falle des Erwerbs einer Immobilie

- technisch-wirtschaftliches Durchführbarkeitsprojekt gemäß den Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 36 vom 31. März 2023; nur im Falle von Bau, Renovierung, Sanierung, außerordentlicher Instandhaltung, technologischer Anpassung und Erweiterung eines Gebäudes

- Technisch-illustrativer Bericht über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Pläne der Räumlichkeiten mit der Anordnung der Einrichtung, die von einem Techniker erstellt wurden, nur im Falle des Kaufs von Einrichtungsgegenständen

- Kopie der Satzung oder des Gesellschaftsvertrags der Kultureinrichtung (falls nicht bereits im Besitz der Provinzverwaltung)

- Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (wenn der Antrag handschriftlich und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird)

- Erklärung zum Datenschutz

Formulare

Zeiten und Fristen

Die Anträge können vom 2. bis 30. November des Jahres eingereicht werden, das dem Jahr vorausgeht, auf das sie sich beziehen.

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge.

Kosten

Stempel
16,00 Euro

wenn nicht befreit

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina delle attività culturali

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Legge provinciale 3 ottobre 2007, n. 15 (Disciplina delle attività culturali) e ss.mm. Modifica dei 'Criteri e modalità per la concessione delle agevolazioni economiche a sostegno delle attività culturali di rilievo provinciale e delle attività che prevedono l'utilizzo della musica per finalità rieducative nei confronti di persone con disabilità' approvati in forma di testo coordinato con deliberazione della Giunta provinciale n. 2186 del 9 dicembre 2014, e successive modificazioni. Approvazione nuovo testo.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 15.09.2025 18:04

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