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Zuschüsse für den Erwerb von beweglichen Gütern (Ausrüstung) für kulturelle Aktivitäten

  • Aktiv

Beantragung eines finanziellen Zuschusses für den Kauf von Mobiliar, Software, Instrumenten, Requisiten, Kostümen und Zubehör für kulturelle Aktivitäten und Veranstaltungen von provinzieller Bedeutung.

Beschreibung

Beschränkungen

Die Anträge können vom 2. bis 30. November des Jahres eingereicht werden, das dem Jahr vorausgeht, auf das sie sich beziehen.

An wen es sich richtet

Antragsberechtigt sind kulturelle Organisationen ohne Erwerbszweck, die einen Rechtsstatus haben oder bei Runts registriert sind oder seit mindestens zwei Jahren tätig sind, die laut ihrer Satzung oder ihrem Gesellschaftsvertrag hauptsächlich kulturelle Aktivitäten durchführen und ihren rechtlichen oder operativen Sitz im Trentino haben.

So geht es

Das Antragsformular kann auf einem der folgenden Wege eingereicht werden

  • direkte Abgabe bei der zuständigen Provinzstruktur oder bei den Informationsstellen für öffentliche Hilfe der Provinz
  • per Post per Einschreiben mit Rückschein; es gilt das Datum des Poststempels des annehmenden Postamtes;
  • per Fax an die der zuständigen Provinzstruktur entsprechende Nummer;
  • per E-Mail an den zertifizierten Briefkasten serv.attcult@pec.provincia.tn.it.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

- Antrag auf Ausrüstungszuschuss

- Anhang D

- anonymisierte Kostenvoranschläge der Lieferanten der zu beschaffenden Güter

- Kopie der Satzung oder des Gesellschaftsvertrags der Kultureinrichtung (falls nicht bereits im Besitz der Provinzverwaltung)

- Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (wenn der Antrag handschriftlich und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird)

- Erklärung zum Datenschutz

Formulare

Zeiten und Fristen

Die Anträge können vom 2. bis 30. November des Jahres eingereicht werden, das dem Jahr vorausgeht, auf das sie sich beziehen.

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge.

Kosten

Stempel
16,00 Euro

wenn nicht befreit

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina delle attività culturali

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Legge provinciale 3 ottobre 2007, n. 15 (Disciplina delle attività culturali) e ss.mm. Modifica dei 'Criteri e modalità per la concessione delle agevolazioni economiche a sostegno delle attività culturali di rilievo provinciale e delle attività che prevedono l'utilizzo della musica per finalità rieducative nei confronti di persone con disabilità' approvati in forma di testo coordinato con deliberazione della Giunta provinciale n. 2186 del 9 dicembre 2014, e successive modificazioni. Approvazione nuovo testo.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 15.09.2025 18:02

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