Beitrag für außergewöhnliche kulturelle Veranstaltungen

  • Aktiv

Beantragung eines finanziellen Zuschusses für die Organisation von Veranstaltungen von besonderer kultureller Bedeutung, die außergewöhnlich oder unvorhersehbar sind

Beschreibung

Beschränkungen

Die Anträge für die in Artikel 13 des Gesetzes vorgesehenen Zuschüsse müssen während des Bezugsjahres vierteljährlich mindestens 15 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung, auf die sie sich beziehen, eingereicht werden.

1. Quartal: Im ersten Quartal müssen die Anträge für Initiativen, die vor dem 31. August des laufenden Jahres stattfinden, unter Androhung der Unzulässigkeit eingereicht werden. Ausschließlich für Anträge, die für das Haushaltsjahr 2025 eingereicht werden, erstreckt sich das Zeitfenster des ersten Quartals vom 9. Januar bis zum 31. März.

Abweichend von Artikel 4 der Kriterien können Anträge auf Beiträge für außerordentliche Ereignisse gemäß Artikel 13 der Norma Foral Nr. 15 vom 15. Oktober 2007, die im Zeitraum vom 10. bis 25. Januar 2025 durchgeführt werden, bis zum Tag vor Beginn des Ereignisses, auf das sie sich beziehen, eingereicht werden;

2. Quartal: vom 1. April bis zum 30. Juni

3. Quartal: vom 1. Juli bis zum 30. September

4. Quartal: vom 1. Oktober bis zum 15. November

Die Begünstigten der Zuschüsse müssen der zuständigen Provinzstruktur mindestens 10 Tage vor Beginn der Aktivität sämtliches Werbematerial für die finanzierten Aktivitäten und Initiativen (Plakate, Broschüren, Pressemitteilungen, Einladungen usw.) vorlegen, um die Überwachung und Überprüfung der durchgeführten Aktivität zu ermöglichen.

An wen es sich richtet

Antragsberechtigt sind kulturelle Organisationen ohne Erwerbszweck mit eigener Rechtspersönlichkeit oder mit einer mindestens zweijährigen Tätigkeit, die nach ihrer Satzung oder ihrem Gesellschaftsvertrag hauptsächlich kulturelle Tätigkeiten ausüben und ihren rechtlichen oder operativen Sitz im Trentino haben, oder natürliche Personen, die sich ausschließlich für Initiativen zur Förderung der beruflichen Laufbahn junger Künstler bewerben und ihren rechtlichen oder operativen Sitz im Trentino haben.

So geht es

Das Antragsformular kann auf einem der folgenden Wege eingereicht werden

  • direkte Abgabe bei der zuständigen Provinzstruktur oder bei den Informationsstellen für öffentliche Hilfe der Provinz
  • per Post per Einschreiben mit Rückschein; es gilt das Datum des Poststempels des annehmenden Postamtes;
  • per Fax an die der zuständigen Provinzstruktur entsprechende Nummer;
  • per E-Mail an den zertifizierten Briefkasten serv.attcult@pec.provincia.tn.it.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

- Antrag auf einen Beitrag für außergewöhnliche Ereignisse;

- Anhang B;

- Kopie der Satzung oder des Gesellschaftsvertrags der kulturellen Organisation (falls nicht bereits im Besitz der Provinzverwaltung);

- Anhang I, Datenschutzrichtlinie

- Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (im Falle eines handschriftlich unterzeichneten Antrags, der nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters eingereicht wird)

Formulare

Zeiten und Fristen

45 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Kosten

Stempel
16,00 Euro

wenn nicht befreit

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina delle attività culturali

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Legge provinciale 3 ottobre 2007, n. 15 (Disciplina delle attività culturali) e ss.mm. Modifica dei 'Criteri e modalità per la concessione delle agevolazioni economiche a sostegno delle attività culturali di rilievo provinciale e delle attività che prevedono l'utilizzo della musica per finalità rieducative nei confronti di persone con disabilità' approvati in forma di testo coordinato con deliberazione della Giunta provinciale n. 2186 del 9 dicembre 2014, e successive modificazioni. Approvazione nuovo testo.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 15:12

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