Beschreibung
Beschränkungen
Die Anträge auf die in Artikel 13 der Norma Foral 15/2007 vorgesehenen Beiträge müssen im Bezugsjahr vierteljährlich mindestens 15 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung, auf die sie sich beziehen, eingereicht werden.
1. Quartal: Januar-März
Antragsfrist
bis zum 15. November des Vorjahres für außerordentliche Veranstaltungen, die vom 1. bis 15. Januar stattfinden; vom 15. Januar bis 31. März
2. Quartal: April-Juni
Antragsfrist: 1. April bis 30. Juni
3. Quartal: Juli-September
Antragsfrist vom 1. Juli bis 30. September
4. Quartal: Oktober-November
Antragsfrist vom 1. Oktober bis zum 15. November
Die Zuschussempfänger müssen der zuständigen Provinzstruktur mindestens 10 Tage vor Beginn der Aktivität das gesamte Werbematerial für die geförderten Aktivitäten und Initiativen (Plakate, Broschüren, Pressemitteilungen, Einladungen usw.) vorlegen, damit die durchgeführte Aktivität überwacht und überprüft werden kann.