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Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten, die im Einvernehmen durchgeführt werden

  • Aktiv

Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten von provinzieller Bedeutung, die im Einvernehmen mit den Verbänden der kulturellen Vereinigungen, den Gesellschaften für historische Studien des Trentino und den kulturellen Organisationen für historische Forschung durchgeführt werden

Beschreibung

Kulturelle Aktivitäten, die im Einvernehmen mit der Autonomen Provinz Trient durchgeführt werden, können mit einem spezifischen Zuschuss durchgeführt werden.

Die Vereinbarungen sind das Instrument, mit dem die Provinz die Verfügbarkeit kultureller Dienstleistungen und qualifizierter und kontinuierlicher Interventionen sicherstellt, indem sie sich mit den vorschlagenden Subjekten über die Inhalte und die Organisationsmethoden der Aktivitäten einigt. Sie können festgelegt werden für

  • die Durchführung von kulturellen Initiativen und Veranstaltungen von provinzieller Bedeutung im Bereich Kunst und Unterhaltung;
  • Gewährleistung und Förderung des Pluralismus im Bereich der Studien und der historischen Forschung, insbesondere Unterstützung der Aktivitäten der Società di studi trentini di scienze storiche (Trienter Gesellschaft für historische Studien)
  • Unterstützung von Fach- und Erhaltungsbibliotheken privater Fächer;
  • Unterstützung von Museumseinrichtungen.

Beschränkungen

Die Anträge können vom 2. bis 30. November des Jahres eingereicht werden, das dem Jahr, auf das sie sich beziehen, vorausgeht.

An wen es sich richtet

Anträge können von kulturellen Subjekten ohne Erwerbszweck eingereicht werden, die gemäß Artikel 16 des Provinzgesetzes 15/2007 qualifiziert sind und ihren rechtlichen oder operativen Sitz im Trentino haben (Verbände kultureller Vereinigungen, Gesellschaften für die Erforschung der Trentiner Geschichtswissenschaften, kulturelle Organisationen für die historische Forschung, wie in Artikel 9 Absatz 2 des Provinzgesetzes Nr. 15 vom 3. Oktober 2007 vorgesehen)

So geht es

Das Antragsformular kann auf einem der folgenden Wege eingereicht werden

  • direkte Abgabe bei der zuständigen Provinzstruktur oder bei den Informationsstellen für öffentliche Hilfe der Provinz
  • per Post per Einschreiben mit Rückschein; es gilt das Datum des Poststempels des annehmenden Postamtes;
  • per Fax an die der zuständigen Provinzstruktur entsprechende Nummer;
  • per E-Mail an die zertifizierte Mailbox serv.attcult@pec.provincia.tn.it.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

-Antrag auf Zuschuss für kulturelle Aktivitäten, die im Rahmen des Übereinkommens durchgeführt werden;

-Anhang E

- nur für Verbände kultureller Vereinigungen: aktualisiertes Verzeichnis der angeschlossenen Vereinigungen und Anzahl der Mitglieder

- Fotokopie eines Ausweises des gesetzlichen Vertreters (im Falle eines handschriftlich unterzeichneten Antrags, der nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters eingereicht wird)

-Anhang I, Datenschutzrichtlinie

Formulare

Zeiten und Fristen

Die Anträge können vom 2. bis 30. November des Jahres eingereicht werden, das dem Jahr vorausgeht, auf das sie sich beziehen.

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge.

Kosten

Stempel
16,00 Euro

wenn nicht befreit

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina delle attività culturali

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Legge provinciale 3 ottobre 2007, n. 15 (Disciplina delle attività culturali) e ss.mm. Modifica dei 'Criteri e modalità per la concessione delle agevolazioni economiche a sostegno delle attività culturali di rilievo provinciale e delle attività che prevedono l'utilizzo della musica per finalità rieducative nei confronti di persone con disabilità' approvati in forma di testo coordinato con deliberazione della Giunta provinciale n. 2186 del 9 dicembre 2014, e successive modificazioni. Approvazione nuovo testo.

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