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Verstärkte Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen - EFRE-Bekanntmachung Nr. 2/2022 Investitionen in Fotovoltaikanlagen
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EFRE-Zuschüsse zur Unterstützung von Unternehmen, die in den Bau von Photovoltaikanlagen in Kombination mit Speichersystemen investieren, um die Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen zu steigern.
Das Unternehmen kann den Zuschuss entweder im Rahmen der Freistellungsregelung oder der De-minimis-Regelung beantragen, und zwar wie folgt
1. für Anträge in beliebiger Höhe im Rahmen der Freistellungsregelung für die folgenden Initiativen:
(a) Lieferung und Installation neuer Fotovoltaikanlagen mit einer Spitzenleistung (P) von 15 kW bis zu 1000 kW
Darüber hinaus:
(b) Speichersysteme mit einem Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben von 800 €/kWh
c) technische Ausgaben im Zusammenhang mit der betreffenden Maßnahme (Planung, Bauleitung, Beratung, Tests usw.) bis zu einem Höchstbetrag von 10 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben für die Durchführung der Maßnahme
2. bei Anträgen, deren förderfähige Ausgaben 200.000 € übersteigen, im Rahmen der De-minimis-Regelung für folgende Maßnahmen
a) Lieferung und Installation neuer Fotovoltaikanlagen mit einer Spitzenleistung (P) von 15 kW bis zu 1000 kW
Darüber hinaus:
(b) Speichersysteme mit einem Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben von 800 €/kWh
c) Entfernung und Entsorgung von Asbestzementdächern bis zu einem Höchstbetrag von 20 €/qm.
d) technische Ausgaben im Zusammenhang mit der betreffenden Maßnahme (Planung, Bauleitung, Beratung, Prüfung usw.) bis zu einem Höchstbetrag von 10 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben für die Durchführung der Maßnahme
e) Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Der Beitrag, den das Unternehmen erhalten kann, beträgt
Ab dem 7. Februar 2024 wird der De-minimis-Beitrag gemäß der neuen Verordnung 2023/2831 gewährt. Bis zum 30. Juni 2024 kann der Beitrag nach der alten Verordnung 1407/2014 in der geänderten Fassung nur gewährt werden, wenn dies für den Antragsteller in Bezug auf die Beihilfeobergrenze günstiger ist.
EFRE-Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Photovoltaik - FAQ
Für die Buchführung, die Rückverfolgbarkeit, die Zahlung und die Meldung der entstandenen Kosten gelten besondere Regeln. Bitte prüfen Sie diese Aspekte in Anhang 4 der Bekanntmachung (LINK ZUR BEKANNTMACHUNG).
Als Gegenleistung für den erhaltenen Beitrag muss das Unternehmen auch eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen, darunter
Weitere Beschränkungen sind in den Anhängen 5 und 6 der Bekanntmachung festgelegt (LINK ZUR BEKANNTMACHUNG) die sich auf weitere Verpflichtungen der Begünstigten sowie auf Informations-, Überwachungs- und Publizitätsverpflichtungen im Zusammenhang mit den finanzierten Interventionen beziehen.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Kommunikationspflichten, die den Begünstigten der Bekanntmachungen des EFRE-Programms 2021-2027 obliegen, finden Sie unter dem folgenden Link.
Kleine, mittlere und große Unternehmen, identifizierbar als:
Um für eine Beihilfe in Frage zu kommen, muss das Unternehmen
Die Finanzhilfeanträge werden im Rahmen eines Gegenbewertungsverfahrens bewertet.
Die Kriterien, anhand derer die Förderungswürdigkeit überprüft wird, sind: allgemeine formale Förderungskriterien, allgemeine inhaltliche Förderungskriterien, spezifische inhaltliche Förderungskriterien, Bewertungskriterien und Zuschlagskriterien.
Der Antrag kann eingereicht werden von
Um einen Zuschuss zu beantragen, muss das Unternehmen einen Antrag über eine IT-Plattform einreichen.
Für die Einreichung eines Antrags ist es erforderlich, im Besitz des öffentlichen digitalen Identitätssystems (SPID) zu sein.
| TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG DER PLATTFORM Jede technische Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform müssen gemeldet werden an |
Alle weiteren erforderlichen Unterlagen sind der Bekanntmachung zu entnehmen (LINK ZUR BEKANNTMACHUNG).
Berichterstattung über Investitionen
Die Meldung der geförderten Initiative muss über eine IT-Plattform erfolgen, indem Sie auf die SI-FESR-Plattform in den "Digitalen Kanälen" zugreifen, indem Sie auf die Schaltfläche"Login zum Portal SI-FESR Trento" klicken. Für die Zusammenstellung können Sie sich auf das Handbuch für die Online-Zusammenstellung der Meldung EFRE Nr. 2/2022 - SI-FESR-Plattform beziehen, das im Abschnitt Dokumente am Ende dieser Seite verfügbar ist.
Um die bezuschussten Investitionen melden zu können, sind folgende Unterlagen erforderlich
Die beizufügenden Unterlagen können digital signiert werden. Alternativ können sie auch handschriftlich unterzeichnet werden, wobei eine Kopie eines Ausweises beizufügen ist.
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Il presente documento riepiloga le condizioni per il sostegno ad un’operazione agevolata a
valere sull’Avviso FESR 2-2022 “Investimenti in impianti fotovoltaici”.
Manuale operativo per la compilazione online della RENDICONTAZIONE del contributo Avviso FESR n. 2/2022 Investimenti in impianti fotovoltaici utilizzando la piattaforma SI-FESR
WeiterlesenLinee guida per la comunicazione a cura dei beneficiari - Programma FESR 2021-2027
I edizione
Avviso FESR n. 2/2022 Investimenti in impianti fotovoltaici
WeiterlesenAvviso FESR n. 2/2022 Investimenti in impianti fotovoltaici
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