Zuschüsse für die Installation von Fotovoltaikanlagen - EFRE-Bekanntmachung Nr. 2/2022

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Verstärkte Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen - EFRE-Bekanntmachung Nr. 2/2022 Investitionen in Fotovoltaikanlagen

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Attenzione! Nuova procedura di liquidazione contributo a decorrere dal 16 giugno 2025

Nach Abschluss der erforderlichen Kontrollen informiert APIAE das Unternehmen über die für die Beihilfe akzeptierten Ausgaben und den zu zahlenden Beitrag.

Das Unternehmen muss auf die IT-Plattform zugreifen, um den Abrechnungsantrag mit einer Steuermarke in Höhe von 2,00 Euro zu übermitteln und den Betrag der anerkannten Ausgaben und des Beitrags zu bestätigen.

Teilen Sie etwaige Streitigkeiten per Pc an apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it mit.

Beschreibung

EFRE-Zuschüsse zur Unterstützung von Unternehmen, die in den Bau von Photovoltaikanlagen in Kombination mit Speichersystemen investieren, um die Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen zu steigern.

Förderfähige Initiativen

Das Unternehmen kann den Zuschuss entweder im Rahmen der Freistellungsregelung oder der De-minimis-Regelung beantragen, und zwar wie folgt

1. für Anträge in beliebiger Höhe im Rahmen der Freistellungsregelung für die folgenden Initiativen:
(a) Lieferung und Installation neuer Fotovoltaikanlagen mit einer Spitzenleistung (P) von 15 kW bis zu 1000 kW
Darüber hinaus:
(b) Speichersysteme mit einem Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben von 800 €/kWh
c) technische Ausgaben im Zusammenhang mit der betreffenden Maßnahme (Planung, Bauleitung, Beratung, Tests usw.) bis zu einem Höchstbetrag von 10 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben für die Durchführung der Maßnahme

2. bei Anträgen, deren förderfähige Ausgaben 200.000 € übersteigen, im Rahmen der De-minimis-Regelung für folgende Maßnahmen
a) Lieferung und Installation neuer Fotovoltaikanlagen mit einer Spitzenleistung (P) von 15 kW bis zu 1000 kW
Darüber hinaus:
(b) Speichersystem mit einem Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben von 800 €/kWh
c) Entfernung und Entsorgung von Asbestzementdächern bis zu einem Höchstbetrag von 20 €/qm.
d) technische Ausgaben im Zusammenhang mit der betreffenden Maßnahme (Planung, Bauleitung, Beratung, Prüfung usw.) bis zu einem Höchstbetrag von 10 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben für die Durchführung der Maßnahme
e) Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Attenzione!

Siehe Punkt 9 der Bekanntmachung (LINK ZUR BEKANNTMACHUNG) den Zeitplan für die Durchführung der Initiativen, auch in Bezug auf die gewählte Regelung.

Überprüfen Sie unter Punkt A1.2 die Einzelheiten der zuschussfähigen Ausgaben und die entsprechenden Ausgabengrenzen.

Beitragsmaßnahme

Der Beitrag, den das Unternehmen erhalten kann, beträgt

  • für Anträge in beliebiger Höhe im Rahmen der Freistellungsregelung beträgt der Beitragsmaßstab für die förderfähigen Ausgaben je nach Größe des Unternehmens
    • KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN (KMU): 40 %.
    • GROSSUNTERNEHMEN: 30%
  • Bei Anträgen fürförderfähige Ausgaben von mehr als 200.000 € beträgt der Beitragssatz für die förderfähigen Ausgabenim Rahmen der De-minimis-Regelung wie folgt:
    • 40%

Ab dem 7. Februar 2024 wird der De-minimis-Beitrag gemäß der neuen Verordnung 2023/2831 gewährt. Bis zum 30. Juni 2024 kann der Beitrag nach der alten Verordnung 1407/2014 in der geänderten Fassung nur gewährt werden, wenn dies für den Antragsteller in Bezug auf die Beihilfeobergrenze günstiger ist.

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der FAQ-Seite

EFRE-Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Photovoltaik - FAQ

Beschränkungen

Für die Buchführung, die Rückverfolgbarkeit, die Zahlung und die Meldung der entstandenen Kosten gelten besondere Regeln. Bitte prüfen Sie diese Aspekte in Anhang 4 der Bekanntmachung (LINK ZUR BEKANNTMACHUNG).

Als Gegenleistung für den erhaltenen Beitrag muss das Unternehmen auch eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen, darunter

  • die Fristen für die Aufnahme des Vorhabens, die Durchführung, den Abschluss und die Berichterstattung einzuhalten;
  • bis zum Abschluss des Vorhabens und in den darauf folgenden 5 Jahren die durch den Zuschuss gedeckten Vermögenswerte nicht zu veräußern, zu übertragen oder in irgendeiner Weise zweckentfremdet zu verwenden.

Weitere Beschränkungen sind in den Anhängen 5 und 6 der Bekanntmachung festgelegt (LINK ZUR BEKANNTMACHUNG) die sich auf weitere Verpflichtungen der Begünstigten sowie auf Informations-, Überwachungs- und Publizitätsverpflichtungen im Zusammenhang mit den finanzierten Interventionen beziehen.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Kommunikationspflichten, die den Begünstigten der Bekanntmachungen des EFRE-Programms 2021-2027 obliegen, finden Sie unter dem folgenden Link.

Attenzione!

Im Falle einer teilweisen Durchführung des Projekts wird der Beitrag anteilig auf der Grundlage der im Rahmen der Berichterstattung neu berechneten förderfähigen Ausgaben gekürzt. Bei einer Verringerung der Leistung der Photovoltaikanlage um mehr als 10 % gegenüber der geplanten Leistung verfällt der Zuschuss jedoch.

An wen es sich richtet

Kleine, mittlere und große Unternehmen, identifizierbar als:

  • Unternehmen, Netzwerkverträge, Konsortien mit externer Tätigkeit, die im Handelsregister eingetragen sind und ihren Sitz und ihre Betriebsstätte auf dem Gebiet der Provinz Trient haben oder über eine auf dem Gebiet der Provinz tätige Betriebseinheit verfügen
  • Unternehmen, Netzwerkverträge, Konsortien mit externer Tätigkeit, mit Sitz und Betriebsstätte außerhalb der Provinz Trient, aber mit einer Betriebseinheit, die vor der Gewährung der Beihilfe in der Provinz tätig war
Attenzione!

Prüfen Sie Punkt 3, Absatz 4 der Bekanntmachung (LINK ZUR BEKANNTMACHUNG) mit Hinweis auf die Ausgeschlossenen

Zugangsvoraussetzungen

Um für eine Beihilfe in Frage zu kommen, muss das Unternehmen

  • über einen der ATECO-Codes verfügen, die in Anhang 8 der Mitteilung "Elenco codici ATECO" (LINK ZUR BEKANNTMACHUNG);
  • über eine Energiediagnose gemäß UNI CEI EN 16247 verfügen, die von einem in das Berufsregister eingetragenen qualifizierten Techniker erstellt wurde, der die in dieser technischen Norm enthaltenen Mindestkriterien erfüllt und in der Lage ist, Möglichkeiten zur Verbesserung/Einsparung von Energie und/oder zur Verringerung von klimaschädlichen Emissionen im Zusammenhang mit der Installation von Fotovoltaikanlagen zu ermitteln
  • sich verpflichten, alle Asbestzementdächer zu entfernen;
  • sich nicht in Liquidation befinden (auch nicht freiwillig);
  • es darf sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 handeln;
  • kein Unternehmen sein, das in Anhang 9 aufgeführt ist (siehe die Bestimmungen des Parlamentsbeschlusses Nr. 982/2023).
Bewertungskriterien

Finanzhilfeanträge werden im Rahmen eines Gegenbewertungsverfahrens bewertet.

Die Kriterien, anhand derer die Förderungswürdigkeit überprüft wird, sind: allgemeine formale Förderungskriterien, allgemeine inhaltliche Förderungskriterien, spezifische inhaltliche Förderungskriterien, Bewertungskriterien und Zuschlagskriterien.

Attenzione!

Die Bewertungskriterien und die Zuschlagskriterien weisen der Initiative eine Punktzahl zu, auf deren Grundlage der Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben bestimmt wird. Siehe Punkt A1.2 in Anhang 1 der Bekanntmachung (LINK ZUR BEKANNTMACHUNG) die Höchstbeträge der Ausgaben.

Der Antrag kann eingereicht werden von

  • Gesetzlicher Vertreter des Unternehmens
  • Bevollmächtigter

So geht es

Antragstellung und Fristen

Um einen Zuschuss zu beantragen, muss das Unternehmen einen Antrag über eine IT-Plattform einreichen.

Für die Einreichung eines Antrags ist es erforderlich, im Besitz des öffentlichen digitalen Identitätssystems (SPID) zu sein.

Attenzione!

Es kann nur ein Antrag eingereicht werden. Bei Anträgen für die Installation von mehr als einer Photovoltaikanlage wird die maximal zulässige Leistung durch die Summe der Spitzenleistung jeder Anlage berechnet.

 
TERMINI PRESENTAZIONE DOMANDE

Die Anträge können von Montag, den 4. Juli 2022, 14.00 Uhr, bis Mittwoch, den 31. Januar 2024, 12.00 Uhr, über die Plattform eingereicht werden (Fristverlängerung durch Beschluss des Provinzialrats Nr. 2430 vom 21. Dezember 2023).

TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG DER PLATTFORM

Jede technische Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform müssen gemeldet werden an
assistenzafesrtn@performer.it
Bitte geben Sie in der E-Mail Ihren Namen, die Steuernummer Ihres Unternehmens, Ihre Telefonnummer und Ihre Anwendungs-ID (falls vorhanden) an.
Die technische Unterstützung ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr verfügbar (außer an Feiertagen).

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Energiediagnose gemäß UNI CEI EN 16247, erstellt von einem in das Berufsregister eingetragenen qualifizierten Techniker (obligatorische Anlage)
  • Erklärung eines bei der Berufsgenossenschaft eingetragenen qualifizierten Technikers über die Übereinstimmung der Energiediagnose mit den Mindestkriterien der UNI CEI EN 16247 (obligatorische Anlage)

Alle weiteren erforderlichen Unterlagen sind der Bekanntmachung zu entnehmen (LINK ZUR BEKANNTMACHUNG).

ATTENZIONE!!! Inviare pdf statici NON compilabili

Wenn die von Ihnen ausgefüllten Erklärungen im ausfüllbaren PDF-Format vorliegen, denken Sie daran, dass Sie die Datei in statischer Form(PDF/A) an die Plattform übermitteln/anhängen MÜSSEN. Denn das ausfüllbare PDF garantiert nicht die Unveränderbarkeit des computergestützten Verwaltungsdokuments.
Die digitale Signatur darf nur auf die statische Dateiversion aufgebracht werden.


Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.provincia.tn.it/News/Approfondimenti/Comunicazioni-telematiche+.

Berichterstattung über Investitionen

Die Meldung der geförderten Initiative muss über eine IT-Plattform erfolgen, indem Sie auf die SI-FESR-Plattform in den "Digitalen Kanälen" zugreifen, indem Sie auf die Schaltfläche"Login zum Portal SI-FESR Trento" klicken. Für die Zusammenstellung können Sie sich auf das Handbuch für die Online-Zusammenstellung der Meldung EFRE Nr. 2/2022 - SI-FESR-Plattform beziehen, das im Abschnitt Dokumente am Ende dieser Seite verfügbar ist.

Um die bezuschussten Investitionen melden zu können, sind folgende Unterlagen erforderlich

  • eine einfache Kopie der Rechnungen oder gleichwertiger Dokumente, auf denen im entsprechenden Feld der mitgeteilte CUP- oder Identifikationscode angegeben ist;
  • einfache Kopie der Banküberweisungen mit Angabe der Nummer und des Datums der Rechnung, die Gegenstand der Zahlung ist
  • Kopie eines quittierten F24-Formulars;
  • Unterlagen, die eine rechtsverbindliche Verpflichtung zur Durchführung der Investition belegen (z. B. Auftragsbestätigungen, Verträge), nur im Falle einer Befreiung;
  • zusammenfassender Abschlussbericht über die Intervention, unterzeichnet von einem qualifizierten Techniker, der in die Berufsrolle eingetragen ist, gemäß dem Faksimile;
  • eine einfache Kopie der Erklärung über den Beginn der Arbeiten, die der Stadtverwaltung vorgelegt wird;
  • eine einfache Kopie der Fertigstellungserklärung, die der Gemeinde vorgelegt wird;
  • die eventuelle Gründungsurkunde der Gemeinschaft für erneuerbare Energien (CER) gemäß Artikel 31 des Gesetzesdekrets 199/2021
  • jede Erklärung eines in das Berufsregister eingetragenen qualifizierten Technikers, die die vollständige Nutzung des Daches und/oder seine Untauglichkeit bescheinigt, nur im Falle der Installation der Photovoltaikanlage auf den Fassaden und Anbauten und wenn sie nicht zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags beigefügt ist.
Attenzione!

Die ausfüllbaren pdf-Dateien müssen in eine statische Version umgewandelt werden, bevor sie digital signiert werden.

Die beizufügenden Unterlagen können digital signiert werden. Alternativ können sie auch handschriftlich unterzeichnet werden, wobei eine Kopie eines Ausweises beizufügen ist.

Formulare

Zeiten und Fristen

Dienst nur für REPORTING aktiv. Es ist nicht mehr möglich, einen Antrag zu stellen.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Programma Operativo 2021-2027 FESR - Priorità: Trentino sostenibile; Incremento della produzione di energia da fonti rinnovabili - Obiettivo specifico b.ii «Promuovere le energie rinnovabili in coerenza con la direttiva UE 2018/2001 sull'energia rinnovabile, compresi i criteri di sostenibilità da essa stabiliti» approvazione dello schema di Avviso FESR n. 2/2022 - Investimenti in impianti fotovoltaici.

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Assegnazione ad APIAE delle risorse per l'esercizio finanziario 2022 necessarie all'esercizio delle competenze ai sensi dell'articolo 39 ter l.p. n. 3/2006 e all'incremento dei budget relativi ai Secondi Bandi Qualità in Trentino - settore commercio e servizi e settore ricettivo di cui alla D.G.P. n. 1242/2022. Autorizzazione ad APIAE alla ridestinazione di una quota di avanzo di amministrazione vincolato dell'esercizio 2021 ad incremento del budget dedicato all'Avviso FESR 2/2022 'Investimenti in impianti fotovoltaici' di cui alla D.G.P. 1034/2022

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Assegnazione ad APIAE di ulteriori risorse per l'esercizio finanziario 2022 necessarie all'esercizio delle competenze ai sensi dell'articolo 39 ter l.p. n. 3/2006 e aumento del budget dell'Avviso FESR 2/2022 'Investimenti in impianti fotovoltaici', di cui deliberazione di Giunta provinciale n. 1034 del 7 giugno 2022 e s.m.i..

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Ulteriori disposizioni concernenti l'ammissibilità delle domande di contributo presentate per l'Avviso FESR n. 2/2022 (approvato con D.G.P. n. 1034/2022), anche ai sensi dei Criteri e modalità per l'applicazione della legge - Norme di carattere generale della legge provinciale 13 dicembre 1999, n. 6 (approvati con D.G.P. n. 2804/2005 e ss.mm.).

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Approvazione dell'assestamento del bilancio 2023-2025 dell'Agenzia provinciale per l'incentivazione delle attività economiche (APIAE), disposto con provvedimento del Dirigente generale di APIAE n. 77 di data 31 maggio 2023, ai sensi del Regolamento di contabilità, della l.p. 7/1979 e del D.Lgs. n. 118/2011 e s.m., assegnazione di nuove risorse e contestuale ridefinizione del budget dell'Avviso FESR 2/2022.

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Assegnazione ad APIAE di risorse per l'esercizio finanziario 2023 ad incremento del budget relativo all'Avviso FESR 2/2022 'Investimenti in impianti fotovoltaici' di cui alla D.G.P n. 1034/2022 e s.m.ie

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Deliberazione di Giunta provinciale n. 1034 del 7 giugno 2022 e s.m.i: specifiche tecniche per la tracciabilità della spesa e proroga della presentazione delle domande.

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Modifica delle disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi e delle disposizioni specifiche per singoli interventi, ai sensi dell'articolo 6 della legge provinciale n. 6/2023 e relativa apertura dei termini di applicazione e presentazione delle domande di incentivo anche a valere sull'Avviso 'Nuova Impresa 2023'. Disposizioni riguardanti l'applicazione del Regolamento (UE) n. 2023/2831 della Commissione del 13 dicembre 2023

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MANUALE UTENTE COMPILAZIONE DOMANDA tramite il portale SIFESR - presentazione domande online Avviso FESR 2/2022 Impianti fotovoltaici

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MANUALE GESTIONE UTENTI per l'utilizzo del portale SIFESR - presentazione domande online Avviso FESR 2/2022 Impianti fotovoltaici

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Il presente documento riepiloga le condizioni per il sostegno ad un’operazione agevolata a
valere sull’Avviso FESR 2-2022 “Investimenti in impianti fotovoltaici”.

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Manuale operativo per la compilazione online della RENDICONTAZIONE del contributo Avviso FESR n. 2/2022 Investimenti in impianti fotovoltaici utilizzando la piattaforma SI-FESR

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Linee guida per la comunicazione a cura dei beneficiari - Programma FESR 2021-2027
I edizione

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Avviso FESR n. 2/2022 Investimenti in impianti fotovoltaici

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Avviso FESR n. 2/2022 Investimenti in impianti fotovoltaici

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