Unterstützung für biomedizinische Forschungsinfrastrukturen - EFRE-Bekanntmachung Nr. 3/2024

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Ab dem 3. Februar 2025 ist es möglich, einen Beitrag aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2021-2027 zu beantragen, um Infrastrukturen für die biomedizinische Forschung oder solche mit Auswirkungen auf die Gesundheit, die klinische und/oder die translationale Forschung zu unterstützen.

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Mit dieser Bekanntmachung möchte die Autonome Provinz Trient die Durchführung von Investitionsprojekten zur Entwicklung neuer Forschungsinfrastrukturen für die klinische, vorklinische und/oder translationale Forschung im Gebiet der Provinz erleichtern .

Attenzione

Alle Einzelheiten zu den Förderbedingungen sind dem Beschluss Nr. 2170 vom 23/12/2024 zu entnehmen, der den vollständigen Text der Bekanntmachung enthält.

Förderungswürdige Initiativen

Mit dieser Mitteilung werden Forschungsinfrastrukturen im Sinne von Abschnitt 2.1.1 der Mitteilung der Kommission C(2022) 7388 endg. "Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation" finanziert, und zwar

  • Um die Bestimmungen der Mitteilung zu erfüllen, können Projekte von Forschungseinrichtungen oder anderen öffentlichen Einrichtungen, die Forschungstätigkeiten auf dem Gebiet der Provinz durchführen, gefördert werden, sofern die wirtschaftliche Tätigkeit der Forschungseinrichtung oder der Forschungsinfrastruktur (im Falle anderer öffentlicher Einrichtungen) genau dieselben Produktionsfaktoren (wie Material, Ausrüstung, Arbeitskräfte und Anlagekapital) absorbiert wie die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten und die jährlich für diese wirtschaftlichen Tätigkeiten zugewiesene Kapazität 20 % der entsprechenden jährlichen Gesamtkapazität der Einrichtung (Forschungseinrichtung oder Forschungsinfrastruktur) nicht überschreitet.
  • Führt die Forschungseinrichtung oder Forschungsinfrastruktur sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten durch, so muss sichergestellt sein, dass die Finanzierung, die Kosten und die Einnahmen jeder Art von Tätigkeit getrennt ausgewiesen werden, auch durch den Jahresabschluss, und zwar auf der Grundlage einheitlich angewandter und objektiv begründbarer Rechnungslegungsgrundsätze.
Attenzione!

Die oben genannten Bedingungen müssen bei der Antragstellung erfüllt sein und bis zum Ende des Projekts, auf jeden Fall aber drei Jahre lang nach Zahlung des Restbetrags aufrechterhalten werden, andernfalls wird der gesamte Zuschuss zurückgezogen.

Die vorgelegten Projekte müssen die Entwicklung von Forschungsinfrastrukturen betreffen (Einrichtung der Infrastruktur mit der für die Zwecke der Infrastruktur erforderlichen Ausrüstung).

Um für eine Finanzierung im Rahmen dieser Bekanntmachung in Frage zu kommen, müssen die vorgeschlagenen Investitionen mit den Zielen der Strategie der intelligenten Spezialisierung der Autonomen Provinz Trient übereinstimmen (genehmigt durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 2297 vom 23. Dezember 2021)

Um für eine Förderung im Rahmen dieser Bekanntmachung in Betracht zu kommen, muss die vorgeschlagene Investition mit den Zielen der Strategie der intelligenten Spezialisierung der Autonomen Provinz Trient übereinstimmen und sich auf den Bereich Gesundheit, Ernährung und Lebensstil und die damit zusammenhängenden technologischen Entwicklungspfade beziehen.

Budget und Finanzierungsanteil

Die Gesamtkosten des im Rahmen dieser Bekanntmachung eingereichten Projekts müssen mindestens 1 Mio. EUR betragen; die Gesamtfinanzierung darf jedoch 6 Mio. EUR pro Einzelprojekt nicht überschreiten.

Die für die Finanzierung von Projekten im Rahmen dieser Bekanntmachung verfügbaren Mittel belaufen sich auf 9 Mio. EUR.

Die Finanzierung im Rahmen dieser Bekanntmachung deckt 100 % der förderfähigen Kosten ab.

Diese Mittel sind für Projekte reserviert, die den Schwerpunktbereich der Strategie der intelligenten Spezialisierung (S3) 2021-2027 der Provinz "Gesundheit, Ernährung und Lebensstile" betreffen und ausschließlich auf die Schaffung von Infrastrukturen im Zusammenhang mit den folgenden technologischen Entwicklungen abzielen

  • (i) Personalisierte Medizin;
  • (ii) Prävention und Wellness: fortschrittliche Diagnostik und Lebensstile;
  • (iii) intelligente Gesundheit, Telemedizin und Technologien für die territoriale Medizin;
  • (iv) Präventivmedizin, medizinische Geräte.

Die Referenztechnologien sind:

  • Mikro- und Nanoelektronik,
  • künstliche Intelligenz,
  • Datenverarbeitung (Hochleistungsrechner, Cloud, Edge, Quantencomputer),
  • Biotechnologie,
  • Technologien im Zusammenhang mit computergestützter Biologie, fortschrittliche Materialien, Internet der Dinge, Blockchain, Big Data & Analytics, digitaler Zwilling.

Die Provinzverwaltung kann je nach Verfügbarkeit von Finanzmitteln zusätzliche Mittel für die Finanzierung dieser Bekanntmachung bereitstellen.

An wen es sich richtet

An dieser Bekanntmachung können sich beteiligen

  • Forschungseinrichtungen gemäß der Definition in der Mitteilung C(2022) 7388 endg. der Europäischen Kommission, die auf dem Gebiet der Provinz Forschungsaktivitäten durchführen;
  • andere öffentliche Einrichtungen, die Forschungstätigkeiten auf dem Gebiet der Provinz durchführen.
Zugangsvoraussetzungen

Jeder Antragsteller muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung von Anträgen die folgenden Zugangsvoraussetzungen erfüllen: Er muss in der Provinz einen Sitz oder eine örtliche Einheit haben, für die die Investition bestimmt ist, oder er muss diese Voraussetzung zum Zeitpunkt der ersten Zuschusszahlung erfüllen.

Kriterien für die Bewertung

Die Dienststelle Industrie, Forschung und Bergbau ist für die Bewertung der Anträge im Rahmen dieser Bekanntmachung zuständig.
Die eingereichten Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet
● allgemeine Förderkriterien (Tabelle 1 des Anhangs zum Beschluss Nr. 2170 )
spezifische Zulassungskriterien (Tabelle 2 des Anhangs zur Entschließung Nr. 2170 )
Bewertungskriterien (Tabelle 3 des Anhangs zur Entschließung Nr. 2170 )
Zuschlagskriterien (Tabelle 4 des Anhangs zur Entschließung Nr. 2170)

Der Antrag kann vom gesetzlichen Vertreter oder seinem Beauftragten eingereicht werden

So geht es

Die Bewerbung kann online eingereicht werden ab:

  • ab 9 Uhr am 3. Februar 2025
  • bis zum 31. März 2025, 17.00 Uhr

Die Anträge müssen bei der Dienststelle für Industrie, Forschung und Bergbau der Autonomen Provinz Trient über die IT-Plattform eingereicht werden, die über den unten stehenden Link zum digitalen Kanal zugänglich ist
Der Zugang ist über das öffentliche digitale Identitätssystem (SPID) durch den gesetzlichen Vertreter oder seinen Beauftragten möglich.

 

Attenzione!

Assoziative Formen zwischen mehreren autonomen Subjekten sind nicht zulässig.
Unterschiedliche Formen der Antragseinreichung sind nicht zulässig.
Die Einreichung von Unterlagen in Papierform oder auf anderem Wege ist nicht zulässig.

TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE PLATTFORM

Alle technischen Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform sind zu melden an: assistenzafesrtn@performer.it
Bitte geben Sie in der E-Mail Ihren Namen, die Steuernummer Ihres Unternehmens, Ihre Telefonnummer und Ihre Anmelde-ID (falls vorhanden) an.
Die technische Unterstützung ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (außer an Feiertagen) verfügbar.

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LINK FÜR DEN ZUGRIFF AUF DIE ONLINE-BEWERBUNG:

ACHTUNG: Die Zusammenstellung wird am 3. Februar 2025 ab 9.00 Uhr aktiv sein.

Phasen des Zugriffs auf den Dienst

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Im Folgenden sind die 3 Formulare aufgeführt, die im Online-Verfahren ausgefüllt und hochgeladen werden müssen. ( 1-Projektplan, 2-Geschäftsplan, 3-Delegationsvereinbarung (falls zutreffend).

Die übrigen 3 Dateien (Projektblatt, Finanzierungsantrag und Mitteilung der Eigentumsverhältnisse) sind reine Ansichtsfaksimiles (nicht herunterladbar) und enthalten die erforderlichen Informationen, die direkt in das System eingegeben werden müssen.

Formulare

Zeiten und Fristen

2025 31 Mär

Termini presentazione domande Avviso Infrastrutture di ricerca 03.02.2025 ⇢ 31.03.2025

Anmerkung

Scadenza presentazione domande ore 17.00 del 31 marzo 2025

Die Dienststelle Industrie, Forschung und Bergbau ist für die Bewertung der Anträge im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung zuständig.

Die Ranglisten werden auf Anordnung des Direktors der Dienststelle Industrie, Forschung und Bergbau innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge genehmigt.

Die Finanzierung der Projekte erfolgt auf Anordnung des Direktors der Dienststelle Industrie, Forschung und Bergbau innerhalb von 20 Tagen nach Genehmigung der Ranglisten.

Auskünfte über den Inhalt der Bekanntmachung können unter folgender E-Mail-Adresse eingeholt werden: bandi.assistenza@provincia.tn.it

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

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Nota esplicativa sull'applicazione del principio DNSH - Avviso FESR 2/2023

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Linee guida per la comunicazione a cura dei beneficiari - Programma FESR 2021-2027
I edizione

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