Beschreibung
Mit dieser Bekanntmachung möchte die Autonome Provinz Trient die Durchführung von Investitionsprojekten zur Entwicklung neuer Forschungsinfrastrukturen für die klinische, vorklinische und/oder translationale Forschung im Gebiet der Provinz erleichtern .
Förderungswürdige Initiativen
Mit dieser Mitteilung werden Forschungsinfrastrukturen im Sinne von Abschnitt 2.1.1 der Mitteilung der Kommission C(2022) 7388 endg. "Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation" finanziert, und zwar
- Um die Bestimmungen der Mitteilung zu erfüllen, können Projekte von Forschungseinrichtungen oder anderen öffentlichen Einrichtungen, die Forschungstätigkeiten auf dem Gebiet der Provinz durchführen, gefördert werden, sofern die wirtschaftliche Tätigkeit der Forschungseinrichtung oder der Forschungsinfrastruktur (im Falle anderer öffentlicher Einrichtungen) genau dieselben Produktionsfaktoren (wie Material, Ausrüstung, Arbeitskräfte und Anlagekapital) absorbiert wie die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten und die jährlich für diese wirtschaftlichen Tätigkeiten zugewiesene Kapazität 20 % der entsprechenden jährlichen Gesamtkapazität der Einrichtung (Forschungseinrichtung oder Forschungsinfrastruktur) nicht überschreitet.
- Führt die Forschungseinrichtung oder Forschungsinfrastruktur sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten durch, so muss sichergestellt sein, dass die Finanzierung, die Kosten und die Einnahmen jeder Art von Tätigkeit getrennt ausgewiesen werden, auch durch den Jahresabschluss, und zwar auf der Grundlage einheitlich angewandter und objektiv begründbarer Rechnungslegungsgrundsätze.
Die vorgelegten Projekte müssen die Entwicklung von Forschungsinfrastrukturen betreffen (Einrichtung der Infrastruktur mit der für die Zwecke der Infrastruktur erforderlichen Ausrüstung).
Um für eine Finanzierung im Rahmen dieser Bekanntmachung in Frage zu kommen, müssen die vorgeschlagenen Investitionen mit den Zielen der Strategie der intelligenten Spezialisierung der Autonomen Provinz Trient übereinstimmen (genehmigt durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 2297 vom 23. Dezember 2021)
Um für eine Förderung im Rahmen dieser Bekanntmachung in Betracht zu kommen, muss die vorgeschlagene Investition mit den Zielen der Strategie der intelligenten Spezialisierung der Autonomen Provinz Trient übereinstimmen und sich auf den Bereich Gesundheit, Ernährung und Lebensstil und die damit zusammenhängenden technologischen Entwicklungspfade beziehen.
Budget und Finanzierungsanteil
Die Gesamtkosten des im Rahmen dieser Bekanntmachung eingereichten Projekts müssen mindestens 1 Mio. EUR betragen; die Gesamtfinanzierung darf jedoch 6 Mio. EUR pro Einzelprojekt nicht überschreiten.
Die für die Finanzierung von Projekten im Rahmen dieser Bekanntmachung verfügbaren Mittel belaufen sich auf 9 Mio. EUR.
Die Finanzierung im Rahmen dieser Bekanntmachung deckt 100 % der förderfähigen Kosten ab.
Diese Mittel sind für Projekte reserviert, die den Schwerpunktbereich der Strategie der intelligenten Spezialisierung (S3) 2021-2027 der Provinz "Gesundheit, Ernährung und Lebensstile" betreffen und ausschließlich auf die Schaffung von Infrastrukturen im Zusammenhang mit den folgenden technologischen Entwicklungen abzielen
- (i) Personalisierte Medizin;
- (ii) Prävention und Wellness: fortschrittliche Diagnostik und Lebensstile;
- (iii) intelligente Gesundheit, Telemedizin und Technologien für die territoriale Medizin;
- (iv) Präventivmedizin, medizinische Geräte.
Die Referenztechnologien sind:
- Mikro- und Nanoelektronik,
- künstliche Intelligenz,
- Datenverarbeitung (Hochleistungsrechner, Cloud, Edge, Quantencomputer),
- Biotechnologie,
- Technologien im Zusammenhang mit computergestützter Biologie, fortschrittliche Materialien, Internet der Dinge, Blockchain, Big Data & Analytics, digitaler Zwilling.
Die Provinzverwaltung kann je nach Verfügbarkeit von Finanzmitteln zusätzliche Mittel für die Finanzierung dieser Bekanntmachung bereitstellen.