Beschreibung
Die Frist für die Einreichung von Förderanträgen für die Teilnahme an der EFRE-Bekanntmachung Nr. 2/2023 "Förderung von Forschungsinfrastrukturen" wird verlängert bis: Montag, 16. Oktober 2023, 13.00 Uhr.
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Mit der vorliegenden, durch den Beschluss Nr. 370 vom 21. März 2025 geänderten und ergänzten Bekanntmachung beabsichtigt die Autonome Provinz Trient, die Durchführung von Investitionsprojekten zu erleichtern, die auf die Entwicklung und Stärkung der Forschungs- und Innovationskapazitäten sowie auf die Aufwertung der Forschungsinfrastrukturen und der Spezialisierungs-/Innovationspole im Gebiet der Provinz abzielen.
Förderfähige Initiativen
Mit dieser Bekanntmachung werden Forschungsinfrastrukturen im Sinne von Abschnitt 2.1.1 der Mitteilung der Kommission C(2022) 7388 endg. "Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation" finanziert, und zwar
- Um die Bestimmungen der Mitteilung zu erfüllen, können Projekte von Forschungseinrichtungen oder anderen öffentlichen Einrichtungen, die Forschungstätigkeiten auf dem Gebiet der Provinz durchführen, gefördert werden, sofern die wirtschaftliche Tätigkeit der Forschungseinrichtung oder der Forschungsinfrastruktur (im Falle anderer öffentlicher Einrichtungen) genau dieselben Produktionsfaktoren (wie Materialien, Ausrüstungen, Arbeitskräfte und Anlagekapital) absorbiert wie die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten und die jährlich für diese wirtschaftlichen Tätigkeiten bereitgestellte Kapazität 20 % der entsprechenden jährlichen Gesamtkapazität der Einrichtung (Forschungseinrichtung oder Forschungsinfrastruktur) nicht überschreitet
- Führt die Forschungseinrichtung oder Forschungsinfrastruktur sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten durch, so muss sichergestellt sein, dass die Finanzierung, die Kosten und die Einnahmen jeder Art von Tätigkeit getrennt ausgewiesen werden, auch durch den Jahresabschluss, und zwar auf der Grundlage einheitlich angewandter und objektiv begründbarer Rechnungslegungsgrundsätze.
Die eingereichten Projekte müssen die Entwicklung und/oder den Ausbau (Ausstattung der Infrastruktur mit den für die Zwecke der Infrastruktur erforderlichen Geräten oder Integration der bestehenden Infrastruktur mit neuen Geräten für neue Funktionen und eventuelle Vernetzung) oder die Instandhaltung von Einrichtungen auf dem neuesten Stand der Technik (Modernisierung, Aktualisierung der Geräte auch im Hinblick auf die Anpassung an fortschrittlichere technologische Standards im Vergleich zum derzeitigen Stand) von Forschungsinfrastrukturen von regionalem Interesse betreffen, wie sie in der PNIR-Liste mit Bezug auf die Autonome Provinz Trient(Anhang 1 der Bekanntmachung) aufgeführt sind.
Um für eine Förderung im Rahmen dieser Bekanntmachung in Betracht zu kommen, muss die vorgeschlagene Investition mit den Zielen der Strategie der intelligenten Spezialisierung der Autonomen Provinz Trient (genehmigt mit Beschluss des Provinzialrats Nr. 2297 vom 23. Dezember 2021), in der vier vorrangige Entwicklungsbereiche festgelegt sind
- Nachhaltigkeit, Berge und Energieressourcen
- IKT und digitale Transformation
- Bereich Gesundheit, Ernährung und Lebensstil
- Bereich Intelligente Industrie
Beitragsmaßnahme
Die Gesamtkosten des im Rahmen dieser Bekanntmachung eingereichten Projekts müssen mindestens 1.000.000,00 € betragen; die Gesamtfinanzierung darf jedoch 6.000.000,00 € pro Einzelprojekt nicht übersteigen, wobei die Bestimmungen von Punkt 5 der Bekanntmachung berücksichtigt werden.
Die Förderung im Rahmen dieser Bekanntmachung deckt 100 % der förderfähigen Kosten ab.