Unterstützung für Forschungsinfrastrukturen - EFRE-Bekanntmachung Nr. 2/2023

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Fristverlängerung bis zum 16. Oktober 2023 für Zuschüsse aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2021-2027 .

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Die Frist für die Einreichung von Förderanträgen für die Teilnahme an der EFRE-Bekanntmachung Nr. 2/2023 "Förderung von Forschungsinfrastrukturen" wird verlängert bis: Montag, 16. Oktober 2023, 13.00 Uhr.

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Mit der vorliegenden, durch den Beschluss Nr. 370 vom 21. März 2025 geänderten und ergänzten Bekanntmachung beabsichtigt die Autonome Provinz Trient, die Durchführung von Investitionsprojekten zu erleichtern, die auf die Entwicklung und Stärkung der Forschungs- und Innovationskapazitäten sowie auf die Aufwertung der Forschungsinfrastrukturen und der Spezialisierungs-/Innovationspole im Gebiet der Provinz abzielen.

Attenzione

Alle Einzelheiten zu den Förderbedingungen finden Sie im Beschluss Nr. 1350 vom 28. Juli 2023, geändert und ergänzt durch den Beschluss Nr. 370 vom 21. März 2025 , der den vollständigen Text der Bekanntmachung enthält.

Förderfähige Initiativen

Mit dieser Bekanntmachung werden Forschungsinfrastrukturen im Sinne von Abschnitt 2.1.1 der Mitteilung der Kommission C(2022) 7388 endg. "Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation" finanziert, und zwar

  • Um die Bestimmungen der Mitteilung zu erfüllen, können Projekte von Forschungseinrichtungen oder anderen öffentlichen Einrichtungen, die Forschungstätigkeiten auf dem Gebiet der Provinz durchführen, gefördert werden, sofern die wirtschaftliche Tätigkeit der Forschungseinrichtung oder der Forschungsinfrastruktur (im Falle anderer öffentlicher Einrichtungen) genau dieselben Produktionsfaktoren (wie Materialien, Ausrüstungen, Arbeitskräfte und Anlagekapital) absorbiert wie die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten und die jährlich für diese wirtschaftlichen Tätigkeiten bereitgestellte Kapazität 20 % der entsprechenden jährlichen Gesamtkapazität der Einrichtung (Forschungseinrichtung oder Forschungsinfrastruktur) nicht überschreitet
  • Führt die Forschungseinrichtung oder Forschungsinfrastruktur sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten durch, so muss sichergestellt sein, dass die Finanzierung, die Kosten und die Einnahmen jeder Art von Tätigkeit getrennt ausgewiesen werden, auch durch den Jahresabschluss, und zwar auf der Grundlage einheitlich angewandter und objektiv begründbarer Rechnungslegungsgrundsätze.
Attenzione!

Die oben genannten Bedingungen müssen bei der Antragstellung erfüllt sein und bis zum Ende des Projekts, auf jeden Fall aber drei Jahre lang nach Zahlung des Restbetrags aufrechterhalten werden, andernfalls wird der gesamte Zuschuss zurückgezogen.

Die eingereichten Projekte müssen die Entwicklung und/oder den Ausbau (Ausstattung der Infrastruktur mit den für die Zwecke der Infrastruktur erforderlichen Geräten oder Integration der bestehenden Infrastruktur mit neuen Geräten für neue Funktionen und eventuelle Vernetzung) oder die Instandhaltung von Einrichtungen auf dem neuesten Stand der Technik (Modernisierung, Aktualisierung der Geräte auch im Hinblick auf die Anpassung an fortschrittlichere technologische Standards im Vergleich zum derzeitigen Stand) von Forschungsinfrastrukturen von regionalem Interesse betreffen, wie sie in der PNIR-Liste mit Bezug auf die Autonome Provinz Trient(Anhang 1 der Bekanntmachung) aufgeführt sind.

Um für eine Förderung im Rahmen dieser Bekanntmachung in Betracht zu kommen, muss die vorgeschlagene Investition mit den Zielen der Strategie der intelligenten Spezialisierung der Autonomen Provinz Trient (genehmigt mit Beschluss des Provinzialrats Nr. 2297 vom 23. Dezember 2021), in der vier vorrangige Entwicklungsbereiche festgelegt sind

  1. Nachhaltigkeit, Berge und Energieressourcen
  2. IKT und digitale Transformation
  3. Bereich Gesundheit, Ernährung und Lebensstil
  4. Bereich Intelligente Industrie
Beitragsmaßnahme

Die Gesamtkosten des im Rahmen dieser Bekanntmachung eingereichten Projekts müssen mindestens 1.000.000,00 € betragen; die Gesamtfinanzierung darf jedoch 6.000.000,00 € pro Einzelprojekt nicht übersteigen, wobei die Bestimmungen von Punkt 5 der Bekanntmachung berücksichtigt werden.

Die Förderung im Rahmen dieser Bekanntmachung deckt 100 % der förderfähigen Kosten ab.

An wen es sich richtet

An dieser Bekanntmachung können sich beteiligen

  • Forschungseinrichtungen gemäß der Definition in der Mitteilung C(2022) 7388 endg. der Europäischen Kommission, die auf dem Gebiet der Provinz Forschungsaktivitäten durchführen;
  • andere öffentliche Einrichtungen, die Forschungstätigkeiten auf dem Gebiet der Provinz durchführen.

Die Intervention zielt insbesondere auf die Infrastrukturen von regionalem Interesse ab, die im Nationalen Programm für Forschungsinfrastrukturen (PNIR) identifiziert wurden, wie in Anhang 1 der Bekanntmachung angegeben und im Einklang mit den Zielen des Programms (PR) EFRE 2021-2027 der Autonomen Provinz Trient, das gemäß dem Provinzgesetz Nr. 2 vom 16. Februar 2015 verabschiedet wurde.

Zugangsvoraussetzungen

Jeder Antragsteller muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung von Anträgen das folgende Kriterium der Förderfähigkeit erfüllen: Er muss seinen Sitz oder die lokale Einheit, für die die Investition bestimmt ist, im Gebiet der Provinz haben oder dieses Kriterium zum Zeitpunkt der ersten Zuschusszahlung erfüllen.

Bewertungskriterien

Die Bewertung der Zuschussanträge erfolgt im Rahmen eines Bewertungsverfahrens, für das die Dienststelle Industrie, Forschung und Bergbau zuständig ist.

Die eingereichten Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet: allgemeine Förderkriterien, spezifische Förderkriterien, Bewertungskriterien und Zuschlagskriterien.

Der Antrag kann von dem gesetzlichen Vertreter oder seinem Bevollmächtigten eingereicht werden

So geht es

Der Antrag kann eingereicht werden von:

  • Donnerstag, den 03. August 2023, ab 9.00 Uhr
  • bis Montag, 16. Oktober 2023, 13.00 Uhr.

Um den Beitrag zu beantragen, muss das Unternehmen einen Antrag über eine IT-Plattform einreichen.

Für die Einreichung ist es erforderlich, im Besitz des öffentlichen digitalen Identitätssystems (SPID) zu sein.

Attenzione!

Jeder Antragsteller darf im Rahmen dieser Bekanntmachung nur einen Antrag pro Rangliste einreichen, der sich auf die in Anlage 1 der nachstehend herunterladbaren Entschließung genannten Forschungsinfrastrukturen bezieht.
Assoziative Formen zwischen mehreren autonomen Einrichtungen sind nicht zulässig.
Unterschiedliche Bewerbungsformen sind nicht zulässig.
Die Einreichung von Unterlagen in Papierform oder auf anderem Wege ist nicht zulässig.

TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE PLATTFORM

Alle technischen Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform sind zu melden an: assistenzafesrtn@performer.it
Bitte geben Sie in der E-Mail Ihren Namen, die Steuernummer Ihres Unternehmens, Ihre Telefonnummer und Ihre Anmelde-ID (falls vorhanden) an.
Die technische Unterstützung ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (außer an Feiertagen) verfügbar.

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LINK FÜR DEN ZUGRIFF AUF DIE ONLINE-BEWERBUNG:

ACHTUNG: Die Zusammenstellung wird am Donnerstag, dem 3. August 2023, ab 9.00 Uhr aktiv sein.

Phasen des Zugriffs auf den Dienst

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Die folgenden manuell ausgefüllten Formulare müssen ebenfalls in das System hochgeladen und im Rahmen des Online-Antragsverfahrens erneut geladen werden

  1. der Zeitplan (mit Angabe der Aufschlüsselung der Ausgaben nach Jahren)
  2. der Geschäftsplan (nur im Falle der Entwicklung/Verbesserung der Forschungsinfrastruktur)
  3. eine eventuelle Delegation für das Ausfüllen, Unterzeichnen und Versenden des Antragsformulars auf elektronischem Wege

Die Antragsformulare und das Projektblatt werden nur zur Ansicht veröffentlicht, da sie elektronisch ausgefüllt werden müssen,

Formulare

Zeiten und Fristen

2023 16 Okt

Termini presentazione domande Avviso Infrastrutture di ricerca 03.08.2023 ⇢ 16.10.2023

Die Dienststelle Industrie, Forschung und Bergbau ist für die Bewertung der Anträge im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung zuständig.

Die Ranglisten werden auf Anordnung des Direktors der Dienststelle Industrie, Forschung und Bergbau innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge genehmigt.

Die Finanzierung der Projekte erfolgt auf Anordnung des Direktors der Dienststelle Industrie, Forschung und Bergbau innerhalb von 20 Tagen nach Genehmigung der Ranglisten.

Auskünfte über den Inhalt der Bekanntmachung können unter folgender E-Mail-Adresse eingeholt werden: bandi.assistenza@provincia.tn.it

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Orientamenti dell’Autorità di Gestione FESR 2021-2027 in merito ad alcuni quesiti riguardanti le modalità di pagamento.

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Manuale utente per la rendicontazione Avviso FESR n. 2/2023 - Sostegno alle infrastrutture di ricerca -V.1.0 DEL 04/11/2024

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Linee guida per la comunicazione a cura dei beneficiari - Programma FESR 2021-2027
I edizione

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Programma FESR 2021-2027 - Obiettivo strategico «Un'Europa più competitiva e intelligente' - Priorità 1 'Trentino competitivo' - Obiettivo specifico ai) 'Sviluppare e rafforzare le capacità di ricerca e di innovazione e l'introduzione di tecnologie avanzate' - Approvazione dello schema di Avviso FESR n. 2/2023 - 'Sostegno alle infrastrutture di ricerca'.

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Guida alla presentazione delle proposte progettuali sul portale SIFESR inerenti l'Avviso 2/2023 "Sostegno alle infrastrutture di ricerca"

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Nota esplicativa sull'applicazione del principio DNSH - Avviso FESR 2/2023

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Avviso FESR 2-2023 Vadecum beneficiari

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