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Förderung von Forschungsinfrastrukturen – EFRE-Ausschreibung Nr. 2/2023

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Die Frist für die Einreichung der Anträge ist am 16. Oktober 2023 abgelaufen.

Die Frist für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2021–2027 wurde bis zum 16. Oktober 2023 verlängert.

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Die Frist für die Einreichung von Förderanträgen im Rahmen der EFRE-Ausschreibung Nr. 2/2023 „Förderung von Forschungsinfrastrukturen“ wurde bis Montag, den 16. Oktober 2023, 13:00 Uhr verlängert.

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Mit dieser Ausschreibung, diedurchden Beschluss Nr. 370 vom 21. März 2025 geändert und ergänzt wurde, beabsichtigt die Autonome Provinz Trient, die Umsetzung von Investitionsvorhaben zu fördern, die auf die Entwicklung und Stärkung der Forschungs- und Innovationskapazitäten sowie auf den Ausbau der Forschungsinfrastrukturen und der Spezialisierungs- und Innovationszentren im Provinzgebiet abzielen.

Attenzione

Für alle Einzelheiten zu den Förderbedingungen gilt der Beschluss Nr. 1350 vom 28. Juli 2023, geändert und ergänzt durchden Beschluss Nr. 370 vom 21. März 2025, der den vollständigen Wortlaut der Ausschreibungenthält.

Förderfähige Vorhaben

Die vorliegende Ausschreibung dient der Finanzierung von Forschungsinfrastrukturen gemäß den Bestimmungen in Absatz 2.1.1 der Mitteilung der Kommission C(2022) 7388 final „Leitlinien für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation“ und insbesondere:

  •  Zur Einhaltung der in der Mitteilung festgelegten Bestimmungen sind Projekte förderfähig, die von Forschungseinrichtungen oder anderen öffentlichen Einrichtungen eingereicht werden, die auf dem Gebiet der Provinz Forschungstätigkeiten ausüben, unter der Voraussetzung, dass die etwaige wirtschaftliche Tätigkeit der Forschungseinrichtung oder der Forschungsinfrastruktur (im Falle anderer öffentlicher Einrichtungen) genau dieselben Produktionsfaktoren (wie Materialien, Ausrüstung, Arbeitskräfte und Anlagevermögen) der nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten in Anspruch nimmt und die jährlich für diese wirtschaftlichen Tätigkeiten eingesetzte Kapazität 20 % der entsprechenden jährlichen Gesamtkapazität der Einrichtung (Forschungseinrichtung oder Forschungsinfrastruktur) nicht übersteigt;
  • Wenn die Forschungseinrichtung oder die Forschungsinfrastruktur sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, muss sichergestellt sein, dass die Finanzmittel, Kosten und Einnahmen jeder Art von Tätigkeit getrennt verbucht werden, auch in den jährlichen Jahresabschlüssen, auf der Grundlage von einheitlich angewandten und objektiv begründbaren Rechnungslegungsgrundsätzen.
Attenzione!

Die oben genannten Bedingungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt sein und bis zum Abschluss des Projekts sowie in jedem Fall für drei Jahre nach Auszahlung des Restbetrags aufrechterhalten werden; andernfalls droht der Widerruf der gesamten Förderung.

Die eingereichten Projekte müssen die Entwicklung und/oder den Ausbau (Implementierung der Infrastruktur mit den für deren Zweck erforderlichen Geräten oder die Ergänzung der bestehenden Infrastruktur durch neue Geräte für neue Funktionen sowie gegebenenfalls die Vernetzung) oder die Aufrechterhaltung des Stands der Technik ( Modernisierung, Aktualisierung der Ausrüstung, auch im Hinblick auf die Anpassung an technologische Standards, die dem aktuellen Stand voraus sind) von Forschungsinfrastrukturen von regionalem Interesse, die in der PNIR-Liste für die Autonome Provinz Trient aufgeführt sind (Anhang 1 der Ausschreibung). 

Um Zugang zu den Fördermitteln dieser Ausschreibung zu erhalten, muss die vorgeschlagene Investition mit den Zielen der Strategie zur intelligenten Spezialisierung der Autonomen Provinz Trient (verabschiedet mit Beschluss der Landesregierung Nr. 2297 vom 23. Dezember 2021) stehen, die vier vorrangige Entwicklungsbereiche festlegt:

  1. Nachhaltigkeit, Berggebiete und Energieressourcen
  2. IKT und digitale Transformation
  3. Gesundheit, Ernährung und Lebensstil
  4. Bereich „Intelligente Industrie“
Fördermaßnahme 

Die Gesamtkosten des im Rahmen dieser Ausschreibung eingereichten Projekts müssen mindestens 1.000.000,00 € betragen; die Gesamtförderung darf jedoch unter Berücksichtigung der Angaben in Punkt 5 der Ausschreibung 6.000.000,00 € pro Einzelprojekt nicht überschreiten. 

Die in dieser Ausschreibung genannte Förderung deckt 100 % der förderfähigen Kosten ab .

An wen es sich richtet

An dieser Ausschreibung können teilnehmen:

  • Forschungseinrichtungengemäß der Definition in der Mitteilung C(2022) 7388 final der Europäischen Kommission, die Forschungstätigkeiten auf dem Gebiet der Provinz durchführen;
  • andere öffentliche Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Provinz Forschungstätigkeiten durchführen.

Die Förderung richtet sich insbesondere an Infrastrukturen von regionalem Interesse, die imNationalen Programm für Forschungsinfrastrukturen (PNIR) ausgewiesen sind, wie in Anhang 1 der Ausschreibung angegeben und im Einklang mit den Zielen des Programms (PR) EFRE 2021–2027 der Autonomen Provinz Trient, das gemäß dem Landesgesetz Nr. 2 vom 16. Februar 2015 verabschiedet wurde.

Zulassungsvoraussetzungen

Jeder Antragsteller muss zum Ablauf der Antragsfrist die folgende Fördervoraussetzung erfüllen: Er muss seinen Sitz oder eine lokale Niederlassung, die Gegenstand der Investition ist, im Gebiet der Provinz haben oder diese Voraussetzung zum Zeitpunkt der ersten Auszahlung des Zuschusses erfüllen.

Bewertungskriterien

Die Förderanträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft, das von der Dienststelle für Industrie, Forschung und Bergbau durchgeführt wird. 

Die eingereichten Anträge werden anhand folgender Kriterien bewertet: allgemeine Förderkriterien; spezifische Förderkriterien; Bewertungskriterien; Vergabekriterien.

Der Antrag kann vom gesetzlichen Vertreter oder einem von ihm Beauftragten gestellt werden. 

So geht es

Der Antrag kann ab:

  • ab Donnerstag, dem 3. August 2023, um 9:00 Uhr
  • bis 13:00 Uhr am Montag, den 16. Oktober 2023.

Um den Zuschuss zu beantragen, muss das Unternehmen den Antrag über die Online-Plattform einreichen.

Für die Einreichung ist der Besitz desöffentlichen digitalen Identitätssystems (SPID) erforderlich.

Attenzione!

Jeder Antragstellerdarf im Rahmen dieser Ausschreibungeinen einzigen Antragfür die Ranglisteeinreichen, dersich auf die in Anhang 1 des unten zum Download bereitgestellten Beschlusses aufgeführten Forschungsinfrastrukturen bezieht.
Zusammenschlüsse mehrerer eigenständiger Akteure sind nicht zulässig.
Andere Formen der Antragstellung sind nicht zulässig.
Vorab eingereichte Unterlagen in Papierform oder über alternative Wege werden nicht als zulässig angesehen.

TECHNISCHER SUPPORT FÜR DIE PLATTFORM

Etwaigetechnische Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattformsind an folgende Adresse zu melden:assistenzafesrtn@performer.it
Geben Sie in der E-Mail bitte den Namen, die Steuernummer des Unternehmens, die Telefonnummer und die Antragsnummer (sofern verfügbar) an.
Der technische Support ist montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr (außer an Feiertagen) erreichbar.

__________________________________________

LINK ZUM ONLINE-ANTRAG:

ACHTUNG: Das Ausfüllen des Antrags ist ab Donnerstag, dem 3. August 2023, um 9:00 Uhr möglich.

Phasen des Zugriffs auf den Dienst

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Außerdem müssen diefolgenden manuellausgefüllten Formulare in das System hochgeladen und im elektronischen Verfahren zur Einreichung des Förderantrags erneut hochgeladen werden:

  1. der Zeitplan (mit Angabe der Aufschlüsselung der Ausgaben nach Jahren)
  2. derGeschäftsplan ( nur im Falle der Entwicklung/Ausbau von Forschungsinfrastruktur)
  3. eineeventuelleVollmachtzur Ausfüllung, Unterzeichnung und elektronischen Übermittlung des Förderantrags

Die Formulare des Förderantrags und das Projektdatenblatt werden nur zur Einsicht veröffentlicht, da sie elektronisch ausgefüllt werden müssen,

Formulare

Zeiten und Fristen

2023 16 Okt

Termini presentazione domande Avviso Infrastrutture di ricerca 03.08.2023 ⇢ 16.10.2023

Die Prüfung der Anträge im Rahmen dieser Ausschreibung obliegt der Abteilung für Industrie, Forschung und Bergbau.

Die Genehmigung der Ranglisten erfolgt durch einen Beschluss des Leiters der Abteilung für Industrie, Forschung und Bergbau innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der Einreichungsfrist für die Anträge. 

Die Finanzierung der Projekte wird durch einen Beschluss des Leiters der Abteilung für Industrie, Forschung und Bergbau innerhalb von 20 Tagen nach Genehmigung der Ranglisten verfügt. 

Die E-Mail-Adresse für eventuelle Rückfragen zum Inhalt der Ausschreibung lautet: bandi.assistenza@provincia.tn.it

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica e integrazione delle deliberazioni della Giunta provinciale n. 1350 del 28 luglio 2023 (Avviso FESR n. 2/2023), n. 2170 del 23 dicembre 2024 (Avviso FESR n. 3/2024) volti al sostegno alle infrastrutture di ricerca e n. 137 del 6 febbraio 2026 (Avviso FESR n. 1/2026) volto al sostegno alle infrastrutture private di prova e sperimentazione.

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