Beschreibung
Die Frist für die Einreichung von Förderanträgen im Rahmen der EFRE-Ausschreibung Nr. 2/2023 „Förderung von Forschungsinfrastrukturen“ wurde bis Montag, den 16. Oktober 2023, 13:00 Uhr verlängert.
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Mit dieser Ausschreibung, diedurchden Beschluss Nr. 370 vom 21. März 2025 geändert und ergänzt wurde, beabsichtigt die Autonome Provinz Trient, die Umsetzung von Investitionsvorhaben zu fördern, die auf die Entwicklung und Stärkung der Forschungs- und Innovationskapazitäten sowie auf den Ausbau der Forschungsinfrastrukturen und der Spezialisierungs- und Innovationszentren im Provinzgebiet abzielen.
Förderfähige Vorhaben
Die vorliegende Ausschreibung dient der Finanzierung von Forschungsinfrastrukturen gemäß den Bestimmungen in Absatz 2.1.1 der Mitteilung der Kommission C(2022) 7388 final „Leitlinien für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation“ und insbesondere:
- Zur Einhaltung der in der Mitteilung festgelegten Bestimmungen sind Projekte förderfähig, die von Forschungseinrichtungen oder anderen öffentlichen Einrichtungen eingereicht werden, die auf dem Gebiet der Provinz Forschungstätigkeiten ausüben, unter der Voraussetzung, dass die etwaige wirtschaftliche Tätigkeit der Forschungseinrichtung oder der Forschungsinfrastruktur (im Falle anderer öffentlicher Einrichtungen) genau dieselben Produktionsfaktoren (wie Materialien, Ausrüstung, Arbeitskräfte und Anlagevermögen) der nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten in Anspruch nimmt und die jährlich für diese wirtschaftlichen Tätigkeiten eingesetzte Kapazität 20 % der entsprechenden jährlichen Gesamtkapazität der Einrichtung (Forschungseinrichtung oder Forschungsinfrastruktur) nicht übersteigt;
- Wenn die Forschungseinrichtung oder die Forschungsinfrastruktur sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, muss sichergestellt sein, dass die Finanzmittel, Kosten und Einnahmen jeder Art von Tätigkeit getrennt verbucht werden, auch in den jährlichen Jahresabschlüssen, auf der Grundlage von einheitlich angewandten und objektiv begründbaren Rechnungslegungsgrundsätzen.
Die eingereichten Projekte müssen die Entwicklung und/oder den Ausbau (Implementierung der Infrastruktur mit den für deren Zweck erforderlichen Geräten oder die Ergänzung der bestehenden Infrastruktur durch neue Geräte für neue Funktionen sowie gegebenenfalls die Vernetzung) oder die Aufrechterhaltung des Stands der Technik ( Modernisierung, Aktualisierung der Ausrüstung, auch im Hinblick auf die Anpassung an technologische Standards, die dem aktuellen Stand voraus sind) von Forschungsinfrastrukturen von regionalem Interesse, die in der PNIR-Liste für die Autonome Provinz Trient aufgeführt sind (Anhang 1 der Ausschreibung).
Um Zugang zu den Fördermitteln dieser Ausschreibung zu erhalten, muss die vorgeschlagene Investition mit den Zielen der Strategie zur intelligenten Spezialisierung der Autonomen Provinz Trient (verabschiedet mit Beschluss der Landesregierung Nr. 2297 vom 23. Dezember 2021) stehen, die vier vorrangige Entwicklungsbereiche festlegt:
- Nachhaltigkeit, Berggebiete und Energieressourcen
- IKT und digitale Transformation
- Gesundheit, Ernährung und Lebensstil
- Bereich „Intelligente Industrie“
Fördermaßnahme
Die Gesamtkosten des im Rahmen dieser Ausschreibung eingereichten Projekts müssen mindestens 1.000.000,00 € betragen; die Gesamtförderung darf jedoch unter Berücksichtigung der Angaben in Punkt 5 der Ausschreibung 6.000.000,00 € pro Einzelprojekt nicht überschreiten.
Die in dieser Ausschreibung genannte Förderung deckt 100 % der förderfähigen Kosten ab .