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Fördermittel für die Entwicklung innovativer Start-ups – EFRE-Ausschreibung Nr. 1/2023
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Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2021–2027 zur Unterstützung der Gründung innovativer Start-ups in der Provinz.
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NEU: Mit dem Beschluss der Landesregierung Nr. 1848 vom 28.11.2025 wurde eine Verlängerung der Frist für den Abschluss des Projekts angeordnet (Punkt 9 der Ausschreibung). Diese Verlängerung wird ausschließlich gegen Vorlage eines begründeten Antrags der Begünstigten bei Trentino Sviluppo S.p.a. innerhalb der ursprünglich für den Abschluss des Projekts vorgesehenen Frist gewährt.
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss im Rahmen des neuen EFRE-Programms 2021–2027, der darauf abzielt, die Gründung innovativer Start-ups inder Provinz zu fördern.
Der Wortlaut der Ausschreibung ist im Beschluss Nr. 983 vom 1. Juni 2023enthalten, und der Abschnitt 11 „Änderungen der Teilnahmebedingungen“ (mit den daraus resultierenden Verpflichtungen) wurde durch den Beschluss Nr. 1843 vom 6. Oktober 2023 geändert, die beide im Abschnitt „Dokumente“ dieser Seite verfügbar sind. Außerdem stehen FAQs zur Verfügung .
Förderfähige Initiativen
Um den Zuschuss in Anspruch nehmen zu können, muss ein Gründungsprojekt für ein innovatives Start-up eingereicht werden, das zum Zeitpunkt der Antragstellung auch noch nicht gegründet sein muss:
das auf einer oder mehreren innovativen Lösungen mit hohem technologischen Wert basiert, die entwickelt, produziert und auf dem Markt verkauft werden sollen, das den Nachfragebedürfnissen in einem solchen Maße entspricht, dass das Projekt auch auf internationalen Märkten skalierbar ist, und das in einen Spezialisierungsbereich fällt, der in der Strategie für intelligente Spezialisierung der Provinz (S3);
mit einem Team, das über angemessene technische und betriebswirtschaftliche Kompetenzen verfügt, um das Projekt auf den Weg zu bringen – gegebenenfalls durch die Einbindung von Fachkräften und Partnern, die auf dem Markt verfügbar sind –, und das bereits zum Zeitpunkt der Einreichung des Projekts ein angemessenes Engagement für die Projektentwicklung in Form von technologischem und personellem Einsatz gewährleistet;
miteiner operativen Einheit, die im Gebiet der Provinz angesiedelt ist.
Das Projekt muss im Gebiet der Autonomen Provinz Trient durchgeführt und angesiedelt sein und muss innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Mitteilung der Bewilligungsentscheidung durch die zuständige Behörde abgeschlossen sein.
Die maximalen förderfähigen Ausgabenpro Projekt betragen500.000 Euro, undderZuschuss beläuft sich auf 70 % der projektbezogenen Ausgaben, sofern diese gemäß den Bestimmungen dieser Ausschreibung förderfähig sind;Die Mindestausgaben müssenmindestens 50.000 Euro betragen.
Im Gegenzug für den erhaltenen Zuschuss muss das Unternehmen eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen, die in den Anhängen 5 und 6 der Ausschreibung festgelegt sind.
UnterdemfolgendenLinkfinden Sie hingegen eine Zusammenfassung der wichtigstenMeldepflichten, denen die Begünstigten der Ausschreibungen des EFRE-Programms 2021–2027 nachkommen müssen.
Zeitplan
Das Projekt muss spätestens am Tag nachdem Datum der Antragstellungbegonnen werden . Unter „Beginn des Projekts“ versteht man die Ausstellung des ersten projektbezogenen Ausgabenbelegs durch einen Lieferanten (Datum der Rechnung oder eines gleichwertigen Dokuments). Ein materiell abgeschlossenes Projekt ist, auch wenn die entsprechenden Zahlungen noch nicht geleistet wurden, nicht förderfähig.
Das Projekt mussinnerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Mitteilung der bewilligenden Behörde über die Gewährung der Förderungabgeschlossen sein. Die Ausgabenbelege dürfen nicht nach dem Abschlussdatum des Projekts datiert sein.
NEU!Mit demBeschluss der Landesregierung Nr. 1848 vom 28.11.2025wurde eineVerlängerungder Frist für den Abschluss des Projekts angeordnet (Punkt 9 der Ausschreibung). Diese Verlängerung wirdausschließlich gegen Vorlage eines begründeten AntragsderBegünstigtenbei Trentino Sviluppo S.p.a. gewährt,derinnerhalbder ursprünglich für den Projektabschluss vorgesehenen Fristeinzureichen ist.
a)Kleinunternehmen und Kleinstunternehmen, die im Handelsregister der Provinz Trient eingetragen sind und ihren Rechtssitz sowie ihren Betriebssitz im Gebiet der Provinz Trient haben oder über eine aktive Betriebsstätte (im Handelsregisterauszug als „lokale Einheit“ bezeichnet) im Provinzgebiet verfügen;
b)Klein- und Kleinstunternehmen mit Rechts- und Geschäftssitz außerhalb des Gebiets der Autonomen Provinz Trient;
Attenzione!
Diese Unternehmen sind verpflichtet, vor dem ersten Antrag auf Auszahlung und in jedem Fallinnerhalb von 60 Tagenab dem Datum der Mitteilung über die Bewilligung des Zuschusses über eine aktive Betriebsstätte im Gebiet der Provinz (im Handelsregisterauszug als „lokale Einheit“ bezeichnet) zu verfügen.
c) eine oder mehrere natürliche Personen oder eine oder mehrere natürliche Personen gemeinsam mit einer juristischen Person (unter Einhaltung der Anforderungen an ein eigenständiges Unternehmen)
Attenzione!
Diese Rechtsträger sind nach ihrer Gründung verpflichtet, sichinnerhalb von 45 Tagennach Bekanntgabe der Genehmigung der Rangliste in den speziellen Abschnitt für innovative Start-ups im Handelsregister bei der für das Gebiet zuständigen Handelskammer eintragen zu lassen; außerdem müssen sie vor dem ersten Antrag auf Auszahlung und in jedem Fallinnerhalb von 60 Tagenab dem Datum der Mitteilung über die Gewährung des Zuschusses über eine aktive Betriebsstätte im Provinzgebiet verfügen (die im Handelsregisterauszug als lokale Betriebsstätte ausgewiesen ist).
Die Unternehmen müssen außerdem zum Zeitpunkt der Antragstellung:
falls bereits gegründet, dürfen sie nicht vor dem 1. Januar 2021 im Handelsregister der für das Gebiet zuständigen Handelskammer eingetragen sein;
im entsprechenden Sonderabschnitt für innovative Start-ups im Handelsregister derfür das Gebietzuständigen Handelskammer eingetragen sein;
ein Kleinst- oder Kleinunternehmen im Sinne von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 sein;
es muss sich um ein eigenständiges Unternehmen im Sinne der europäischen Rechtsvorschriften handeln;
nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sein;
sich nicht in Schwierigkeiten im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 befinden.
Die Förderanträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft, und den Projekten werden Punkte gemäß den in Punkt 6 der Ausschreibung festgelegten Kriterien (allgemeine Förderkriterien, spezifische Förderkriterien, Bewertungskriterien und Bonus-Kriterien) zugewiesen.
Die prüfende Stelle ist Trentino Sviluppo Spa.
Nach Abschluss der Prüfung wird eine Rangliste genehmigt.
So geht es
Einreichung des Antrags und Fristen
Es ist nicht mehr möglich, einen Antrag zu stellen: Anträge konnten vom 27. Juli 2023 bis zum 27. November 2023 um 12:00 Uhr eingereicht werden.
Im Folgenden können Sie auf die Plattform zugreifen, um die Ausgaben im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme abzurechnen. Alle operativen Anweisungen zur Abrechnung der Investition über die IT-Plattform finden Sie im entsprechenden Handbuch, das im Bereich „Dokumente“ verfügbar ist.
TECHNISCHER SUPPORT FÜR DIE PLATTFORM
Etwaige technische Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform sind per E-Mail anassistenzafesrtn@performer.it zu melden, unter Angabe des Namens, der Steuernummer des Unternehmens, der Telefonnummer und der Antragsnummer (falls vorhanden). Der technische Support istmontags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr(außer an Feiertagen) erreichbar.
Siehe den Zeitplan mit den Fristen unter Punkt 9 der Ausschreibung.
NEU!Mit demBeschluss der Landesregierung Nr. 1848 vom 28.11.2025wurde eineVerlängerungder Frist für den Abschluss des Projekts (Punkt 9 der Ausschreibung) beschlossen. Diese Verlängerung wirdausschließlichgewährt,wenndieBegünstigtenbis zum ursprünglichen Ablauf der Frist für den Projektabschlusseinen begründeten Antragbei Trentino Sviluppo S.p.a.einreichen.
Interventi della Provincia per il sostegno dell'economia e della nuova imprenditorialità locale, femminile e giovanile. Aiuti per i servizi alle imprese, alle reti d'impresa, all'innovazione e all'internazionalizzazione. Modificazioni della legge sulla programmazione provinciale.
Programma Operativo 2021-2027 FESR - Priorità 1: Trentino competitivo - Obiettivo specifico a.i) 'Sviluppare e rafforzare le capacità di ricerca e di innovazione e l'introduzione di tecnologie avanzate - Supporto al trasferimento tecnologico e alle start up innovative': approvazione dello schema di Avviso FESR n. 1/2023 - Sostegno allo sviluppo di Start up innovative nelle aree di specializzazione intelligente del Trentino.
Approvazione della modulistica/fac-simile e indicazioni applicative sull'impiego del CUP, di cui alla deliberazione della Giunta provinciale n. 983 del 1 giugno 2023, avente ad oggetto 'Programma Operativo 2021-2027 FESR - Priorità 1: Trentino competitivo - Obiettivo specifico a.i) 'Sviluppare e rafforzare le capacità di ricerca e di innovazione e l'introduzione di tecnologie avanzate - Supporto al trasferimento tecnologico e alle start up innovative': approvazione dello schema di Avviso FESR n. 1/2023 - Sostegno allo sviluppo di Start up innovative nelle aree di specializzazione intelligente del Trentino.'.
Deliberazione n. 983 di data 01 giugno 2023 con oggetto 'Programma Operativo 2021-2027 FESR - Priorità 1: Trentino competitivo - Obiettivo specifico a.i) 'Sviluppare e rafforzare le capacità di ricerca e di innovazione e l'introduzione di tecnologie avanzate - Supporto al trasferimento tecnologico e alle start up innovative': approvazione dello schema di Avviso FESR n. 1/2023 - Sostegno allo sviluppo di Start up innovative nelle aree di specializzazione intelligente del Trentino': modifiche allo schema di Avviso FESR n. 1/2023 e proroga del termine di presentazione delle domande.
Avviso FESR n. 1/2023 - Sostegno allo sviluppo di Start up innovative nelle aree di specializzazione intelligente del Trentino, di cui alla deliberazione della Giunta provinciale n. 983/2023 e s.m.i.: approvazione della graduatoria dei progetti e contestuale aumento del budget.
Avviso FESR n. 1/2023 "Sostegno allo sviluppo di Startup innovative nelle aree di specializzazione intelligente del Trentino", approvato con la deliberazione della Giunta provinciale n. 983/2023 e s.m.i.: proroga del termine di conclusione del progetto (punto 9 dell''Avviso).
Il documento riepiloga le condizioni per il sostegno ad un’operazione agevolata a valere sull'Avviso FESR n. 1/2023 - Sostegno allo sviluppo di Start up innovative nelle aree di specializzazione intelligente del Trentino.
L’Avviso, nonché la normativa da esso richiamata, costituiscono in ogni caso il quadro giuridico applicabile al finanziamento.
Trentino Sviluppo S.p.A. ist eine interne Gesellschaft, die sich zu 100 % im Besitz der Autonomen Provinz Trient befindet und das nachhaltige Wachstum des "Systems Trentino" durch die Entwicklung von Maßnahmen und Dienstleistungen zur Unterstützung der Gründung neuer Unternehmensprojekte und der Innovation fördert.