Beschreibung
Die Einstufung als Wanderhütte ist eine erschöpfende Klassifizierung. Zu dieser Kategorie von Beherbergungsbetrieben gehören zwei Arten von Einrichtungen:
- Wanderhütten, die bereits vor 2008 (dem Jahr des Inkrafttretens der neuen Verordnung zur Regelung von Berghütten) als solche eingestuft wurden;
- ehemalige Berghütten, die die 2008 eingeführten neuen maximalen baulichen und funktionalen Anforderungen nicht erfüllten (z. B. Zimmer mit eigenem Bad, maximales Volumen pro Schlafplatz über dem gesetzlich festgelegten Höchstwert usw.).
Daher ist es derzeit nicht möglich, Beherbergungsbetriebe als Wanderhütten einzutragen, die zuvor keine Berghütten waren.
Das Landesgesetz sieht vor, dass für Wanderhütten hinsichtlich der den Gästen angebotenen Dienstleistungen und der dem Betreiber auferlegten Pflichten die Vorschriften für Berghütten gelten.