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Eine Berghütte leiten

  • Aktiv

Wie man eine Berghütte oder eine Wanderhütte betreibt.

Beschreibung

Die Aufnahme der Tätigkeit erfolgt zeitgleich mit der Übermittlung der SCIA an die Gemeinde, in der sich die als Berghütte bestimmte Immobilie befindet, und zwar über die zentrale Anlaufstelle für gewerbliche Tätigkeiten (SUAP).

Die Dienststelle für Seilbahnen, Sport- und Berginfrastrukturen sorgt daraufhin für die Registrierung der Beherbergungseinrichtung im Tourismusinformationssystem der Provinz undteilt die Zugangsdaten für das STU-System mit.

Die gesetzlichen Verpflichtungen beim Betrieb einer Berghütte sind:

  • Online-Meldung der Touristenzahlen an das ISTAT. Diesegesetzliche Verpflichtung ist imDekret des Ministerpräsidenten vom 22. Juli 2011festgelegt– Art. 1, der vorsieht, dass ab dem 1. Juli 2013 der Datenaustausch zu statistischen Zwecken zwischen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgt;
  • nur für Wanderhütten: Abführung der Kurtaxe an „Trentino Riscossioni“.  Die Kurtaxe der Provinz ist an die Autonome Provinz Trient zu entrichten und wird von den Betreibern der Beherbergungsbetriebe eingezogen, die gemäß Art. 64 des Präsidialdekrets Nr. 600/1973 als Steuereinzugsbeauftragte fungieren.  Die Erhebung, Kontrolle, Rückerstattung und alle sonstigen Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Steuer, einschließlich der Verwaltungsstrafen, werden der Trentino Riscossioni S.p.A. übertragen;
  • ausschließlich für Wanderhütten gilt die Verpflichtung, die Namen der Gäste innerhalb von 24 Stundenan die Behörde für öffentliche Sicherheit zu melden, und zwar ausschließlich über das Portal weballoggiati.it, auf das mit den von der Questura von Trient bereitgestellten Zugangsdaten zugegriffen werden kann.

Der Beginn der Tätigkeit in den Hütten umfasst die Übernachtung, die Abgabe von Speisen und Getränken aller Art sowie den Einzelhandel mit Artikeln für Touristen.

An wen es sich richtet

Eigentümer oder Betreiber einer Berghütte.

Der Hüttenbetreiber muss folgende persönliche Voraussetzungen erfüllen:

  • Kenntnis des Gebiets sowie der Zugangswege zur Hütte und zu benachbarten Hütten, um Wanderern, Bergsteigern und Touristen angemessene Informationen gewährleisten zu können. Im Hinblick auf die Funktion der Bergaufsicht ist der Betreiber daher verpflichtet, auch mit Unterstützung seiner Mitarbeiter während der Öffnungszeit der Hütte Begehungen entlang der verschiedenen Routen durchzuführen oder Informationen über deren Begehbarkeit von Bergführern und Mittelgebirgsführern sowie von den für die Instandhaltung und Kontrolle der Bergwege zuständigen Stellen einzuholen.
  • Fähigkeit, die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen durchzuführen, die sich aus der Absolvierung von Erste-Hilfe-Kursen oder der Mitgliedschaft im Nationalen Berg- und Höhlenrettungsdienst ergeben. Diese gesetzliche Bestimmung verpflichtet den Betreiber zumindest dazu, einen Notruf unter der einheitlichen Notrufnummer 112 abzusetzen. Zudem besteht weiterhin die Verpflichtung, in der Berghütte in einem dafür vorgesehenen Schrank Erste-Hilfe- und Verbandsmaterial bereitzuhalten.
  • Schließlich darf der Betreiber nicht Gegenstand von Verboten, Rechtsverlusten oder Aussetzungen sein, die in den Antimafia-Vorschriften vorgesehen sind (Art. 67 des Gesetzesdekrets Nr. 159 vom 6. September 2011).

So geht es

Nach der Aufnahme der Berghütte in das Tourismus-Informationssystem (STU) werden vom Dienst für Seilbahnen, Sport- und Berginfrastrukturendie Zugangsdaten mitgeteilt, mit denen ein direkter Zugriff auf die eigenen Stammdaten sowie die Erstellung einfacher Auswertungen der eigenen Daten möglich ist.

Der Betreiber der Berghütte muss die folgenden Maßnahmen ergreifen, um dengesetzlichen Verpflichtungengemäß den geltenden Vorschriften nachzukommen:

  • Online-Übermittlung der An- und Abreisen der Gäste(ehemals ISTAT-Formular C-59) zur Erfüllung statistischer Zwecke im Hinblick auf die Erfassung der Gäste in den Berghütten. Im Trentino ist es möglich, die Tourismusbewegungen an das provinzielle Tourismusinformationssystem zu übermitteln, indem eine der vorgesehenen Übermittlungsmöglichkeiten in Absprache mit der jeweiligen Tourismusförderungsstelle genutzt wird (siehe alle Informationen);
  • nur für Wanderhütten: Erhebung und Abführung der Kurtaxe. Diese Kurtaxe ist von jeder Person zu entrichten, die in Beherbergungsbetrieben auf dem Gebiet der Provinz übernachtet, und gilt für jede Übernachtung bis zu 10 aufeinanderfolgenden Nächten gemäß den von der Landesregierung für die jeweilige Art und Zone festgelegten Tarifen. (siehe den entsprechenden Abschnitt ZAHLUNGEN). Nach Ablaufjedes Viermonatszeitraums müssen die Meldung und dieÜberweisung des eingenommenen Betrags über die Website PAGOSEMPLICE unter Verwendung der von Trentino Riscossioni mitgeteilten Zugangsdaten. (Alle Informationen finden Sie).

Zeiten und Fristen

  • Betriebsanmeldung (SCIA): am Tag vor dem tatsächlichen Beginn der Tätigkeit
  • ISTAT-Meldungen zum Tourismusverkehr: innerhalb von 24 Stunden am Tag nach dem Tag, an dem sowohl Ankünfte als auch Abreisen registriert wurden
  • Zahlung der Kurtaxe: Bei Ablauf jedes Viermonatszeitraums müssen die Erklärung und die Zahlung des eingenommenen Betrags erfolgen
  • Meldung der Namen der Gäste an die Sicherheitsbehörde: innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Ordinamento dei rifugi alpini, bivacchi, sentieri e vie ferrate

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Approvazione del regolamento di esecuzione della legge provinciale 15 marzo 1993, n. 8 'Ordinamento dei rifugi alpini, bivacchi, sentieri e vie ferrate', come modificata dalla legge provinciale 15 novembre 2007, n.

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Zusatzinformationen

Links zu externen Seiten

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Eintragung und Streichung einer Berghütte aus dem Landesverzeichnis

Wie erhält man die Anerkennung als Berghütte, Biwak oder Bergwanderweg sowie die entsprechende Eintragung in das Verzeichnis der Bergsportanlagen der Provinz bzw. die eventuelle Streichung daraus?

Online-Meldung der Anwesenheit von Gästen an ISTAT und die öffentliche Sicherheit

Online-Übermittlung der ISTAT C59-Daten und der Dateien zur öffentlichen Sicherheit zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Mitteilung der An- und Abreise von Gästen in Hotels, Nicht-Hotelzimmern und Privatunterkünften für touristische Zwecke

Letzte Änderung: 03.07.2026 18:11

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