Online-Meldung der Anwesenheit von Gästen an ISTAT und die öffentliche Sicherheit

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Online-Übermittlung der ISTAT C59-Daten und der Dateien zur öffentlichen Sicherheit zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Mitteilung der An- und Abreise von Gästen in Hotels, Nicht-Hotelzimmern und Privatunterkünften für touristische Zwecke

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Der Betreiber eines Beherbergungsbetriebs oder der Eigentümer einer Privatunterkunft zur touristischen Nutzung unterliegt zwei gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf seine Gäste:

  • Online-Übermittlung der Gästeankünfte und -abfahrten (ex ISTAT-Formular C-59) zu statistischen Zwecken, um die Gäste in den Beherbergungsbetrieben zu überwachen. Im Trentino ist es möglich, die Gästebewegungen an das Tourismusinformationssystem der Provinz (für Hotel- und Nicht-Hotel-Strukturen) oder an das DTU-Unterkunftssystem (für Privatunterkünfte) zu übermitteln, indem man eine der vorgesehenen Übermittlungsmöglichkeiten in Absprache mit dem Förderverein nutzt. Der Betreiber hat auch die Möglichkeit, direkt auf seine eigenen Stammdaten zuzugreifen und eine einfache Verarbeitung seiner eigenen Daten zu veranlassen.

    Für die Beherbergungsbetriebe wird diese gesetzliche Verpflichtung durch den Erlass des Präsidenten des Ministerrats vom 22. Juli 2011 - Art. 1 - festgelegt, der bestimmt, dass ab dem 1. Juli 2013 der Datenaustausch zu statistischen Zwecken zwischen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen ausschließlich über Telematik erfolgen muss.

  • Online-Übermittlung der persönlichen Daten der Gäste durch Eingabe der Daten in das Web-Housing-System der öffentlichen Sicherheit.
    Alle Beherbergungsbetriebe (unabhängig von den Aufenthaltstagen) sind verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft die Daten der untergebrachten Gäste ausschließlich online an zu übermitteln, und zwar durch manuelle Eingabe der Daten in das System Weballoggiati oder über eine kompatible Datei, die von ihrem eigenen Verwaltungssystem erstellt wurde.

    Die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Beherbergungsdaten für alle Beherbergungsbetriebe, einschließlich der Unterkünfte, trat am 22. Dezember 2011 mit dem Gesetz Nr. 214 in Kraft und wurde durch die Bestimmungen des Gesetzesdekrets vom 7. Januar 2013 verstärkt.

Beschränkungen

Anforderungen

  • Sie müssen ein vom Fremdenverkehrsamt der Autonomen Provinz Trient anerkannter Beherbergungsbetrieb oder ein im Unterkunftssystem der Provinz DTU eingetragener Eigentümer einer privaten Unterkunft sein.
  • Internetzugang haben
  • Wenn Sie eine Verwaltungssoftware verwenden, vergewissern Sie sich, dass die IT-Firma, die die Software liefert, das Programm für die Übermittlung der ISTAT- und PS-Dateien bereits auf Übereinstimmung geprüft hat. (siehe Liste der zugelassenen Hotelverwaltungssoftware und technische Dokumentation)

An wen es sich richtet

Betreiber von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben sowie Eigentümer von Privatunterkünften, die für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden

So geht es

Telematische Übermittlung von Reisebewegungen (ISTAT C59)
Beherbergungsbetriebe und Nicht-Hotel-Betriebe

Mit den vom Beherbergungsamt des Tourismusdienstes zur Verfügung gestellten Zugangsdaten haben sie Zugriff auf das System STU und aktivieren Sie dieOnline-Übermittlung der Daten (ex ISTAT C-59 Modelle) mit einer der folgenden Methoden:

  • Manuelle Eingabe: für Betriebe, die nicht über ein Facility Management System verfügen
  • Eingabe aus einer Datei: Senden von Dateien, die von einem autorisierten Hotelmanagementsystem heruntergeladen wurden
  • Senden von Webservice: Senden von Daten direkt aus dem Gebäudemanagementsystem

Siehe alle Informationen und Anweisungen

Privatunterkünfte zur touristischen Nutzung

Telematische Übermittlung der Unterkunft an das System Weballoggiati der öffentlichen Sicherheit

Mit den von der Polizeidirektion Trient zur Verfügung gestellten Zugangsdaten können Sie auf das Portal Weballoggiati zugreifen und die persönlichen Daten Ihrer Gäste innerhalb von 24 Stunden übermitteln.

Siehe alle Informationen und Anweisungen der öffentlichen Sicherheit

Besondere Fälle

Die in der Liste aufgeführten alpinen Schutzhütten Liste des Tourismusdienstes der Provinz aufgeführt sind, sind von der telematischen Übermittlung der Beherbergungsgäste an die öffentliche Sicherheit befreit.

Zugang zum Service

Tourismus-Informationssystem Trentino

DTU Touristische Unterkünfte

Unterbringungsdienst der Polizei

Authentifizierung

Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2
Benutzer-ID und Passwort

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 15:39

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