Beschreibung
Der Betreiber eines Beherbergungsbetriebs oder der Eigentümer einer Privatunterkunft zur touristischen Nutzung unterliegt zwei gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf seine Gäste:
Online-Übermittlung der Gästeankünfte und -abfahrten (ex ISTAT-Formular C-59) zu statistischen Zwecken, um die Gäste in den Beherbergungsbetrieben zu überwachen. Im Trentino ist es möglich, die Gästebewegungen an das Tourismusinformationssystem der Provinz (für Hotel- und Nicht-Hotel-Strukturen) oder an das DTU-Unterkunftssystem (für Privatunterkünfte) zu übermitteln, indem man eine der vorgesehenen Übermittlungsmöglichkeiten in Absprache mit dem Förderverein nutzt. Der Betreiber hat auch die Möglichkeit, direkt auf seine eigenen Stammdaten zuzugreifen und eine einfache Verarbeitung seiner eigenen Daten zu veranlassen.
Für die Beherbergungsbetriebe wird diese gesetzliche Verpflichtung durch den Erlass des Präsidenten des Ministerrats vom 22. Juli 2011 - Art. 1 - festgelegt, der bestimmt, dass ab dem 1. Juli 2013 der Datenaustausch zu statistischen Zwecken zwischen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen ausschließlich über Telematik erfolgen muss.
Online-Übermittlung der persönlichen Daten der Gäste durch Eingabe der Daten in das Web-Housing-System der öffentlichen Sicherheit.
Alle Beherbergungsbetriebe (unabhängig von den Aufenthaltstagen) sind verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft die Daten der untergebrachten Gäste ausschließlich online an zu übermitteln, und zwar durch manuelle Eingabe der Daten in das System Weballoggiati oder über eine kompatible Datei, die von ihrem eigenen Verwaltungssystem erstellt wurde.Die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Beherbergungsdaten für alle Beherbergungsbetriebe, einschließlich der Unterkünfte, trat am 22. Dezember 2011 mit dem Gesetz Nr. 214 in Kraft und wurde durch die Bestimmungen des Gesetzesdekrets vom 7. Januar 2013 verstärkt.
Beschränkungen
Anforderungen
- Sie müssen ein vom Fremdenverkehrsamt der Autonomen Provinz Trient anerkannter Beherbergungsbetrieb oder ein im Unterkunftssystem der Provinz DTU eingetragener Eigentümer einer privaten Unterkunft sein.
- Internetzugang haben
- Wenn Sie eine Verwaltungssoftware verwenden, vergewissern Sie sich, dass die IT-Firma, die die Software liefert, das Programm für die Übermittlung der ISTAT- und PS-Dateien bereits auf Übereinstimmung geprüft hat. (siehe Liste der zugelassenen Hotelverwaltungssoftware und technische Dokumentation)