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Genehmigung zum Bau und zur Änderung von Schutzhütten und Biwaks

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So beantragen Sie eine Genehmigung für den Bau, die Sanierung, die Modernisierung oder die Erweiterung von Berghütten, Wanderhütten und Biwaks.

Beschreibung

Für den Bau oder die Umgestaltung von Berghütten, Wanderhütten und Biwaks (im Sinne von alpinistischen Einrichtungen) muss eine landesweite Genehmigung beantragt werden. Diese Genehmigung wird von der Koordinierungskommission erteilt und gilt für Maßnahmen an Hauptgebäuden und Nebenanlagen (z. B.: Seilbahnen, Anlagen zur Wasserversorgung und -speicherung, Abwasserentsorgungsanlagen, Lagerräume jeglicher Art, Hubschrauberlandeplätze, Wasserkraftwerke und Stromleitungen).

Die landschaftsschutzrechtliche Genehmigung für alpine Anlagen wird vom Amt für Stadtplanung und Landschaftsschutz im Rahmen der Koordinierungskommission erteilt; daher ist keine Genehmigung der Landschaftskommission der Gemeinschaft erforderlich.

 Die Genehmigung der Koordinierungskommission umfasst nicht:

  • die Umweltverträglichkeitsprüfung für Maßnahmen, die – auch nur teilweise – Schutzgebiete des Natura-2000-Netzwerks (SAC und/oder SPA) oder andere Schutzgebiete betreffen; diese ist vor Einreichung des Antrags beim Amt für nachhaltige Entwicklung und Schutzgebiete einzuholen;  
  • Genehmigungen im Zusammenhang mit Kulturgütern – diese sind nach der Genehmigung durch die Koordinierungskommission einzuholen;
  • Genehmigungen und/oder Konzessionen zum Schutz öffentlicher Gewässer, zur Nutzung des provinzialen Wasserbereichs oder im Zusammenhang mit Wasserbauwerken – diese sind nach der Genehmigung durch die Koordinierungskommission einzuholen;
  • Maßnahmen gemäß den Bestimmungen zum Umweltschutz vor Verschmutzung – diese sind nach der Genehmigung durch die Koordinierungskommission einzuholen;
  • Brandschutzgutachten, sofern die Bettenzahl 25 übersteigt – einzuholen nach Erteilung der Genehmigung durch die Koordinierungskommission.

An wen es sich richtet

Der Antrag kann vom Eigentümer der Immobilie gestellt werden (gesetzlicher Vertreter von Gesellschaften, Vereinen oder öffentlichen Einrichtungen, Inhaber eines Einzelunternehmens oder Privatperson). 

So geht es

Der Genehmigungsantrag ist beim Amt für Tourismus und Sport unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars einzureichen, wobei die vorgeschriebenen Anlagen beizufügen sind und die in den spezifischen Richtlinien enthaltenen Anweisungen zu beachten sind. Der Antrag ist an die zertifizierte E-Mail-Adresseserv.turismo@pec.provincia.tn.it zu senden.

Zeiten und Fristen

Der Antrag kann das ganze Jahr über gestellt werden.

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Fristen beginnen am Tag nach Eingang des Antrags.

Das Verfahren umfasst folgende Phasen:

  • technische Vorprüfung;
  • Stellungnahme der Koordinierungskommission;
  • Beschluss der Koordinierungskommission über die Genehmigung oder Ablehnung.

Das Ergebnis des Verfahrens wird dem Antragsteller mitgeteilt. 

Bei Überschreitung der vorgesehenen Fristen kann sich der Antragsteller an den Generaldirektor der Abteilung für Handwerk, Handel, Förderung, Sport und Tourismus wenden. Alternativ kann er beim Landesverwaltungsgericht oder beim Zivilgericht Berufung einlegen.

Im Falle einer ablehnenden Entscheidung besteht – unbeschadet der Möglichkeit, sich je nach den geltend gemachten Mängeln an die zuständige Gerichtsbehörde zu wenden – die Möglichkeit, innerhalb von 120 Tagen nach Zustellung des Bescheids beim Präsidenten der Republik Beschwerde einzulegen.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

sofern vorgesehen

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Ordinamento dei rifugi alpini, bivacchi, sentieri e vie ferrate

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Approvazione del regolamento di esecuzione della legge provinciale 15 marzo 1993, n. 8 'Ordinamento dei rifugi alpini, bivacchi, sentieri e vie ferrate', come modificata dalla legge provinciale 15 novembre 2007, n.

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Disciplina delle linee funiviarie in servizio pubblico e delle piste da sci

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Kontakt

Contatti di Servizio impianti a fune,infrastrutture sportive e per la montagna

Email - Segreteria:
sif@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
sif@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494780

Fax - Segreteria:
0461.494716

Koordinierungskommission für Bauvorhaben im Skigebiet

Die Koordinierungskommissiongenehmigt die Durchführung von Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bau neuer Skipisten, einschließlich der dazugehörigen Nebenanlagen, Änderungen an bestehenden Skipisten,den Austausch oder die Änderung von Seilbahnstrecken, die als nicht wesentlich erachtet werden, sowie der dazugehörigen Nebenanlagen, die Errichtung oder Änderung von zulässigen Einrichtungen und Funktionen in Skigebieten sowie von Lawinenschutzanlagen, die Errichtung oder Änderung von Bergsteigeranlagen und Bike-Parks.

Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Eine Berghütte leiten

Wie man eine Berghütte oder eine Wanderhütte betreibt.

Letzte Änderung: 03.07.2026 18:08

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