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Schutzhütten zum Wandern

Wanderhütten sind Beherbergungsbetriebe, die den Berghütten gleichgestellt werden können, also Beherbergungs- und Verpflegungsleistungen anbieten, und die sich in Gebieten befinden, die über Straßen zugänglich sind, die für den normalen Verkehr, wenn auch nur für begrenzte Zeiträume im Jahr, geöffnet sind, oder die die maximalen Strukturparameter für Berghütten überschritten haben.

Veröffentlichungsdatum:

22.05.2025

Rifugio Bedole "Adamello Collini" (archivio fotografico Servizio turismo e sport)
© Provincia autonoma di Trento - Servizio Turismo e sport -

Beschreibung

Die Einstufung als Ausflugslokal ist eine erschöpfende Klassifizierung. Diese Kategorie umfasst zwei Arten von Einrichtungen

  • Wanderhütten, die bereits vor 2008 (dem Jahr, in dem die neue Verordnung für alpine Einrichtungen in Kraft trat) als solche klassifiziert wurden;
  • ehemalige Berghütten, die die 2008 eingeführten neuen maximalen Struktur- und Funktionsparameter nicht erfüllen (z.B. Zimmer mit reserviertem Bad, maximales Volumen pro Bett, das über dem vorgeschriebenen Maximum liegt, usw.).

Es ist daher derzeit nicht möglich, Einrichtungen, die bisher keine Almhütten waren, als Wanderhütten zu registrieren.

Das Landesgesetz sieht vor, dass für Wanderhütten die Vorschriften für Berghütten gelten, was die den Gästen angebotenen Dienstleistungen und die dem Betreiber auferlegten Pflichten betrifft.

Landesliste der Wanderhütten

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