Leitung eines Tierheims

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Wie man eine Berg- oder Wanderhütte bewirtschaftet.

Beschreibung

Die Aufnahme der Tätigkeit geht mit der Übermittlung der SCIA an die Gemeinde einher, in der sich die als Schutzhütte vorgesehene Immobilie befindet, und zwar über den Sportello Unico delle Attività Produttive (SUAP).

Der Dienst für Tourismus und Sport registriert daraufhin die Unterkunft im Tourismusinformationssystem der Provinz und übermittelt die Zugangsdaten für das STU-System.

Für die Verwaltung einer Schutzhütte bestehen folgende Verpflichtungen:

  • Online-Meldung der Touristenbewegungen an das ISTAT. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Erlass des Präsidenten des Ministerrats vom 22. Juli 2011 - Art. 1, der ab dem 1. Juli 2013 den Austausch von Daten zu statistischen Zwecken zwischen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen ausschließlich auf telematischem Wege vorsieht;
  • nur für Wanderhütten die Zahlung der TOURISTISCHEN STEUER an Trentino Riscossioni. Die Kurtaxe ist an die Autonome Provinz Trient zu entrichten und wird von den Betreibern der Beherbergungsbetriebe eingezogen, die gemäß Art. 64 des Präsidialdekrets Nr. 600/1973 die Rolle des Steuervertreters übernehmen. Die Erhebung, Kontrolle, Rückerstattung und jede andere Verwaltungstätigkeit der Steuer, einschließlich der Verwaltungssanktionen, wird der Trentino Riscossioni S.p.A. anvertraut;
  • die Namen der Gäste innerhalb von 24 Stundender Behörde für öffentliche Sicherheit mitzuteilen, und zwar ausschließlich über das Portal weballoggiati.it, das mit den vom Polizeipräsidium Trient zur Verfügung gestellten Anmeldeinformationen zugänglich ist.

Die Aufnahme der Tätigkeit in den Schutzhütten umfasst die Übernachtung, die Bereitstellung von Speisen und Getränken aller Art sowie den Einzelhandel mit touristischen Artikeln.

An wen es sich richtet

Eigentümer oder Verwalter einer Hütte.

Der Hüttenwirt muss die folgenden subjektiven Anforderungen erfüllen

  • Kenntnis des Gebiets, der Zugangswege zur Hütte und der benachbarten Hütten mit dem Ziel, eine angemessene Information der Wanderer, Bergsteiger und Touristen zu gewährleisten. Unter dem Gesichtspunkt des Bergschutzes muss der Hüttenwirt daher, auch mit Unterstützung seiner Mitarbeiter, während der Öffnungszeit der Hütte Begehungen der verschiedenen Routen durchführen oder sich bei den Bergführern und Mittelgebirgsführern sowie bei den für die Instandhaltung und Kontrolle der alpinen Routen Verantwortlichen über die Durchführbarkeit derselben informieren.
  • Die Fähigkeit, die erforderliche Erste Hilfe zu leisten, die sich aus der Teilnahme an Erste-Hilfe-Kursen und nicht aus der Zugehörigkeit zum nationalen alpinen und speläologischen Rettungskorps ergibt. Diese Vorschrift verpflichtet den Betreiber zumindest dazu, den Notruf unter der einheitlichen Notrufnummer 112 zu aktivieren. Die Verpflichtung, Erste-Hilfe-Material und Medikamente in einem speziellen Schließfach auf der Hütte bereitzuhalten, bleibt ebenfalls bestehen.
  • Schließlich darf gegen den Betreiber kein Verbot, kein Ausschluss und keine Suspendierung aufgrund der Anti-Mafia-Gesetzgebung verhängt werden(Art. 67 des Gesetzesdekrets Nr. 159 vom 6. September 2011).

So geht es

Sobald die Hütte im Tourismusinformationssystem (STU) eingetragen ist, stellt der Tourismus- und Sportdienst ihr die Berechtigungsnachweise zur Verfügung, damit sie direkt auf ihre Stammdaten zugreifen und eine einfache Verarbeitung ihrer Daten veranlassen kann.

Der Hüttenwirt muss die folgenden Maßnahmen ergreifen, um die in den geltenden Verordnungen festgelegten gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen

  • Online-Übermittlung der An- und Abreisedaten der Gäste (ex ISTAT Modell C-59) für statistische Zwecke zur Überwachung der Hüttengäste. Im Trentino ist es möglich, in Absprache mit dem Fremdenverkehrsamt die Bewegungen der Touristen an das Tourismusinformationssystem der Provinz zu übermitteln (siehe alle Informationen);
  • die Erhebung und Zahlung der Kurtaxe nur für Ausflugslokale. Diese Abgabe ist von jeder Person zu entrichten, die in Beherbergungsbetrieben in der Provinz übernachtet, und wird für jede Übernachtung von bis zu 10 aufeinanderfolgenden Nächten auf der Grundlage der vom Provinzialrat für die jeweilige Art und das jeweilige Gebiet genehmigten Tarife erhoben. (siehe den entsprechenden Abschnitt ZAHLUNGEN). Am Ende eines jeden Viermonatszeitraums müssen die Erklärung und die Zahlung des eingezogenen Betrags über die folgende Website erfolgen PAGOSEMPLICE unter Verwendung der von Trentino Riscossioni zur Verfügung gestellten Anmeldeinformationen erfolgen. (siehe alle Informationen).

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Ordinamento dei rifugi alpini, bivacchi, sentieri e vie ferrate

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Approvazione del regolamento di esecuzione della legge provinciale 15 marzo 1993, n. 8 'Ordinamento dei rifugi alpini, bivacchi, sentieri e vie ferrate', come modificata dalla legge provinciale 15 novembre 2007, n.

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Zusatzinformationen

Links zu externen Seiten

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Eintragung und Abmeldung einer Bergsportanlage in der Provinzliste

Wie man die Anerkennung als Berghütte, Biwak, Höhenweg und die Aufnahme in das Landesverzeichnis der alpinen Einrichtungen oder deren eventuelle Streichung erreicht.

Online-Meldung der Anwesenheit von Gästen an ISTAT und die öffentliche Sicherheit

Online-Übermittlung der ISTAT C59-Daten und der Dateien zur öffentlichen Sicherheit zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Mitteilung der An- und Abreise von Gästen in Hotels, Nicht-Hotelzimmern und Privatunterkünften für touristische Zwecke

Letzte Änderung: 10.06.2025 09:33

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