Beschreibung
Die Aufnahme der Tätigkeit geht mit der Übermittlung der SCIA an die Gemeinde einher, in der sich die als Schutzhütte vorgesehene Immobilie befindet, und zwar über den Sportello Unico delle Attività Produttive (SUAP).
Der Dienst für Tourismus und Sport registriert daraufhin die Unterkunft im Tourismusinformationssystem der Provinz und übermittelt die Zugangsdaten für das STU-System.
Für die Verwaltung einer Schutzhütte bestehen folgende Verpflichtungen:
- Online-Meldung der Touristenbewegungen an das ISTAT. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Erlass des Präsidenten des Ministerrats vom 22. Juli 2011 - Art. 1, der ab dem 1. Juli 2013 den Austausch von Daten zu statistischen Zwecken zwischen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen ausschließlich auf telematischem Wege vorsieht;
- nur für Wanderhütten die Zahlung der TOURISTISCHEN STEUER an Trentino Riscossioni. Die Kurtaxe ist an die Autonome Provinz Trient zu entrichten und wird von den Betreibern der Beherbergungsbetriebe eingezogen, die gemäß Art. 64 des Präsidialdekrets Nr. 600/1973 die Rolle des Steuervertreters übernehmen. Die Erhebung, Kontrolle, Rückerstattung und jede andere Verwaltungstätigkeit der Steuer, einschließlich der Verwaltungssanktionen, wird der Trentino Riscossioni S.p.A. anvertraut;
- die Namen der Gäste innerhalb von 24 Stundender Behörde für öffentliche Sicherheit mitzuteilen, und zwar ausschließlich über das Portal weballoggiati.it, das mit den vom Polizeipräsidium Trient zur Verfügung gestellten Anmeldeinformationen zugänglich ist.
Die Aufnahme der Tätigkeit in den Schutzhütten umfasst die Übernachtung, die Bereitstellung von Speisen und Getränken aller Art sowie den Einzelhandel mit touristischen Artikeln.