Eintragung und Abmeldung einer Bergsportanlage in der Provinzliste

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Wie man die Anerkennung als Berghütte, Biwak, Höhenweg und die Aufnahme in das Landesverzeichnis der alpinen Einrichtungen oder deren eventuelle Streichung erreicht.

Beschreibung

Die Provinz führt eine Liste der alpinen Einrichtungen, die als Berg- und Wanderhütten, Biwaks und alpine Wanderwege definiert sind.

Insbesondere ist die Verwendung der Bezeichnung Berghütte nur für die in dieser Liste aufgeführten Bergsteigereinrichtungen zulässig.

Beschränkungen

Im Falle des Verlustes der Anforderungen gemäß den Vorschriften wird die Bergsteigerorganisation von der Liste gestrichen.

An wen es sich richtet

Für Schutzhütten und Biwaks

  • der gesetzliche Vertreter von Unternehmen, Vereinen oder öffentlichen Einrichtungen
  • der Inhaber eines Einzelunternehmens
  • die Privatperson

der Eigentümer des Grundstücks ist.

Für alpine Wanderwege

  • der gesetzliche Vertreter von Gesellschaften, Vereinen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • der Inhaber eines Einzelunternehmens

der sich verpflichtet, sie zu überwachen und zu unterhalten, und der die Zustimmung der Eigentümer der betreffenden Grundstücke eingeholt hat.

So geht es

Der Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis der Bergsteigereinrichtungen ist mit dem entsprechenden Formular und den erforderlichen Anlagen an den Dienst für Tourismus und Sport zu richten und an den zertifizierten Briefkasten serv.turismo@pec.provincia.tn.it zu senden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Für alpine Schutzhütten

  • Technisch-beschreibender Bericht über das Bauwerk, der auch den Nachweis (auf einem speziellen Formular, das in der Rubrik "Formulare" heruntergeladen werden kann) über die Einhaltung der in den Vorschriften vorgesehenen Mindest- und Höchstanforderungen enthält
  • Fotodokumentation des Standorts und des Bauwerks
  • Auszug aus der Katasterkarte und Chorographie mit Angabe der Lage des Bauwerks;
  • Übersichtsplan mit Darstellung der Gebäude, des Hubschrauberlandeplatzes und der Seilbahnstation sowie der Erschließungsarbeiten
  • Pläne und Schnitte des Bauwerks in einem geeigneten Maßstab.

Für die Biwaks

  • ein technisch-beschreibender Bericht über die Struktur, der auch die Überprüfung der strukturellen und funktionellen Merkmale enthält, die in den Vorschriften vorgeschrieben sind
  • Fotodokumentation der Standorte und der Struktur
  • Auszug aus einer Katasterkarte und Chorographie mit Angabe der Lage des Bauwerks;
  • Pläne und Schnitte des Bauwerks in einem geeigneten Maßstab.

Für alpine Wanderwege

  • Beschreibender Bericht über den wander- und bergsportlichen Nutzen des vorgeschlagenen Vorhabens und die Merkmale des Weges (orografischer Verlauf, Länge, Schwierigkeit, durchschnittliche Gehzeit, Vorhandensein fester Ausrüstungen und lokale Bezeichnung)
  • fotografische Dokumentation der wichtigsten Abschnitte der Route
  • Chorographie, die den Verlauf der Route in einem geeigneten Maßstab zeigt.

Formulare

Zeiten und Fristen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Fristen laufen ab dem Tag der Einleitung des Verfahrens durch den Dienst für Tourismus und Sport.

Für Berghütten und Biwaks umfasst das Verfahren die folgenden Schritte

  • technische Voruntersuchung
  • Stellungnahme der Landeskonferenz für alpine Bauten
  • Entscheidung des Direktors über die Aufnahme in die Liste der alpinen Bauten oder die Ablehnung des Antrags.

Für alpine Routen sieht das Verfahren folgende Phasen vor

  • technische Voruntersuchung
  • eventuelle Stellungnahme der Landeskonferenz für Bergsteigereinrichtungen
  • Entscheidung des Direktors über die Aufnahme in die Liste der alpinen Einrichtungen oder die Ablehnung des Antrags.

Bei Fristüberschreitung kann der Antragsteller beim Generaldirektor des Departements für Handwerk, Handel, Förderung, Sport und Tourismus Einspruch erheben. Alternativ kann er sich an den regionalen Verwaltungsgerichtshof oder an das Zivilgericht wenden.

Im Falle eines negativen Ergebnisses kann unbeschadet der Möglichkeit, je nach den geltend gemachten Mängeln bei der zuständigen Gerichtsbehörde Berufung einzulegen, innerhalb von 120 Tagen nach Bekanntgabe der Maßnahme beim Präsidenten der Republik Beschwerde eingelegt werden.

Kosten

Steuermarke
16 Euro

Antrag auf Eintragung

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Ordinamento dei rifugi alpini, bivacchi, sentieri e vie ferrate

Weiterlesen

Approvazione del regolamento di esecuzione della legge provinciale 15 marzo 1993, n. 8 'Ordinamento dei rifugi alpini, bivacchi, sentieri e vie ferrate', come modificata dalla legge provinciale 15 novembre 2007, n.

Weiterlesen

Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Zuschüsse für Investitionen in alpine Einrichtungen

Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Beantragung von Zuschüssen für feste Investitionen und andere Initiativen im Zusammenhang mit dem Bergsteigererbe der Provinz.

Zuschüsse für Betreiber von besonders abgelegenen Berghütten

Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Beantragung von Beiträgen und Zahlungen zur Sicherstellung der obligatorischen saisonalen Öffnung von besonders abgelegenen Berghütten

Registrierung und Änderung von Mountainbike-Routen und deren Verbote

Eintragung oder Änderung von Routen im Provinznetz in die Liste der Mountainbike- oder MTB-Routen. Identifizierung oder Änderung von Fahrradverboten auf Wegen.

Letzte Änderung: 10.06.2025 14:40

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