Beschreibung
Für die obligatorische Saisonöffnung(20. Juni bis 20. September) werden den Hüttenwirten jährlich Beiträge gewährt.
Der Beitrag kann jedes Jahr beantragt werden und beläuft sich auf
- 3.000,00 Euro für Berghütten mit bis zu 50 Gästebetten
- 4.000,00 Euro für Hütten mit mehr als 50 Gästebetten.
Beschränkungen
Der Betreiber ist verpflichtet, die saisonale Mindestöffnung vom 20. Juni bis 20. September einzuhalten. Im Falle einer Abweichung von der Öffnungszeit wird die Gebühr im Verhältnis zu den tatsächlichen Tagen neu berechnet.