Zuschüsse für Investitionen in alpine Einrichtungen

  • Aktiv

Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Beantragung von Zuschüssen für feste Investitionen und andere Initiativen im Zusammenhang mit dem Bergsteigererbe der Provinz.

Beschreibung

Beiträge werden gewährt für:

Investitionen in Berghütten

  • Renovierung, Erweiterung, Anpassung an die Normen und außerordentliche Instandhaltung;
  • Anschaffung von Mobiliar, Ausrüstungen (auch für den Internetanschluss) und mechanischen Mitteln, die für den Verkehr auf unzugänglichen Wegen geeignet sind, für den Transport von Materialien;
  • Bau von Anlagen, Strukturen und ergänzenden Arbeiten, wie Seilbahnen, Wasserkraftwerke, Anschlüsse an das Stromnetz und Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen;
  • neue Berghütten, die durch den Umbau bestehender Gebäude entstehen;
  • Erwerb von Berghüttengebäuden und deren Renovierung.

Investitionen in Wanderhütten (nur solche, die zu keiner Jahreszeit über Straßen erreichbar sind, einschließlich solcher, die nicht für den normalen Verkehr geöffnet sind, oder über Seilbahnen)

  • Renovierung, Erweiterung, Anpassung an Normen und außerordentliche Instandhaltung;
  • Anschaffung von Mobiliar, Ausrüstungen (auch für den Internetanschluss);
  • Bau von Anlagen, Bauwerken und ergänzenden Arbeiten, wie Seilbahnen, Wasserkraftwerke, Anschlüsse an das Stromnetz und Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen.

Investitionen in Biwaks

  • Neubau, Renovierung, außerordentliche Wartung und Instandhaltung;
  • Kauf von Mobiliar und Ausrüstung.

Interventionen auf alpinen Routen

  • Jährliche Kontroll- und ordentliche Wartungsarbeiten sowie außerordentliche Wartungsarbeiten.

Projekte zur Aufwertung des bergsteigerischen Erbes der Provinz

  • Informations-, Veröffentlichungs- und Verbreitungsinitiativen (auch im Bereich der IT-Unterstützung);
  • Projekte zur Verbesserung des Umweltmanagements des bergsteigerischen Erbes, einschließlich Aktivitäten zur Erlangung einer Umweltzertifizierung.

Beschränkungen

Die geförderten Vermögenswerte sind bei Immobilieninvestitionen 15 Jahre und bei beweglichen Investitionen fünf Jahre an den jeweiligen Zweck gebunden.

An wen es sich richtet

Folgende Personen haben Anspruch auf Leistungen

für Schutzhütten:

  • Eigentümer und Betreiber von Berghütten;
  • Eigentümer und Betreiber von Ausflugshütten, die nicht über Straßen, einschließlich solcher, die nicht für den normalen Verkehr geöffnet sind, oder über Seilbahnen zugänglich sind;
  • Eigentümer und Betreiber von Berghütten, die nicht über eine Straße erreichbar sind, einschließlich solcher, die nicht für den normalen Verkehr geöffnet sind; Personen, die im Besitz eines eingetragenen Vorvertrags oder eines anderen geeigneten Vertrags sind, der das künftige Eigentum an der Berghütte belegt;

für Biwaks

  • die Inhaber der von der Koordinationskommission ausgestellten Genehmigung;

für alpine Routen

  • diejenigen, die diese Aktivitäten jährlich ausüben;

für Informations-, Veröffentlichungs- und Verbreitungsinitiativen sowie für Projekte zur Verbesserung des Umweltmanagements:

  • die SAT, der CAI, der repräsentativste Verband der Bergführer und Hüttenwirte auf Provinzebene.

So geht es

Der auf dem entsprechenden Formular erstellte Antrag kann zu jedem Zeitpunkt des Jahres beim Dienst für Tourismus und Sport eingereicht werden, wobei

  • "Automatisches Verfahren" für Ausgaben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits getätigt wurden, sofern sie nicht aus dem vorangegangenen Kalenderjahr stammen und weniger als 250.000,00 € betragen (ausgenommen sind die Typen a), b) und d) - beschränkt auf die in Punkt 2 der Durchführungskriterien genannten Erweiterungen und Renovierungen);
  • "Prüfverfahren" für Ausgaben, die nach Einreichung des Antrags getätigt werden.

Zeiten und Fristen

Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden.

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Fristen beginnen am Tag nach der Einreichung des Antrags, der zu jeder Zeit des Jahres eingereicht werden kann.

Innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung des Antrags prüft die Dienststelle für Tourismus und Sport das Vorliegen der Fördervoraussetzungen, die Angemessenheit der Ausgaben, die Höhe des fälligen Beitrags, etwaige Auflagen und trifft die Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung des Beitrags. Das Ergebnis wird dem Betreiber mit der Vollstreckbarkeit der Maßnahme oder nach positiver Kontrolle durch die Dienststelle Haushalt und Rechnungswesen mitgeteilt.

Kosten

Steuermarke

16 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica dei criteri di attuazione del Capo V della legge provinciale 15 marzo 1993, n. 8 (Interventi a favore delle strutture alpinistiche) e dell'articolo 13 della legge provinciale 20 marzo 2000, n. 3, (Partecipazione della Provincia ad una Fondazione per la gestione del rifugio alpino 'ai Caduti dell'Adamello') approvati con propria deliberazione n. 1283 del 29 maggio 2009 e successive modificazioni.

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Modifica dei criteri di attuazione del Capo V della legge provinciale 15 marzo 1993, n. 8 (Interventi a favore delle strutture alpinistiche) e dell'articolo 13 della legge provinciale 20 marzo 2000, n. 3, (Partecipazione della Provincia ad una Fondazione per la gestione del rifugio alpino 'ai Caduti dell'Adamello') approvati con propria deliberazione n. 1283 del 29 maggio 2009 e successive modificazioni.

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Ordinamento dei rifugi alpini, bivacchi, sentieri e vie ferrate

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