Beschreibung
Beiträge werden gewährt für:
Investitionen in Berghütten
- Renovierung, Erweiterung, Anpassung an die Normen und außerordentliche Instandhaltung;
- Anschaffung von Mobiliar, Ausrüstungen (auch für den Internetanschluss) und mechanischen Mitteln, die für den Verkehr auf unzugänglichen Wegen geeignet sind, für den Transport von Materialien;
- Bau von Anlagen, Strukturen und ergänzenden Arbeiten, wie Seilbahnen, Wasserkraftwerke, Anschlüsse an das Stromnetz und Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen;
- neue Berghütten, die durch den Umbau bestehender Gebäude entstehen;
- Erwerb von Berghüttengebäuden und deren Renovierung.
Investitionen in Wanderhütten (nur solche, die zu keiner Jahreszeit über Straßen erreichbar sind, einschließlich solcher, die nicht für den normalen Verkehr geöffnet sind, oder über Seilbahnen)
- Renovierung, Erweiterung, Anpassung an Normen und außerordentliche Instandhaltung;
- Anschaffung von Mobiliar, Ausrüstungen (auch für den Internetanschluss);
- Bau von Anlagen, Bauwerken und ergänzenden Arbeiten, wie Seilbahnen, Wasserkraftwerke, Anschlüsse an das Stromnetz und Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen.
Investitionen in Biwaks
- Neubau, Renovierung, außerordentliche Wartung und Instandhaltung;
- Kauf von Mobiliar und Ausrüstung.
Interventionen auf alpinen Routen
- Jährliche Kontroll- und ordentliche Wartungsarbeiten sowie außerordentliche Wartungsarbeiten.
Projekte zur Aufwertung des bergsteigerischen Erbes der Provinz
- Informations-, Veröffentlichungs- und Verbreitungsinitiativen (auch im Bereich der IT-Unterstützung);
- Projekte zur Verbesserung des Umweltmanagements des bergsteigerischen Erbes, einschließlich Aktivitäten zur Erlangung einer Umweltzertifizierung.
Beschränkungen
Die geförderten Vermögenswerte sind bei Immobilieninvestitionen 15 Jahre und bei beweglichen Investitionen fünf Jahre an den jeweiligen Zweck gebunden.