Für Routen
Das Verfahren umfasst die folgenden Phasen
- technische Voruntersuchung
- Einholung der Stellungnahmen der Provinzdienststellen, der Gemeinden mit territorialer Zuständigkeit, der für die Kontrolle und Instandhaltung der Mountainbikestrecken verantwortlichen Personen und anderer Beteiligter;
- Entscheidung des Direktors über die Aufnahme in das Mountainbike-Streckennetz oder die Ablehnung des Antrags.
Für Verbote
Das Verfahren umfasst die folgenden Phasen
- technische Voruntersuchung
- Dienstbesprechung mit den Dienststellen der Provinz, den Gemeinden mit territorialer Zuständigkeit und den für die Kontrolle und Instandhaltung der Mountainbikestrecken zuständigen Subjekten sowie anderen Beteiligten
- Entscheidung des Direktors über das Verbot oder die Ablehnung des Antrags.
Bei Fristüberschreitung kann der Antragsteller beim Generaldirektor des Departements für Handwerk, Handel, Förderung, Sport und Tourismus Beschwerde einlegen. Alternativ kann er sich an den regionalen Verwaltungsgerichtshof oder an das Zivilgericht wenden.
Im Falle eines negativen Ergebnisses kann unbeschadet der Möglichkeit, je nach den geltend gemachten Mängeln bei der zuständigen Gerichtsbehörde Berufung einzulegen, innerhalb von 120 Tagen nach Bekanntgabe der Maßnahme beim Präsidenten der Republik Beschwerde eingelegt werden.