Beschreibung
Für die Errichtung oder Änderung von Almhütten, Wanderhütten und Biwaks (definiert als alpine Einrichtungen) ist eine landesweite Genehmigung erforderlich. Diese Genehmigung wird von der Koordinierungskommission erteilt und gilt für Arbeiten an den Hauptgebäuden und Nebenanlagen (z.B. Seilbahn, Wassergewinnungs- und -speicheranlagen, Abwasserentsorgungsanlagen, Lagereinrichtungen aller Art, Hubschrauberlandeplatz, Wasserkraftwerk und Stromleitung).
Die landschaftliche Genehmigung für Bergsteigeranlagen wird von der Dienststelle für Stadtplanung und Landschaftsschutz im Rahmen der Koordinierungskommission erteilt, so dass keine Genehmigung der Landschaftskommission der Gemeinschaft erforderlich ist.
Die Genehmigung der Koordinierungskommission umfasst nicht:
- Verträglichkeitsprüfung für Eingriffe, die, wenn auch nur teilweise, Schutzgebiete des Natura-2000-Netzes (SAC und/oder SPA) oder andere Schutzgebiete berühren - vor Einreichung des Antrags bei der Dienststelle für nachhaltige Entwicklung und Schutzgebiete einzuholen
- Genehmigungen, die das kulturelle Erbe betreffen, müssen nach Genehmigung durch die Koordinierungskommission eingeholt werden;
- Genehmigungen und/oder Konzessionen für den Schutz öffentlicher Gewässer, für die Nutzung des Wassergebiets der Provinz oder für Wasserbauarbeiten - müssen nach Genehmigung durch die Koordinierungskommission erworben werden;
- Bestimmungen zum Schutz der Umwelt vor Verschmutzung, die nach Genehmigung durch die Koordinierungskommission zu erwerben sind;
- Brandschutzgutachten, wenn die Zahl der Betten 25 übersteigt, das nach Genehmigung durch die Koordinierungskommission einzuholen ist.