Beschreibung
Für die Errichtung oder den Umbau von Almhütten, Wanderhütten und Biwaks (definiert als alpine Einrichtungen) ist eine landesrechtliche Bewilligung einzuholen. Diese Bewilligung wird von der Koordinationskommission erteilt und gilt für Arbeiten an den Hauptgebäuden und Nebenanlagen (z.B. Seilbahn, Wassergewinnungs- und -speicheranlagen, Abwasserentsorgungsanlagen, Lageranlagen jeglicher Art, Hubschrauberlandeplatz, Wasserkraftwerk und Stromleitung).
Die landschaftsrechtliche Genehmigung für Bergsteigeranlagen wird von der Dienststelle für Stadtplanung und Landschaftsschutz im Rahmen der Koordinierungskommission erteilt, so dass keine Genehmigung durch die Landschaftskommission der Gemeinschaft erforderlich ist.
Die Genehmigung der Koordinierungskommission umfasst nicht:
- eine Folgenabschätzung für Eingriffe, die sich auch nur teilweise auf die Schutzgebiete des Netzes Natura 2000 (SAC und/oder SPA) oder andere Schutzgebiete auswirken - diese ist vor der Einreichung des Antrags bei der Dienststelle für nachhaltige Entwicklung und Schutzgebiete einzuholen
- Genehmigungen, die das kulturelle Erbe betreffen, sind nach Genehmigung durch die Koordinierungskommission zu erwerben;
- Genehmigungen und/oder Konzessionen zum Schutz von öffentlichen Gewässern, zur Nutzung der Wasserdomäne der Provinz oder für Wasserbauarbeiten - müssen nach Genehmigung durch die Koordinierungskommission erworben werden;
- Bestimmungen zum Schutz der Umwelt vor Verschmutzung, die nach Genehmigung durch die Koordinierungskommission zu erwerben sind;
- Brandschutzgutachten, wenn die Zahl der Betten 25 übersteigt, das nach Genehmigung durch die Koordinierungskommission einzuholen ist.