Beschreibung
Die Einstufung als Ausflugslokal ist eine erschöpfende Klassifizierung. Diese Kategorie umfasst zwei Arten von Einrichtungen
- Wanderhütten, die bereits vor 2008 (dem Jahr, in dem die neue Verordnung über alpine Einrichtungen in Kraft trat) als solche eingestuft wurden;
- ehemalige Berghütten, die die 2008 eingeführten neuen maximalen Struktur- und Funktionsparameter nicht erfüllen (z.B. Zimmer mit reserviertem Bad, maximales Volumen pro Bett, das über dem vorgeschriebenen Maximum liegt, usw.).
Es ist daher derzeit nicht möglich, Einrichtungen, die bisher keine Almhütten waren, als Wanderhütten zu registrieren.
Das Landesgesetz sieht vor, dass für Wanderhütten die Vorschriften für Berghütten gelten, was die Dienstleistungen für die Gäste und die Pflichten des Betreibers betrifft.