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Provinznaturschutzgebiet Pudrosee - erlaubte Aktivitäten und Verbote

Auszug aus dem Errichtungsbeschluss und eventuellen Änderungsbeschlüssen mit den erlaubten Aktivitäten und den für das Provinznaturschutzgebiet festgelegten Grenzen und Verboten.
Die Angaben in den Beschlüssen, auf die am Ende der Seite verwiesen wird, sind in jedem Fall maßgebend.

Veröffentlichungsdatum:

19.12.2025

Beschreibung

Erlaubte Aktivitäten
Beschränkungen und Verbote
  • Eingriffe, die für die Erhaltung und Wiederherstellung des Provinznaturschutzgebiets auf der Grundlage eines spezifischen Plans erforderlich sind.
  • Modifizierung oder Veränderung der Elemente des Provinznaturschutzgebiets.
  • Ablagerung von Abfällen, Aushub, Änderung des Anbaus, Rückgewinnung oder Entwässerung des Bodens.
  • Die Kultivierung von Steinbrüchen und Torfmooren.
  • Die Errichtung von Bauten jeglicher Art (auch vorübergehend) oder die Ablagerung von Fertighäusern (ausgenommen kleinere Bauten für kulturelle und wissenschaftliche Zwecke).
  • Das Beschädigen, Ausreißen, Abschneiden und Entfernen von Pflanzen (außer zu wissenschaftlichen/wirtschaftlichen/konservatorischen Zwecken und mit Genehmigung).
  • Einführen oder Entnehmen von Tierarten (außer aus besonderen Gründen); Jagen und Fischen; Töten, Fangen, Verletzen oder Stören von Wildtieren.
  • Einleiten von Abwasser oder Wasser, das die Eigenschaften des Provinznaturschutzgebiets verändert.
  • Verwendung von Pestiziden und Herbiziden jeglicher Toxizität.
  • Überqueren von Hochspannungsleitungen und Telefonleitungen.
  • Überfliegen in niedriger Höhe mit Flugzeugen oder Hubschraubern.
  • Das Erzeugen von störendem Lärm und das Fahren von Kraftfahrzeugen jeglicher Art.
  • Baden und Benutzung von Wasserfahrzeugen (außer zu wissenschaftlichen, Verwaltungs- und Erhaltungszwecken).
  • Sammeln und Beschädigen von Pilzen und anderen Produkten aus dem Unterholz.
  • Zelten, Feuer machen, Hunde oder andere Haustiere frei herumlaufen lassen.
  • Betreten des Schutzgebiets außerhalb der markierten Wege (außer für Eigentümer, Nutznießer, Pächter, wissenschaftliches/überwachendes/verwaltendes Personal)

Referenzorte

Pudrosee

Provinzielles Naturschutzgebiet

Es liegt im Pergine Valsugana und besteht aus einem Torfmoor, das den Boden eines Beckens einnimmt, das nur durch ein bescheidenes Relief, den Doss del Zucàr, von der Talsohle des Pergine getrennt ist.
Obwohl sein floristischer und vegetativer Reichtum durch die Bergbautätigkeit teilweise beeinträchtigt wurde, bewahrt dieses Torfmoor - eines der größten in geringer Höhe im Trentino - noch immer ein außergewöhnliches pflanzliches Erbe.

 

Das Reservat ist auch ein besonderes Schutzgebiet und gehört zu den geschützten Gebieten, die das Netz der Brenta-Reservate bilden.

Dokumente

Beigefügte Anlagen

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 11175 del 23/10/1987

Individuazione del biotopo di interesse provinciale denominato 'Lago Pudro' ai sensi dell'art. 5 della legge provinciale 23 giugno 1986, n. 14 e s.m., 'Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale, culturale e scientifico'.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 23.12.2025 12:17

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