Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Provinznaturschutzgebiet "Palu" di Borghetto - erlaubte Aktivitäten und Verbote

Auszug aus dem Errichtungsbeschluss und eventuellen Änderungsbeschlüssen mit den erlaubten Aktivitäten und den für das Provinznaturschutzgebiet festgelegten Grenzen und Verboten.
Die Angaben in den Beschlüssen, auf die am Ende der Seite verwiesen wird, sind in jedem Fall maßgebend.

Veröffentlichungsdatum:

19.12.2025

Beschreibung

Erlaubte Aktivitäten
Beschränkungen und Verbote
Teilweise geschütztes Gebiet
  • Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit auf bewirtschafteten Feldern unter Verwendung traditioneller oder moderner kompatibler Techniken.
  • Befahren der Anbauflächen mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen, ausschließlich für Eigentümer, Pächter, Nutznießer, Verwalter und landwirtschaftliche Arbeitnehmer.
  • Mineralische und organische Behandlungen und Düngung innerhalb bestimmter Grenzen (siehe Einzelheiten im Anhang des Beschlusses).
  • Renovierung von Geräteschuppen.
  • Eingriffe zur Erhaltung, Umweltsanierung, öffentlichen Nutzung nach einem genehmigten interdisziplinären Plan.
  • Änderung oder Umgestaltung der Elemente des Provinznaturschutzgebiets.
  • Ablagerung von Abfällen oder Materialien, Aushub, Änderung des Anbaus, Rückgewinnung oder Entwässerung des Bodens.
  • Die Kultivierung von Steinbrüchen und Torfmooren sowie die Aufhebung bestehender Genehmigungen.
  • Das Einbringen, Entfernen oder Beschädigen von Wildpflanzen, außer aus wissenschaftlichen oder naturschutzfachlichen Gründen mit vorheriger Genehmigung.
  • Töten, Stören, Freilassen oder Entnehmen von Tierarten, außer aus besonderen Gründen.
  • Einleiten von Abwasser oder Wasser, das die Eigenschaften des Provinznaturparks verändert.
  • Verwendung von Pestiziden, Herbiziden, mineralischen oder organischen Düngemitteln, die Eutrophierung verursachen oder die biochemischen Eigenschaften des Wassers dauerhaft verändern.
  • Das Durchqueren des Gebiets mit Hochspannungsleitungen oder Telefonleitungen.
  • Überfliegen in niedriger Höhe mit Flugzeugen oder Hubschraubern.
  • Töne, Lichter, störende Geräusche machen
  • Befahren mit Wohnmobilen.
  • Baden und Benutzung von Wasserfahrzeugen.
  • Zelten, Feuer machen, Hunde oder andere Haustiere frei herumlaufen lassen.
  • Betreten des Schutzgebiets außerhalb der markierten Wege, außer für Eigentümer/Mieter oder für wissenschaftliche/überwachende/verwaltende Tätigkeiten.
Integrales Schutzgebiet
  • Eingriffe zur Erhaltung, Wiederherstellung der Umwelt und zur öffentlichen Nutzung nach einem genehmigten interdisziplinären Plan.
  • Modifizierung oder Veränderung der Elemente des Provinznaturschutzgebiets.
  • Ablagerung von Abfällen oder Materialien, Aushub, Änderung des Anbaus, Rückgewinnung oder Entwässerung des Bodens.
  • Die Kultivierung von Steinbrüchen und Torfmooren sowie die Aufhebung bestehender Genehmigungen.
  • Das Einbringen, Entfernen oder Beschädigen von Wildpflanzen, außer aus wissenschaftlichen oder naturschutzfachlichen Gründen mit vorheriger Genehmigung.
  • Töten, Stören, Freilassen oder Entnehmen von Tierarten, außer aus besonderen Gründen.
  • Einleiten von Abwasser oder Wasser, das die Eigenschaften des Provinznaturparks verändert.
  • Verwendung von Pestiziden, Herbiziden, mineralischen oder organischen Düngemitteln, die Eutrophierung verursachen oder die biochemischen Eigenschaften des Wassers dauerhaft verändern.
  • Das Durchqueren des Gebiets mit Hochspannungsleitungen oder Telefonleitungen.
  • Überfliegen in niedriger Höhe mit Flugzeugen oder Hubschraubern.
  • Töne, Lichter, störende Geräusche machen
  • Befahren mit Wohnmobilen.
  • Baden und Benutzung von Wasserfahrzeugen.
  • Zelten, Feuer machen, Hunde oder andere Haustiere frei herumlaufen lassen.
  • Betreten des Schutzgebiets abseits der markierten Wege, außer für Eigentümer/Mieter oder für wissenschaftliche/überwachende/verwaltende Tätigkeiten.

Referenzorte

Palu' di Borghetto

Provinzielles Naturschutzgebiet

Zusammen mit dem Naturschutzgebiet "Taio" in der Nähe von Nomi ist "Palù di Borghetto" das letzte Überbleibsel der ursprünglichen Landschaft des Etschtals, die einst durch das Vorhandensein zahlreicher Feuchtgebiete, wie Sümpfe, Teiche, Flussarme, Ufer- und Sumpfwälder, gekennzeichnet war.

Das Reservat ist auch ein besonderes Schutzgebiet und ein besonderes Schutzgebiet.

Dokumente

Beigefügte Anlagen

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 13187 del 3/11/1989

Individuazione del biotopo di interesse provinciale denominato 'Palù di Borghetto' ai sensi dell'art. 5 della legge provinciale 23 giugno 1986, n. 14 e s.m., 'Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale, culturale e scientifico'.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 23.12.2025 12:35

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren