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Provinznaturschutzgebiet "Palu" di Boniprati - erlaubte Aktivitäten und Verbote

Auszug aus dem Errichtungsbeschluss und eventuellen Änderungsbeschlüssen mit den erlaubten Aktivitäten und den für das Provinznaturschutzgebiet festgelegten Grenzen und Verboten.
Die Angaben in den Beschlüssen, auf die am Ende der Seite verwiesen wird, sind in jedem Fall maßgebend.

Veröffentlichungsdatum:

19.12.2025

Beschreibung

Erlaubte Aktivitäten
Beschränkungen und Verbote
Teilweise geschütztes Gebiet
  • Fortführung des üblichen Mähens und der damit verbundenen agronomischen Praktiken (Düngung).
  • Wiederherstellung von Geräteschuppen auf landwirtschaftlichen Flächen.
  • Zugang zu bewirtschafteten Flächen, auch mit Kraftfahrzeugen, durch Eigentümer/Pächter/Besitzer.
  • Ausübung des Waldbaus nach den Vorschriften der für die Schutzgebiete zuständigen Dienststelle der Provinz.
  • Verkehr von Kraftfahrzeugen für forstliche Nutzungstätigkeiten.
  • Nur Weidehaltung von Vieh.
  • Skilanglauf nach Rücksprache mit der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzbehörde (Pistenfahrzeuge sind im Naturschutzgebiet nicht erlaubt).
  • Maßnahmen zur Erhaltung, zum biologisch-ökologischen Ausgleich, zur kulturellen Nutzung und zur wissenschaftlichen Forschung durch oder im Auftrag der für die Schutzgebiete zuständigen Dienststelle der Provinz.
  • Eingriffe zur Instandhaltung und Anpassung von Anlagen oder Infrastrukturen von öffentlichem Interesse.
  • Das Einbringen, Entfernen oder Beschädigen von Pflanzen jeglicher Art.
  • Jagen und Fischen, Einführen, Entfernen oder Stören von Tierarten.
  • Das Errichten von Bauten oder Artefakten, auch vorübergehend.
  • Die Entnahme oder Einleitung von Wasser oder Klärschlamm, mit Ausnahme der Entnahme von Wasser für Trink- und Feuerlöschzwecke nach Rücksprache mit der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzbehörde.
  • Die Bearbeitung des Bodens, auch zu agronomischen Zwecken.
  • Verwendung von chemischen Düngemitteln und Pestiziden jeglicher Art oder Giftködern.
  • Durchqueren des Gebiets mit neuen Strom-, Telefon- oder anderen Freileitungen/Untergrundleitungen.
  • Errichten von Zäunen, die den Durchgang von Wildtieren beschädigen oder behindern können.
  • Entfernen oder Beschädigen von Beschilderungen.
Integrales Schutzgebiet
  • Eingriffe, die für die Erhaltung, das bio-ökologische Gleichgewicht, die kulturelle Nutzung und die wissenschaftliche Forschung notwendig sind, durch oder im Auftrag der für Schutzgebiete zuständigen Provinzbehörde.
  • Eingriffe zur Instandhaltung und Anpassung von Anlagen oder Infrastrukturen von öffentlichem Interesse.
  • Anpflanzen, Entfernen oder Beschädigen von Pflanzen, Sammeln oder Beschädigen von Pilzen oder anderen Unterwuchsprodukten.
  • Jagen und Fischen, Freilassen, Entnehmen oder Stören von Tierarten, Freilassen von Hunden oder anderen Haustieren.
  • Das Errichten von Bauwerken oder Artefakten, auch vorübergehend.
  • Die Entnahme oder Einleitung von Wasser oder Klärschlamm, es sei denn, das Wasser wird nach Rücksprache mit der für die Schutzgebiete zuständigen Dienststelle der Provinz zu Trink- oder Feuerlöschzwecken entnommen.
  • Die Bearbeitung des Bodens, auch zu agronomischen Zwecken.
  • Verwendung von Pestiziden jeglicher Art.
  • Durchqueren des Gebiets mit neuen Strom-, Telefon- oder anderen Freileitungen/Untergrundleitungen.
  • Das Betreten des Provinznaturschutzgebiets, außer für Eigentümer/Mieter/Besitzer.
  • Das Betreten mit mechanischen oder tierischen Transportmitteln.
  • Überfliegen in geringer Höhe und Landen von Luftfahrzeugen
  • Baden und Benutzung von Wasserfahrzeugen.
  • Benutzung von Pistenraupen zur Instandhaltung der Langlaufloipen
  • Zelten, Feuer machen, störende Lichter, Klänge und Geräusche verursachen, Wettkämpfe oder folkloristische Aktivitäten durchführen.
  • Das Errichten von Zäunen, die Schäden verursachen oder den Durchgang von Wildtieren behindern können.
  • Entfernen oder Beschädigen von Schildern

Referenzorte

Palu di Boniprati

Provinzielles Naturschutzgebiet

Das Naturschutzgebiet besteht aus einem Torfmoor, das sich in einem Sattel befindet, der parallel zum Valle delle Giudicarie verläuft und den Monte Melino vom Gipfel der Pissola trennt.

Das Reservat ist auch ein besonderes Schutzgebiet und gehört zu den geschützten Gebieten, die das Netz der Reservate des Valle del Chiese bilden.

Dokumente

Beigefügte Anlagen

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 59 del 10/01/1994

Individuazione del biotopo di interesse provinciale denominato 'Palù di Boniprati' ai sensi dell'art. 5 della legge provinciale 23 giugno 1986, n. 14 e s.m., 'Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale, culturale e scientifico'.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 23.12.2025 12:33

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