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Provinznaturschutzgebiet "Palu" Tremole - erlaubte Aktivitäten und Verbote

Auszug aus dem Errichtungsbeschluss und eventuellen Änderungsbeschlüssen mit den erlaubten Aktivitäten und den für das Provinznaturschutzgebiet festgelegten Grenzen und Verboten.
Die Angaben in den Beschlüssen, auf die am Ende der Seite verwiesen wird, sind in jedem Fall maßgebend.

Veröffentlichungsdatum:

19.12.2025

Beschreibung

Erlaubte Aktivitäten
Beschränkungen und Verbote
  • Fortführung der üblichen Mäharbeiten.
  • Zugang zu bewirtschafteten Flächen, auch mit Kraftfahrzeugen, durch Eigentümer/Pächter/Besitzer.
  • Ausübung der Waldbewirtschaftung auf der Grundlage des Waldbewirtschaftungsplans oder der Vorschriften der für die Schutzgebiete zuständigen Dienststelle der Provinz.
  • Befahren mit Kraftfahrzeugen zur Waldnutzung.
  • Instandhaltungsmaßnahmen an Anlagen oder Infrastrukturen von öffentlichem Interesse, nach Rücksprache mit der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzdienststelle.
  • Eingriffe, die für die Erhaltung, das bio-ökologische Gleichgewicht, die kulturelle Entfaltung und die wissenschaftliche Forschung notwendig sind, durch oder im Auftrag der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzbehörde.
  • Modifizierung oder Veränderung der Elemente des Provinznaturschutzgebiets.
  • Ablagerung von Abfällen oder Materialien, Aushub, Änderung der Bewirtschaftung, Urbarmachung oder Entwässerung des Bodens.
  • Steinbrüche und Torfmoore kultivieren.
  • Das Anbringen, Entfernen oder Beschädigen von Pflanzen, das Sammeln oder Beschädigen von Pilzen oder anderen Produkten des Unterholzes.
  • Jagen und Fischen, Freilassen, Entnehmen oder Stören von Tierarten, Freilassen von Hunden oder anderen Haustieren.
  • Das Errichten von Bauten oder Artefakten, auch vorübergehend.
  • Wasser- oder Abwasserentsorgung.
  • Rodung von Wäldern, Wiesen und unbebauten Flächen zu landwirtschaftlichen Zwecken.
  • Verwendung von Pestiziden oder Giftködern für Zwecke, die nicht mit den erlaubten Aktivitäten zusammenhängen.
  • Verwendung von Mulch mit künstlichen Materialien.
  • Durchqueren des Gebietes mit neuen Strom-, Telefon- oder anderen Frei- und Erdleitungen.
  • Verlassen der Wege und Abwandern von ihnen, außer für Eigentümer/Mieter/Besitzer.
  • Betreten mit mechanischen oder tierischen Transportmitteln.
  • Überfliegen in niedriger Höhe und Landen von Flugzeugen.
  • Zelten, Feuer machen, störende Lichter, Klänge und Geräusche verursachen
  • Durchführung von Wettkämpfen oder folkloristischen Aktivitäten (andere organisierte Veranstaltungen bedürfen einer vorherigen Genehmigung).
  • Das Errichten von Zäunen jeglicher Art.
  • Entfernen oder Beschädigen von Schildern.

Referenzorte

Palu' Tremole

Provinzielles Naturschutzgebiet

Hochmoor von großem naturalistischem Interesse, umgeben von Nadelwäldern im oberen Nonstal. Es handelt sich um ein noch relativ intaktes Feuchtgebiet, das durch das Vorhandensein von drei Moortypen gekennzeichnet ist: das Niedermoor, das Zwischenmoor (oder Übergangsmoor) und das Hochmoor.

Das Reservat ist auch ein besonderes Schutzgebiet. Es befindet sich in der Nähe der lokalen Reservate Palù Tremole A-B-C-D und Gran Palù A-B.

Dokumente

Beigefügte Anlagen

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 16947 del 30/11/1992

Individuazione del biotopo di interesse provinciale denominato 'Palù Tremole' ai sensi dell'art. 5 della legge provinciale 23 giugno 1986 n. 14 e s.m., 'Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale, culturale e scientifico'

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 07.01.2026 12:07

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