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Provinznaturschutzgebiet Laghestel di Piné - erlaubte Aktivitäten und Verbote

Auszug aus dem Errichtungsbeschluss und eventuellen Änderungsbeschlüssen mit den erlaubten Aktivitäten und den für das Provinznaturschutzgebiet festgelegten Grenzen und Verboten.
Die Angaben in den Beschlüssen, auf die am Ende der Seite verwiesen wird, sind in jedem Fall maßgebend.

Veröffentlichungsdatum:

19.12.2025

Beschreibung

Erlaubte Aktivitäten
Beschränkungen und Verbote
  • Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit auf bewirtschafteten Feldern unter Verwendung traditioneller oder moderner kompatibler Techniken.
  • Befahren der Anbauflächen mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen für Eigentümer und Arbeiter.
  • Ausübung des Waldbaus gemäß den Waldbewirtschaftungsplänen oder den Vorschriften der für Schutzgebiete zuständigen Provinzdienststelle.
  • Nutzung und Renovierung bestehender Werkzeugunterstände.
  • Öffentliche Nutzung des Provinznaturschutzgebiets durch Maßnahmen, die von der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzdienststelle geplant werden.
  • Maßnahmen, die für die kulturelle/wissenschaftliche Nutzung, den Schutz, die Erhaltung, die Renaturierung und die ökologische/ökologische Verbesserung erforderlich sind, die in spezifischen Plänen festgelegt und genehmigungspflichtig sind.
  • Routinemäßige Instandhaltung der bestehenden Wege.
  • Betreten auch außerhalb der markierten Wege, mit Ausnahme des Bereichs, der unter integriertem Schutz steht.
  • Die Elemente des Provinznaturschutzgebiets zu verändern oder umzugestalten.
  • Ablagerung von Abfällen, Aushub, Änderung der Bewirtschaftung, Urbarmachung oder Entwässerung des Geländes.
  • Die Kultivierung von Steinbrüchen und Torfmooren.
  • Einführen, Entfernen, Beschädigen von Wildpflanzen (außer aus wissenschaftlichen/konservatorischen Gründen und mit Genehmigung).
  • Töten, Fangen, Verletzen, Freilassen oder Entnehmen von Tierarten (außer aus besonderen Gründen).
  • Einleiten von Abwasser oder Wasser, das die Eigenschaften des Provinznaturparks verändert.
  • Verwendung von Pestiziden, Herbiziden, mineralischen oder organischen Düngemitteln, die eine Eutrophierung auslösen oder die Gewässer verändern können.
  • Kreuzung mit Hochspannungsleitungen und Telefonleitungen.
  • Überfliegen in niedriger Höhe mit Flugzeugen oder Hubschraubern.
  • Erzeugen von Tönen, Lichtern, störenden Geräuschen und Fahren von Freizeit-Kraftfahrzeugen.
  • Baden und Benutzung von Wasserfahrzeugen.
  • Zelten, Feuer machen, Hunde oder andere Haustiere frei herumlaufen lassen.
  • Das Betreten des Schutzgebiets außerhalb der markierten Wege (außer für Eigentümer, Pächter, Besitzer, wissenschaftliche/überwachende/verwaltende Mitarbeiter).
  • Zäune jeglicher Art.

Referenzorte

Kiefer" Laghestel

Provinzielles Naturschutzgebiet

Es handelt sich zweifellos um eines der bekanntesten Naturschutzgebiete, da sein Schutz, der 1974 von der Gemeinde Baselga di Piné anerkannt wurde, zu einem Modell für diese kleinen Schutzgebiete geworden ist.
Es handelt sich um ein "torfig-palustrines Becken", d.h. um einen ehemaligen See, der fast vollständig überschwemmt und in ein Sumpfgebiet umgewandelt wurde, in dem jedoch noch ein Rest von Wasser von einiger Größe verbleibt, das von einem großen Schilfgürtel umgeben ist.

Das Reservat ist auch ein besonderes Schutzgebiet.

Dokumente

Beigefügte Anlagen

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 16440 del 21/12/1989

Individuazione del biotopo di interesse provinciale denominato 'Laghestel di Pinè' ai sensi dell'art. 5 della legge provinciale 23 giugno 1986, n. 14 e s.m., 'Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale, culturale e scientifico'.

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 3718 del 31/03/1995

Modifica della deliberazione n. 16440 d.d. 21 dicembre 1989 Individuazione del biotopo di interesse provinciale denominato 'Laghestel di Pinè' ai sensi dell'art. 5 della Legge Provinciale 23 giugno 1986, n. 14 'Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale, culturale e scientifico'.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 22.12.2025 18:02

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