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Provinznaturschutzgebiet ADIGE - erlaubte Aktivitäten und Verbote

Auszug aus dem Errichtungsbeschluss und eventuellen Änderungsbeschlüssen mit den erlaubten Aktivitäten und den für das Provinznaturschutzgebiet festgelegten Grenzen und Verboten.
Die Angaben in den Beschlüssen, auf die am Ende der Seite verwiesen wird, sind in jedem Fall maßgebend.

Veröffentlichungsdatum:

04.04.2025

Beschreibung

Erlaubte Aktivitäten
  • Betreten der bewirtschafteten Flächen, auch mit Kraftfahrzeugen, durch den Eigentümer, Pächter oder Besitzer, außer bei besonderen Vorschriften zum Schutz seltener Brutvogelarten.
  • Forstwirtschaft auf der Grundlage des nach den Kriterien des naturnahen Waldbaus erstellten Waldbewirtschaftungsplans oder eines vom Grünflächenamt erstellten Waldbewirtschaftungsplans.
  • Verkehr von Kraftfahrzeugen für forstliche Nutzungstätigkeiten, mit Ausnahme spezifischer Vorschriften für den Schutz seltener Arten bei der Fortpflanzung.
  • Bau von Infrastruktureinrichtungen von öffentlichem Interesse, für die es keine Alternativstandorte gibt, vorbehaltlich der verbindlichen Stellungnahme des Parks und des Naturschutzdienstes.
  • Tätigkeiten, die für die kulturelle und wissenschaftliche Nutzung des Biotops, seinen Schutz, seine Erhaltung, seine Renaturierung, seine bioökologische und ökologische Verbesserung erforderlich sind, auf der Grundlage eines spezifischen Plans und vorbehaltlich der Genehmigung durch den Dienst für Naturparks und Naturschutz.
  • Mähen der Wiesen nach den Techniken und dem Zeitplan, die vom Dienst für Naturparks und Naturschutz vorgegeben werden.
  • Fortsetzung der derzeitigen Wasserentnahme zu Bewässerungszwecken durch die bestehende Wasserentnahme mit regulärer Konzession im Gebiet von Ischia di Isera.
  • Durchgang der Herden während der Wandertierhaltung und deren Beweidung in der Zeit von November bis Februar.
  • Hydraulische Arbeiten und Instandhaltung des Flussbettes (einschließlich Abtragung von Material und Zurückschneiden der Vegetation), die von der Wasserbaubehörde als notwendig erachtet werden, um den Hochwasserabfluss des Flusses zu gewährleisten, wobei die Planung auf die Sicherheit der bewohnten Gebiete und ein Höchstmaß an verträglicher Natürlichkeit ausgerichtet ist.
  • Fischerei an den Ufern der Etsch.
Beschränkungen und Verbote
  • Veränderung der Elemente, die das Biotop ausmachen, mit Ausnahme von Eingriffen, die notwendig sind, um den Hochwasserabfluss des Flusses zu gewährleisten.
  • Die Ablagerung von Abfällen oder Materialien jeglicher Art sowie die Durchführung von Ausgrabungen, Änderungen der Bewirtschaftung, Landgewinnung oder Trockenlegung, mit Ausnahme von Eingriffen, die zur Gewährleistung des Hochwasserabflusses des Flusses erforderlich sind.
  • Abbau von Steinbrüchen und Torfmooren (mit rechtmäßigem Widerruf der bestehenden Genehmigungen).
  • Tätigkeiten, die eine Störung oder Veränderung bestehender ökologischer Werte auslösen oder verursachen können.
  • Einbringen, Entfernen oder Beschädigen von Flora und Pilzen jeglicher Art, außer aus wissenschaftlichen und biotopschützenden Gründen und mit vorheriger Genehmigung.
  • Töten, Verletzen, Fangen, Stören, Freilassen oder Entnehmen von Tierarten sowie das Freilassen von Hunden oder anderen Haustieren, außer aus den genannten Gründen und mit der erforderlichen Genehmigung.
  • Direktes oder indirektes Einleiten von Abwasser oder Wasser, das die Eigenschaften des Biotops anderweitig verändern kann.
  • Das Errichten von Bauwerken oder Artefakten jeglicher Art und jeglichen Materials, auch wenn sie nur vorübergehend sind.
  • Ableitung von Wasserressourcen, außer wie für das Gebiet von Ischia di Isera angegeben.
  • Verwendung von Pestiziden und Herbiziden jeglicher Toxizitätsklasse, außer bei Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit.
  • Rodung von Wäldern, Wiesen und unbebauten Flächen zu landwirtschaftlichen Zwecken.
  • Durchqueren des Gebietes mit Hochspannungsleitungen und Leitungen für Telefondienste und anderen ober- oder unterirdischen Leitungen.
  • Das Überfliegen des Biotops in niedriger Höhe mit Flugzeugen oder Hubschraubern.
  • Geräusche, Töne und störende Lichter machen
  • Befahren mit Fahrzeugen jeglicher Art.
  • Zelten, Feuer anzünden, Hunde oder andere Haustiere frei herumlaufen lassen.
  • Das Betreten des Schutzgebiets außerhalb der markierten Wege, mit Ausnahme des Eigentümers, Nutznießers, Pächters oder Besitzers in anderer Eigenschaft und anderer Personen, die wissenschaftliche, Überwachungs- und Verwaltungstätigkeiten durchführen.
  • Jede Art von Umzäunung vorzunehmen, es sei denn, sie entspricht dem im Bewirtschaftungsplan angegebenen Typ oder wurde im Voraus genehmigt.
  • Durchführung von Erholungs-, Sport- und/oder Freizeitaktivitäten, es sei denn, sie sind ausdrücklich davon ausgenommen.
  • Entfernung oder Beschädigung der Biotopkennzeichnung und der Begrenzungsschilder.

Etsch

Provinzielles Naturschutzgebiet

Das Naturschutzgebiet ist ein Komplex aus vier kleinen Naturgebieten, die sich entlang der Etsch zwischen den Gemeinden Isera, Ala und Avio bis zur Grenze der Region Venetien befinden.
Es handelt sich um die letzten naturnahen Gebiete entlang der Etsch, in denen Feuchtgebiete erhalten sind, die für Zugvögel geeignet sind.

Das Reservat ist auch ein besonderes Schutzgebiet und ein besonderes Schutzgebiet.

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Dokumente

Beigefügte Anlagen

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 1845 del 1/08/2003

Individuazione del biotopo di interesse provinciale denominato 'Adige' ai sensi dell'art. 5 della legge provinciale 23 giugno 1986, n. 14 e s.m., 'Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale, culturale e scientifico'.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 18.12.2025 19:09

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