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Provinziales Naturreservat Ampola-See - erlaubte Aktivitäten und Verbote

Auszug aus dem Errichtungsbeschluss und eventuellen Änderungsbeschlüssen mit den erlaubten Aktivitäten und den für das Provinznaturschutzgebiet festgelegten Grenzen und Verboten.
Die Angaben in den Beschlüssen, auf die am Ende der Seite verwiesen wird, sind in jedem Fall maßgebend.

Veröffentlichungsdatum:

19.12.2025

Beschreibung

Erlaubte Aktivitäten
Beschränkungen und Verbote
  • Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit auf bewirtschafteten Feldern unter Verwendung traditioneller oder moderner kompatibler Techniken.
  • Einführung von Mulchen mit künstlichem Material, vorbehaltlich der verbindlichen Stellungnahme der für Schutzgebiete zuständigen Dienststelle der Provinz.
  • Befahren der Anbauflächen mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen für Eigentümer und Arbeiter.
  • Ausübung des Waldbaus gemäß den Waldbewirtschaftungsplänen oder den Vorschriften der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzdienststelle.
  • Verkehr von Kraftfahrzeugen für forstwirtschaftliche Tätigkeiten (sofern nicht ausdrücklich vorgeschrieben).
  • Verwendung von Wasser zum Löschen von Waldbränden.
  • Eingriffe zur kulturellen/wissenschaftlichen Nutzung, zum Schutz, zur Erhaltung, zur Renaturierung und zur ökologischen/umwelttechnischen Verbesserung, die in spezifischen Plänen festgelegt sind und einer Genehmigung bedürfen.
  • Die Fischerei ist in den für das Projekt vorgesehenen Gebieten frei erlaubt, mit eventuellen Einschränkungen durch die für die Schutzgebiete zuständige Provinzbehörde.
  • Änderung oder Umgestaltung der Elemente des Provinznaturschutzgebiets.
  • Ablagerung von Abfällen, Aushub, Änderung der Bewirtschaftung, Urbarmachung oder Entwässerung des Bodens.
  • Die Kultivierung von Steinbrüchen und Torfmooren.
  • Flora und Pilze einführen, entfernen oder beschädigen (außer aus wissenschaftlichen/konservatorischen Gründen und mit Genehmigung).
  • Töten, Verletzen, Einfangen, Stören, Freilassen oder Entnehmen von Tierarten (außer aus besonderen Gründen).
  • Ablassen von Wasserressourcen.
  • Verwendung von Pestiziden, Herbiziden, mineralischen oder organischen Düngemitteln, die Eutrophierung auslösen oder das Wasser verändern können.
  • Überqueren von Hochspannungsleitungen und Telefonleitungen.
  • Überfliegen in niedriger Höhe mit Flugzeugen, Hubschraubern oder anderen Kraftfahrzeugen.
  • Das Erzeugen von störendem Lärm und das Führen von Kraftfahrzeugen jeglicher Art.
  • Zelten, Feuer machen, Hunde oder andere Haustiere frei herumlaufen lassen.
  • Betreten des Schutzgebiets außerhalb der markierten Wege (außer für Eigentümer, Pächter, Nutznießer, wissenschaftliches/überwachendes/verwaltendes Personal).
  • Zäune jeglicher Art (außer denen, die im wissenschaftlichen Schutz- und Aufwertungsplan vorgesehen sind).
  • Das Baden und die Benutzung von Booten (außer aus wissenschaftlichen, verwaltungstechnischen und konservatorischen Gründen des Provinzialnaturschutzgebiets).
  • Durchführung von Spiel- und/oder Sport- oder Freizeitaktivitäten.

Referenzorte

Ampolasee

Provinzielles Naturschutzgebiet

Der Ampola-See liegt in der Nähe der Wasserscheide zwischen dem Sarca-Garda- und dem Chiese-Becken, in der Talsohle des gleichnamigen Tals, das nach Südwesten in das weite Ledro-Tal übergeht.

Das Reservat ist auch ein besonderes Schutzgebiet und gehört zu den geschützten Gebieten, die das Netz der Alpi Ledrensi-Reservate bilden.

Dokumente

Beigefügte Anlagen

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 9735 del 16/08/1990

Individuazione del biotopo di interesse provinciale denominato 'Lago d'Ampola' ai sensi dell'art. 5 della legge provinciale 23 giugno 1986, n. 14 e s.m., 'Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale, culturale e scientifico'.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 22.12.2025 18:09

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