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Naturschutzgebiet der Provinz La Rocchetta - erlaubte Aktivitäten und Verbote

Auszug aus dem Errichtungsbeschluss und eventuellen Änderungsbeschlüssen mit den erlaubten Aktivitäten und den für das Provinznaturschutzgebiet festgelegten Grenzen und Verboten.
Die Angaben in den Beschlüssen, auf die am Ende der Seite verwiesen wird, sind in jedem Fall maßgebend.

Veröffentlichungsdatum:

04.04.2025

Beschreibung

Erlaubte Aktivitäten
Beschränkungen und Verbote
  • Fischerei:
    Neuer Abschnitt, Versuchsprogramm (auf der Karte im Anhang zum Beschluss Nr. 33/2017 gelb markiert): No-Kill oder Null-Fang; nur Kunstköder aus einem Fass ohne Widerhaken; Schließung vom 1. März bis einschließlich 30. Mai; Angeln nur am rechten orographischen Ufer des Hauptlaufs, Vermeidung von Passagen/Schluchten/Rampen entlang der Nebenläufe; Nutzung der bestehenden Wege für den Zugang.
    Bereits erlaubter Abschnitt (auf der Karte im Anhang zum Beschluss Nr. 33/2017 blau markiert): No-Kill oder kein Fang; nur einarmige, widerhakenlose Kunstköder; Schließung vom 1. März bis einschließlich 30. Juni; Ausübung nur entlang des Hauptlaufs, Vermeidung von Durchgängen/Passagen/Graben entlang der Nebenachsen; Nutzung der bestehenden Wege für den Zugang.
  • Ichthyologische Überwachung in Fischerei- und Nichtfischereigebieten.
  • Fortführung der landwirtschaftlichen Tätigkeiten auf den bewirtschafteten Flächen (nach traditionellen oder modernen Methoden, die mit dem Provinznaturschutzgebiet vereinbar sind; neue intensive Bewirtschaftungen erfordern eine verbindliche Stellungnahme der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzdienststelle).
  • Renovierung von Geräteschuppen auf landwirtschaftlichen Flächen.
  • Zugang zu bewirtschafteten Flächen (auch mit Kraftfahrzeugen) für Eigentümer, Pächter, Besitzer.
  • Ausübung des Waldbaus (nach Waldbewirtschaftungsplan oder Vorschriften des für Schutzgebiete zuständigen Provinzdienstes).
  • Befahren mit Kraftfahrzeugen für forstliche Nutzungstätigkeiten.
  • Wartungsarbeiten an Anlagen oder Infrastrukturen von öffentlichem Interesse (nach Rücksprache mit der für Schutzgebiete zuständigen Provinzdienststelle).
  • Mögliche Erforschung und Erschließung von Hydrothermalquellen.
  • Fortführung von Aktivitäten zur Verarbeitung von Zuschlagstoffen (zum Zeitpunkt der Niederlassung vorhanden). Befreiung für eine neue Betonmischanlage, wenn das Gebiet mit Vegetationsbarrieren umgestaltet wird, um die Auswirkungen zu mildern.
  • Eingriffe, die für die Erhaltung, das bio-ökologische Gleichgewicht, das kulturelle Vergnügen und die wissenschaftliche Forschung notwendig sind (durch oder im Auftrag der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzbehörde).
  • Angeln: In den verbleibenden Flussabschnitten innerhalb des Reservats ist jeglicher Fischfang verboten.
  • Die Elemente des Provinznaturschutzgebiets in irgendeiner Weise zu verändern oder umzugestalten.
  • Ablagerung von Abfällen oder Materialien, Aushub, Änderung der Bewirtschaftung, Urbarmachung oder Trockenlegung des Landes.
  • Die Kultivierung von Steinbrüchen und Torfmooren.
  • Betreten, Entfernen oder Beschädigen von Pflanzen oder Pflanzenteilen, Sammeln oder Beschädigen von Pilzen oder anderen Unterholzprodukten.
  • Das Jagen, Freilassen, Entnehmen oder Stören von Tierarten, das Herumlaufenlassen von Hunden oder anderen Haustieren (auch zum Hüten).
  • Das Errichten von Konstruktionen oder Artefakten jeglicher Art und jeglichen Materials, auch vorübergehend.
  • Ableiten oder Einleiten von Wasser oder Abwasser (außer bei ICEC-Brunnen)
  • Landwirtschaftliche Bearbeitung von Wäldern, Grünland und unbewirtschafteten Flächen.
  • Verwendung von Pestiziden jeglicher Art oder Giftködern (zu Zwecken außerhalb des normalen Ablaufs der erlaubten Aktivitäten).
  • Verwendung von Mulch mit künstlichen Materialien.
  • Das Gebiet mit neuen Stromleitungen, Telefonleitungen oder anderen ober- oder unterirdischen Leitungen zu durchqueren.
  • Verlassen der Wege und Wandern im Provinznaturschutzgebiet außerhalb der Wege (außer für Eigentümer, Pächter, Besitzer).
  • Das Betreten des Schutzgebietes mit mechanischen oder tierischen Transportmitteln jeglicher Art.
  • Das Überfliegen in geringer Höhe und das Landen von Flugzeugen.
  • Zelten, Feuer machen, störende Lichter, Klänge und Geräusche verursachen, wettkampfmäßige oder folkloristische Aktivitäten durchführen (andere organisierte Veranstaltungen sind genehmigungspflichtig).
  • Das Errichten von Zäunen jeglicher Art.
  • Das Entfernen oder Beschädigen der Kennzeichnung und der Begrenzungsschilder des Provinznaturparks.

Referenzorte

La Rocchetta

Provinzielles Naturschutzgebiet

Ein fluvialer und perifluvialer Lebensraum, der den letzten Abschnitt des Torrente Noce im untersten Teil des Nonstals umfasst, unmittelbar oberhalb der Schlucht, die der Noce zwischen den Kalksteinfelsen gräbt, bevor er in die Piana Rotaliana und dann in das Etschtal mündet. Das oft durchnässte oder vom Wasser überflutete Gelände beherbergt eine reiche perifluviale hygrophile Vegetation.

Das Reservat ist auch ein besonderes Schutzgebiet und ein besonderes Schutzgebiet.

Dokumente

Beigefügte Anlagen

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 16950 del 30/11/1992

Individuazione del biotopo di interesse provinciale denominato 'La Rocchetta', ai sensi della legge provinciale 23 giugno 1986, n. 14 e s.m. 'Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale, culturale e scientifico'.

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 9924 del 5/08/1994

Modifica delibera n. 16950 dd. 30.11.1992: 'individuazione del biotopo di interesse provinciale La Rocchetta ai sensi dell'art. 5 della della L.P. 23.06.1986 n. 14 - norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale, culturale e scientifico.'.

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 5398 del 15/05/1998

Modifica delibera n. 16950 d.d. 30.11.1992, modificata con delibera n. 9924 dd. 05.08.1994 e n. 10778 dd. 29.09.1995 e avente per oggetto: 'Individuazione del biotopo di interesse provinciale 'La Rocchetta' ai sensi dell'art. 5 della L.P. 23.06.1986 n. 14 e s. m. - Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale, culturale e scientifico'.

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 10778 del 29/09/1995

Modifica delibera n. 16950 d.d. 30.11.1992 'Individuazione del biotopo di interesse provinciale La Rocchetta ai sensi dell'art. 5 della L.P. 23.06.1986 n. 14 - norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale, culturale e scientifico'.

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 33 del 20/01/2017

Introduzione di un programma sperimentale relativo all'attività alieutica nella Riserva naturale provinciale denominata 'La Rocchetta', già istituita quale biotopo di interesse provinciale con deliberazione della Giunta provinciale n. 16950 di data 30.11.1992.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 22.12.2025 12:25

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