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Naturpark der Provinz Campobrun - erlaubte Aktivitäten und Verbote

Auszug aus dem Errichtungsbeschluss und eventuellen Änderungsbeschlüssen mit den erlaubten Aktivitäten und den für das Provinznaturschutzgebiet festgelegten Grenzen und Verboten.
Die Angaben in den Beschlüssen, auf die am Ende der Seite verwiesen wird, sind in jedem Fall maßgebend.

Veröffentlichungsdatum:

18.12.2025

Beschreibung

Erlaubte Aktivitäten
Beschränkungen und Verbote
  • Bau und Einrichtung von Gebäuden, die für die Verwaltung und Überwachung des Reservats sowie für die Ausübung von silvopastoralen Tätigkeiten unbedingt erforderlich sind.
  • Bau und Anlegen von Straßen, Wegen oder Zufahrten nur insoweit, als dies für die Zwecke des Reservats selbst erforderlich ist.
  • Das Sammeln und die Entnahme von geologischen, botanischen und faunistischen Funden jeglicher Art, die von der Forstbehörde nur für nachgewiesene wissenschaftliche Forschungszwecke und nach schriftlicher Erklärung genehmigt werden.
  • Das Befahren und die Durchfahrt mit Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugen jeglicher Art ist nur auf den Fahrbahnen erlaubt und wird in Bezug auf Intensität und Stunden von der Forstverwaltung geregelt.
  • Das Halten und Parken mit Kraftfahrzeugen und Fahrzeugen jeder Art ist nur auf den ausgewiesenen Parkflächen erlaubt.
  • Waldnutzungen, die für die Aktivitäten im Reservat unersetzlich sind (Holz für Schutzhütten, Berghütten, Unterstände und Unterkünfte für das Überwachungspersonal), sowie solche, die streng selektiv, naturalistisch und ästhetisch sind.
  • Forsthydraulische Arbeiten, die notwendig sind, um die Stabilität des Bodens zu erhalten, und die mit den ästhetischen und landschaftlichen Zielen des Gebiets in Einklang stehen.
  • Weidehaltung nach Kriterien, die mit den Zielen des Schutzgebiets vereinbar sind (insbesondere in Bezug auf die Verladung und den Transport des Viehs, die Weideflächen und die Abwasserentsorgung).
  • Abschuss von Wild nur durch spezialisiertes Forstpersonal nach strengen naturalistischen Selektionskriterien, um das bio-ökologische Gleichgewicht zu erhalten.
  • Der Abbau und die Öffnung von Steinbrüchen sind erlaubt, wenn das Material innerhalb des Reservats für die Integration von vorher festgelegten Arbeiten und Strukturen in die Landschaft verwendet werden soll, und zwar immer nach den genauen Vorschriften der Forstverwaltung.
  • Nutzung von Wasser, das für die Einrichtung des Reservats unerlässlich ist, einschließlich Wohnhäuser, Unterstände, Hütten.
  • Jede andere Art von Gebäuden, die nicht unbedingt notwendig sind.
  • Bau und Anpflanzung von Kommunikations- oder Transportmitteln, die nicht für die Einrichtung des Reservats bestimmt sind.
  • Anzünden von Feuer, außer in anerkannten Fällen äußerster Notwendigkeit oder an entsprechend ausgewiesenen Stellen.
  • UnnötigerLärm oder Geräuschevon störender Intensität.
  • Wegwerfen oder Zurücklassen von Müll, Papieren, Behältern.
  • Beschädigung von Pflanzen und Belästigung von Tieren jeglicher Art.
  • Ausübung von Motocross.
  • Abschuss von Wildtieren durch nicht spezialisiertes Personal oder ohne Anwendung naturalistischer Selektionskriterien.
  • Jegliche Änderung des Zwecks, der Beschaffenheit oder der Art der Nutzung eines bereits bestehenden Gewässers, ohne dass ein neuer Antrag gestellt wird.
  • Neue Anträge auf Nutzung von Oberflächen- und Tiefengewässern ohne verbindliche Stellungnahme der Forstbehörde.

Referenzorte

Geführtes Naturschutzgebiet Campobrun

Provinzielles Naturschutzgebiet

Es wurde 1971 eingerichtet und befindet sich in den Lessini-Bergen, in Kontinuität mit dem Naturpark Lessinia und dem Staatswald von Giazza (VR). Es umfasst den Trentiner Teil des Staatswaldes von Giazza und erstreckt sich über 426 Hektar.

Das Reservat ist auch ein besonderes Schutzgebiet.

Campobrun Staatswald

Das Provinznaturschutzgebiet erstreckt sich über 438 Hektar in der Gemeinde Ala im südlichen Trentino, an der Grenze zur Provinz Verona. Es steht in Verbindung mit dem Naturpark Lessinia und dem Staatswald von Giazza (Vr).

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 22.12.2025 12:08

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