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Canneti di S. Cristoforo Provincial Nature Reserve - erlaubte Aktivitäten und Verbote

Auszug aus dem Errichtungsbeschluss und eventuellen Änderungsbeschlüssen mit den erlaubten Aktivitäten und den für das Provinznaturschutzgebiet festgelegten Grenzen und Verboten.
Die Angaben in den Beschlüssen, auf die am Ende der Seite verwiesen wird, sind in jedem Fall maßgebend.

Veröffentlichungsdatum:

19.12.2025

Beschreibung

Erlaubte Aktivitäten
Beschränkungen und Verbote
  • Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit auf den bewirtschafteten Feldern mit den üblichen Anbausystemen, sofern diese mit der Erhaltung der besonderen Merkmale des Provinznaturparks vereinbar sind.
  • Zugang zu Wasser und zu Lande zu den bestehenden Anlegestellen für Eigentümer oder Pächter, mit Ein- und Ausfahrt mit Wasserfahrzeugen ohne Motor.
  • Pfandfischerei für Inhaber von ausschließlichen Rechten, die auf der Grundlage der Konzession von 1899 und späterer Änderungen anerkannt wurden.
  • Angeln und Baden am Ufer für den Abschnitt zwischen der Straße "Valene" und der südlichen Grenze des Provinznaturschutzgebiets (Bahnübergang).
  • Maßnahmen zur Erhaltung, zur Wiederherstellung der Umwelt und zur öffentlichen Nutzung des Provinznaturschutzgebiets, die in einem spezifischen interdisziplinären Plan vorgesehen sind, der von der für Schutzgebiete zuständigen Dienststelle der Provinz genehmigt wurde.
  • Die Elemente des Provinznaturschutzgebiets in irgendeiner Weise zu verändern oder umzugestalten.
  • Abfälle oder Materialien jeglicher Art abzulagern und Ausgrabungen, Änderungen des Anbaus, Landgewinnung oder Entwässerungsarbeiten vorzunehmen.
  • Steinbrüche und Torfmoore zu kultivieren und bereits erteilte Genehmigungen zu diesem Zweck zu widerrufen.
  • Das Einführen, Entfernen oder Beschädigen von Pflanzen und Pilzen jeglicher Art, außer aus wissenschaftlichen und naturschutzfachlichen Gründen des Provinznaturschutzgebiets, vorbehaltlich der Genehmigung durch die für Schutzgebiete zuständige Provinzdienststelle.
  • Das Töten, Stören, Einführen oder Entnehmen von Tierarten, außer aus wissenschaftlichen und konservatorischen Gründen und zum Fischen in den genannten Fällen.
  • Einleiten von Abwasser oder Wasser, das die besonderen Eigenschaften des Provinznaturschutzgebiets verändern kann.
  • Verwendung von Pestiziden, Herbiziden, mineralischen oder organischen Düngemitteln, die eine Eutrophierung auslösen oder die biochemischen Eigenschaften der Gewässer dauerhaft verändern können. Insbesondere sind bei den Unkrautvernichtungsmitteln alle Trockenmittel und Produkte auf der Basis von Simazin und Atrazin verboten, nur solche mit nicht rückstandsfreien Produkten werden toleriert. Zur Düngung sind organische und anorganische Düngemittel, die stark mit Schwermetallen belastet sind, nicht zugelassen. Für Behandlungen sind Captan- und Vinclozolin-Produkte nicht zugelassen; der Einsatz von Rodentiziden (mit Ausnahme von "Chlorophacinon"-Ködern) ist verboten.
  • Das Überqueren des Gebiets durch Hochspannungsleitungen oder Telefonleitungen.
  • Das Überfliegen des Provinznaturschutzgebiets in geringer Höhe mit Flugzeugen oder Hubschraubern.
  • Geräusche, Lichter, störende Geräusche
  • Befahren mit Fahrzeugen jeglicher Art zum Vergnügen.
  • Baden an den Ufern und im Wasser vor dem Schilfgürtel, außer im erlaubten Abschnitt (Valene).
  • Benutzung von Wasserfahrzeugen jeglicher Art, außer für die Besitzer von bestehenden Anlegestellen für den Ausstieg oder den Schutz von Wasserfahrzeugen.
  • Zelten, Feuer machen, Hunde oder andere Haustiere frei herumlaufen lassen.
  • Das Betreten des Schutzgebietes außerhalb der markierten Wege, außer für Eigentümer, Nutznießer, Pächter oder Inhaber in anderer Funktion und Personen, die wissenschaftliche, Überwachungs- und Verwaltungstätigkeiten durchführen.

Referenzorte

St. Christophs Schilf

Provinzielles Naturschutzgebiet

Die Ufer des Caldonazzosees, des größten natürlichen Gewässers des Trentino, wurden im Laufe der Zeit stark verändert. Die typische Ufervegetation ist nur noch an einigen Uferabschnitten erhalten: Die beiden größten Streifen am Nordufer östlich und westlich des Dorfes San Cristoforo sind geschützt.

Das Reservat ist auch ein besonderes Schutzgebiet und gehört zu den geschützten Gebieten, die das Netz der Brenta-Reservate bilden.

Dokumente

Beigefügte Anlagen

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 10315 del 9/09/1988

Individuazione del biotopo di interesse provinciale denominato 'Canneti di S. Cristoforo' ai sensi dell'art. 5 della legge provinciale 23 giugno 1986, n. 14 e s.m., 'Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale, culturale e scientifico'.

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 10248 del 3/08/1992

Modifica deliberazione n.10345 di data 9 settembre 1988, non soggetta alla registrazione della Corte dei Conti: Individuazione del biotopo 'Canneti di S. Cristoforo ai sensi dell'art.5 della legge provinciale 23 giugno 1986 n.14 - Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale, culturale e scientifico'.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 22.12.2025 12:06

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