Beschreibung
Die Hütte verfügt über
- eine Küche, die dem Hüttenwirt und dem Hüttenpersonal vorbehalten ist und in der Speisen und Getränke unter Einhaltung der Hygienevorschriften zubereitet werden;
- einen Speisesaal für den Verzehr von Speisen und Getränken, der mit Tischen, Bänken und/oder Stühlen ausgestattet ist;
- einen Schlafbereich, der mit Betten oder Kojen ausgestattet ist;
- gemeinschaftliche sanitäre Einrichtungen.
Die Hütte verfügt außerdem über folgende Dienstleistungen
- ein Kommunikationssystem mit der einheitlichen Notrufzentrale(112) zur Bewältigung von Notfällen
- eine Erste-Hilfe-Ausrüstung für Notfälle;
- eine Stromquelle, die für den Betrieb der Hütte erforderlich ist: Es liegt daher im Ermessen des Hüttenwirts, die elektrischen Geräte der Gäste anzuschließen;
- garantiertesTrinkwasser zumindest in der Küche, da es möglich ist, dass das Wasser im Rest der Hütte nicht trinkbar ist, was durch entsprechende Schilder angezeigt wird. In den Bergen ist Wasser eine begrenzte und kostbare Ressource, so dass es möglich ist, dass der Duschservice für die Gäste nicht zur Verfügung steht, weil er nicht zur Verfügung steht oder wegen Wassermangels ausgesetzt ist, oder dass er kostenpflichtig und/oder zeitlich begrenzt ist.
In der Nähe der Hütte befindet sich immer ein Landeplatz für Hubschrauber, der für Rettungseinsätze und zum Auftanken der Hütte genutzt wird.
Zu den Beherbergungsleistungen einer Berghütte gehören
- Übernachtung,
- die Bewirtung, d. h. die Bereitstellung von Speisen und Getränken aller Art,
- den Verkauf von touristischen Artikeln.
Der Hüttenwirt muss Folgendes gewährleisten
- eine saisonaleMindestöffnung vom 20. Juni bis zum 20. September, die die Anwesenheit und Zugänglichkeit der Hütte während des gesamten 24-Stunden-Zeitraums garantiert, ohne Schließtage
- Aufnahme jedes Wanderers, Bergsteigers oder Touristen, der eine Unterkunft oder einen Unterschlupf benötigt, unabhängig von der Aufnahmekapazität der Hütte, insbesondere bei schlechtem Wetter oder in Notfällen
- Möglichkeit für die Gäste, ihre eigenen Speisen und Getränke in den Gemeinschaftsräumen, sowohl drinnen als auch draußen, zu verzehren. Für diesen Service kann der Betreiber eine geringe Gebühr erheben, die in der Preisliste, die in und außerhalb der Hütte gut sichtbar aushängt, deutlich angegeben wird.
Was die Beherbergungsleistung betrifft, so verfügen die Zimmer einer Almhütte nicht über ein eigenes Bad, sondern nur über Gemeinschaftstoiletten, wobei auf 25 Betten mindestens eine Toilette mit Waschbecken entfällt. Die Zimmer sind klein, weil die Bettendichte sehr hoch ist (zwischen 3,5 und 10 Kubikmeter pro Bett, während in Hotels der Mindeststandard bei etwas mehr als 14 Kubikmeter pro Bett liegt). Außerdem ist die Hälfte der Hüttenunterkünfte in Mehrbettzimmern mit mehr als 4 Betten untergebracht: Es ist also möglich, dass man sich den Schlafplatz mit anderen Gästen teilen muss. Die Schlafplätze können aus Betten, Feldbetten oder Kojen (ein kleines Bett, ebenfalls aus einem gemeinsamen Brett) bestehen, auch auf übereinander liegenden Ebenen.
In Notfällen, wenn Wanderer oder Bergsteiger über die Aufnahmekapazität der Hütte hinaus in der Hütte untergebracht werden müssen, können auch Notplätze auf dem Boden oder auf einer Bank oder Planke zur Übernachtung angeboten werden.
Wenn die Hütte geschlossen ist, können Wanderer und Bergsteiger das so genannte Winterbiwak nutzen, einen speziellen Raum in und um die Hütte, der mit allem ausgestattet ist, was das Überleben im Notfall und in der Not sichert. Normalerweise befinden sich im Winterbiwak der Hütte Feldbetten oder Kojen zum Schlafen, ein Tisch und Stühle oder Bänke.